Bestatterin Jana: Angehörige durften beim Sterbeprozess als Begleitung nicht dabei sein – „als sie gestorben war, durfte er sie besuchen“.

Eine Bestatterin spricht Klartext: „Es durften sich Angehörige nicht einmal mehr verabschieden, auch nicht beim Sterbeprozess als Begleitung dabei sein, obwohl dies laut Coronaschutzverordnung aber gestattet war. Die Trauergespräche waren geprägt von einer Art Ohnmacht und auch Wut darüber, dass diese Entscheidungen der Einrichtungen zum Teil auch eigenmächtig getroffen worden sind. Die daraus entstandene Verzweiflung der Angehörigen explodierte förmlich und stellten uns vor schwere Herausforderungen. […] Hinter verschlossenen Türen hörte ich ein klägliches wimmern und klopfen, ein rufen nach ‚der Schwester‘, dem einzigen menschlichen Kontakt zu dieser Zeit.“

Die Mutter unseres Angehörigen stellte in ihrer Verzweiflung die Nahrungsaufnahme ein und war nach 8 Wochen soweit, auf die andere Seite des Weges zu gehen, weil ihr die Kraft zum Leben fehlte. Als sie gestorben war, durfte er sie besuchen.

👀 Beitrag auf dem corona-blog.net
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