🟥 Dieses Video ist fünf Monate alt. So lange hat das Bundesverwaltungsgericht für seine schriftliche Urteilsbegründung gebraucht!

Ich stehe auch heute noch zu jedem Satz meines Statements vom 7.7.2022.

Hier noch die Homepage www.covidimpfung-soldaten.de, auf der wir alle Schriftsätze der - damals für die beiden Soldaten (ehrenamtlich) tätigen - 4 Anwälte veröffentlicht haben (mit Ausnahme der Schriftsätze von RA Schmitz, der ausdrücklich die Löschung seiner Schriftsätze wünschte). Die verbliebenen Schriftsätze sind allesamt klar strukturiert und zeigen den gesamten Prozessverlauf bis zum Ausscheiden der Anwälte Dr. Brigitte Röhrig, RA Göran Thoms und RAin Beate Bahner auf Druck des RA Schmitz und entsprechender Mandatskündigung durch die beiden Soldaten.

👉 www.covidimpfung-soldaten.de

Und hier mein Schriftsatz vom 3. Juni 2022, in welchem die explodierenden Krankheitszahlen in der Bundeswehr thematisiert werden. Es lohnt sich ein Blick in diesen Schriftsatz, in dem mein sehr deutlicher Unmut darüber zum Ausdruck kommt, dass das Bundesverteidigungsministerium im Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht am ersten Verhandlungstag kaltblütig, schamlos und frech falsche Zahlen präsentiert hat. Diese Zahlen hätte das Gericht auch ohne jedweder Nachprüfung akzeptiert, wenn ich nicht wiederholt und sehr nachhaltig auf schriftlichen Nachweisen bestanden hätte. Der Prozess war eine reine Farce - das Ergebnis stand schon vor Prozessbeginn fest. Im Studium und in der Ausbildung hatten wir das anders gelernt.

👉 https://beatebahner.de/lib.medien/Schriftsatz_BVerwG_3_6_22_Replik_auf_Schriftsatz_BMVg_22_5_22_anonymisiert.pdf

🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

♦️ Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook
♦️Mitglied der Anwälte für Aufklärung
♦️www.beatebahner.de
♦️Telegram: https://teleg.eu/s/rechtsanwaeltin_beate_bahner
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