Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Stella Assange auf X: Die rechtlichen Argumente in der Auslieferungsanhörung von Julian Assange vor dem High Court am 20. und 21. Februar.

1. Julian Assange sollte nicht ausgeliefert werden, um wegen seiner politischen Ansichten, die Staatskriminalität aufdecken, strafrechtlich verfolgt und bestraft zu werden. Assange wird strafrechtlich verfolgt, weil er die Kriminalität der US-Regierung, darunter Kriegsverbrechen und Folter, aufgedeckt hat. Es gibt zahlreiche Beweise für Assanges politische Ansichten über die Bedeutung von Transparenz, um Regierungen zur Rechenschaft ziehen zu können, um zukünftige Missbräuche abzuschrecken. Eine Auslieferung wegen politischer Meinung ist nicht erlaubt. Die neuen Beweise, die seit der Anhörung zu den Plänen der CIA, Assange zu entführen und/oder zu töten, aufgetaucht sind, untermauern diese Behauptung zusätzlich.

2. Julian Assange sollte nicht zur Strafverfolgung ausgeliefert werden, wenn das Strafrecht in beispielloser und unvorhersehbarer Weise ausgeweitet wird. Dies ist das erste Mal in der Geschichte der USA, dass ein Verlag wegen der Beschaffung oder Veröffentlichung (im Gegensatz zur Weitergabe) von US-Staatsgeheimnissen strafrechtlich verfolgt wird. Die Verfasser des Spionagegesetzes wollten nicht, dass Verleger in seinen Geltungsbereich fallen. Unbestrittene Sachverständigenbeweise zeigten, dass der Erhalt und die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen Routine ist und dass es eine „ungebrochene Praxis der Nichtverfolgung“ von Verlegern gab. Die Strafverfolgung „überschreitet eine neue rechtliche Grenze“ und „bricht alle rechtlichen Präzedenzfälle“. Eine Auslieferung würde Assange daher einer neuartigen und unvorhersehbaren Ausweitung des Strafrechts aussetzen. Assange auszuliefern wäre ein schwerwiegender Verstoß gegen Artikel 7 EMRK.

3. Julian Assange sollte nicht ausgeliefert werden, da seine Strafverfolgung eine schwere Verletzung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellt.

Die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen kann in einer demokratischen Gesellschaft eine entscheidende Rolle spielen, und die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung solcher Veröffentlichungen wird die Presse davon abhalten, diese Rolle des „öffentlichen Wächters“ zu übernehmen. Die US-Anklageschrift gegen Assange kriminalisiert wesentliche journalistische Praktiken und verhängt eine unverhältnismäßige Strafe (175 Jahre).

Assange auszuliefern wäre ein schwerwiegender Verstoß gegen Artikel 10 EMRK.

4. Julian Assange sollte nicht ausgeliefert werden, da die USA bekräftigen, dass ihm möglicherweise überhaupt kein Schutz durch den ersten Verfassungszusatz gewährt wird. Die USA sagten, sie würden vor Gericht argumentieren, dass Assange keinen Schutz nach dem Ersten Verfassungszusatz (Schutz der freien Meinungsäußerung) erhalten würde, da er kein US-Staatsbürger sei (er sei Australier). Mit anderen Worten: Als Angeklagter wäre er in einem Prozess voreingenommen, da er kein US-Bürger ist.

5. Die Auslieferung sollte verboten werden, da Julian Assange kein faires Verfahren erhalten wird.

Er kann sich nicht im öffentlichen Interesse verteidigen. Im US-amerikanischen System gibt es eine Tradition von Zwangsverhandlungen mit überhöhten Gebühren, um eine Verurteilung zu erreichen. Julian Assange drohen 175 Jahre für seinen Journalismus.

Die Jury wird sich aus Personen zusammensetzen, die mit nationalen Sicherheitsbehörden und Auftragnehmern der US-Regierung in Verbindung stehen, und ist daher wahrscheinlich schädlich für Julian Assange. Sie werden auch auf öffentliche Äußerungen des US-Präsidenten und des CIA-Direktors reagieren, die die Unschuldsvermutung in Frage stellen.

Beweise, die durch die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Chelsea Manning, das Ausspionieren seiner Anwälte und die illegale Entfernung der Rechtsakten von Julian Assange aus der ecuadorianischen Botschaft erlangt wurden, bedeuten, dass es keine Aussicht auf ein faires Verfahren gibt.

Ihn auszuliefern wäre ein schwerwiegender Verstoß gegen Artikel 6 EMRK.
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