❗️Neues aus dem Gerichtssaal
❗️Verfahrenseinstellung nach Eskalation eines Polizeieinsatzes
Montag, 16.10.2023
Landgericht Karlsruhe
Eine Mandantin aus Pforzheim stand wegen des Vorwurfs, einen Polizeibeamten tätlich angegriffen zu haben, vor Gericht.
Hintergrund war - wie so häufig - ein (fragwürdiger) Polizeieinsatz wegen eine vermeintlichen Verstoßes gegen die Coronaverordnung, der am Ende eskalierte und der Mandantin den Vorwurf gem. § 114 StGB wegen eines tätlichen
Angriffs auf Vollstreckungsbeamte
einbrachte.
Gab es in der erstinstanzlichen Verhandlung noch eine Verurteilung, konnte im heutigen Berufungsverfahren zumindest eine Einstellung erreicht werden.
Grund hierfür war, dass die Rechtmäßigkeit der polizeiliche Maßnahme als Bedingung für eine Strafbarkeit durch eine saubere juristische Argumentation zumindest erheblich infrage gestellt werden konnte.
Wie so häufig in der Coronazeit konnte der Einsatzleiter der Polizei den Einsatz im Dezember 2020 rechtlich nicht wirklich fundiert herleiten.
Einer von zahlreichen Fällen der Polizeieinsätze aus der Coronazeit, die rechtlich höchst fragwürdig waren.
Hintergründe, weitere Details und Statements der Mandantin und der mit verteidigenden Kollegin Siegert
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