2/3 Vosgerau:

„Nun finde ich diesen Aufruf unter keinen Umständen sonderlich "schön" (und jedenfalls herkömmlicherweise sollte die Kunst ja mit der Schönheit schon etwas zu tun haben!), aber es macht m.E., und darauf will ich hier hinaus, auch noch einen Unterschied, ob eine solche Kunstdarbietung deswegen stattfindet, weil ein zahlendes Publikum einen Theaterunternehmer Abend für Abend für teures Geld die Eintrittskarten dafür aus der Hand reißt, so daß dieser ein Riesengeschäft macht (und mithin, jedenfalls auf der rein wirtschaftlichen Ebene, zu Beatrix v. Storch sagen könnte: "Sorry - aber von irgendwas muß ich ja auch leben!"), oder aber ob das Ganze von Natur aus überhaupt nicht stattfinden könnte, weil es sich nicht rentiert, und nur deswegen dennoch gemacht wird, weil der Staat die Steuern der Bürger, statt Straßen und Schulen zu bauen, für üble Hetze gegen Oppositionspolitiker ausgeben läßt. Erstere Variante ist auch unschön, hat aber immerhin mit ökonomischer Freiheit zu tun. Zweitere hat mit "Freiheit" und "Grundrechten", jedenfalls bei richtiger Betrachtung, eigentlich nichts zu tun – denn die Theatermacher und Schauspieler agieren ja faktisch als Regierungssoldaten, und die haben gerade keine Grundrechte gegen uns Bürger, nur umgekehrt! Es wird hier alles auf den Kopf gestellt!

Rudolf Augstein hat sich den SPIEGEL seinerzeit nicht, auch nicht unter Berufung auf seinen "Anstand" oder die Erziehungsbedürftigkeit derjenigen Bürger, die noch immer nicht die Grünen wählen, staatlich finanzieren lassen. Er berief sich zu Recht auf die Pressefreiheit – gegen den Staat, nicht gegen oppositionelle Bürger! Und die Menschen, die für Augstein und den SPIEGEL demonstrierten, als Augstein in Haft saß, waren nicht staatlich organisiert oder gar finanziert worden, sie taten das – zum Ärger der Regierung Adenauer – ganz von allein. Das war ein funktionierender Verfassungsstaat! Tempi passati.

In einem ordentlichen, funktionierenden Verfassungsstaat, der wir eben insofern nicht mehr sind – einmal davon abgesehen, daß in einem ordentlichen, funktionierenden Verfassungsstaat überhaupt keine Steuergelder dazu aufgewendet werden würden, die Opposition zu verleumden oder kleinzuhalten, weil in einer Demokratie die Meinungsbildung in der Gesellschaft und von unten nach oben und ganz von allein funktioniert, und nicht staatlich oder von staatlich finanzierten Agenten angeleitet und gesteuert wird – wären staatlich bezahlte Personen, die die Opposition lahmlegen sollen, an die Grundrechte gebunden und könnte sich nicht auf die Grundrechte berufen (!). Denn die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, um seine Autonomie gegenüber dem Staat zu sichern, Grundrechte sind keine zusätzlichen Eingriffstitel des Staates, mit denen dieser die "Anständigkeit" des Souveräns mißt und ggf. Erziehungs- und Störmaßnahmen ins Werk setzt.“

teleg.eu/s/Rosenbusch
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