Erneut zeigt sich die geringe Bereitschaft, gegen kriminelle Migranten in Deutschland vorzugehen. Firas A. konnte zwar von der Polizei festgesetzt werden, doch entschied die Justiz, dass dieser nicht einmal dem Haftrichter vorgeführt werden solle. Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Vandalismus-Vergehen nicht in direkter Verbindung mit den Vergehen stand, die während der Festnahme aufgenommen werden konnten.

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