❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Der „faktische“ Versammlungsveranstalter

Heute:
Amtsgericht Tettnang

Montag, 09. Oktober 2023

Dem heutigen Verfahren gegen den bekannten Kritiker Friedemann Mack liegt die Frage zugrunde, wann jemand als Veranstalter (und nicht als Leiter vor Ort) einer Versammlung i.S.d. Art. 8 GG fungiert, ohne diese anzumelden.

Denn führt jemand eine nicht angemeldete Versammlung als Veranstalter durch, so stellt dies eine Straftat gem. § 26 Nr.2 VersG dar.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft reicht hierzu offenbar bereits allein der Aufruf zur Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung aus.

Das sieht die Verteidigung natürlich anders.

Das Verfahren wurde auf den 29. Januar 2024 vertagt.

Warum dennoch die heutige Hauptverhandlung berichtenswert ist und warum sogar ein Oberstaatsanwalt die Anklage vor Gericht vertrat, berichte ich zusammen mit dem Mandanten
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