Zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum für den österreichischen Burgtheaterschauspieler Florian Teichtmeister. Er muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Gutachter attestierte Teichtmeister eine „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“. Er habe einen „enormen logistischen Aufwand“ betrieben, um das Horten von Missbrauchsdarstellungen von unmündigen Kindern „zu bewerkstelligen“.
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