👉 Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist das PEI noch nicht in der Lage, die Todesursachenentwicklung auf „Sprünge“ zu prüfen.
👉 Genau dafür hat der Gesetzgeber mit § 13 Abs. 5 IfSG für das PEI die Möglichkeit und Pflicht geschaffen, diese Daten schnell über die Kassenärztlichen Vereinigungen anzufordern.
❌ Das PEI hat versagt.#ploetzlichundunerwartet @RA_Friede