Forwarded from Bleib Stark 🤜🤛
Durchsuchung in Zonen erlaubt
Die Polizei darf in den Zonen Personen durchsuchen.

Wird jemand erwischt, muss er die Waffen abgeben. Außerdem muss er mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Wer Waffen oder ähnliche Gegenstände – also etwa Messer – in Ausübung seines Berufs oder aufgrund einer Bewilligung trägt, ist von dem Verbot ausgenommen.

Waffenverbotszone Teil eines „Maßnahmenpakets“
Karner bekräftigte, dass die Polizei gegen Jugendkriminalität entschlossen vorgehen will.

Die Waffenverbotszone sei Teil eines entsprechenden „Maßnahmenpakets“.

Derzeit würden in einer Arbeitsgruppe Möglichkeiten zur Senkung der Strafmündigkeit und zur Durchsetzung von Konsequenzen und Sanktionen für nicht strafmündige Täter erarbeitet.
Weiters werde an einer gesetzlichen Änderung für ein generelles Waffenverbot – vor allem Messerverbot – im öffentlichen Raum erarbeitet. Die politisch Verantwortlichen wollen vor allem Messer im öffentlichen Raum aus dem Verkehr ziehen.

👉Quelle

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