Nach der Urteilsverkündung steht fest, Deutschlands vermutlich gefährlichste Linksextremistin wird selbst die verhältnismäßig kurze Haftstrafe nicht antreten müssen. Der Richter, der das Motiv der Gewaltverbrecherin als „achtenswert“ bezeichnete, setzte den Haftbefehl nämlich kurzerhand gegen Auflagen aus. Obwohl Lina Engel wieder auf freiem Fuß ist, kam es in der vergangenen Nacht in mehreren Städten, so wie beispielweise in Bremen, zu schweren Ausschreitungen seitens der Antifa. Offen bleibt, ob der Richter selbst dem linksextremen Spektrum zuzuordnen ist, den Drohungen und dem Druck der Antifa nachgegeben wurde und wie es letztendlich zu diesem bezeichnenden Urteil kommen konnte.

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