Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Archivbild) hat sich dazu durchgerungen, Landwirtinnen und Landwirten in Deutschland die Wahl zu geben, ob sie die Pflicht zur Stilllegung von 4 % ihrer Ackerflächen und zur Einhaltung bestimmter Fruchtfolgeregeln im Jahr 2023 umsetzen wollen, oder nicht. Allerdings bleiben noch zahlreiche Fragen offen, die für die Anbauplanung der Landwirte wichtig sind – unter anderem, wann bestimmte freiwillige Öko-Regelungen zur zusätzlichen Flächenstilllegung genutzt werden dürfen und wann nicht.
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