Das #BVerfG hält erwartungsgemäß die einrichtungsbezogene #Impfpflicht. In der Sache sieht es keine „durchgreifende verfassungsrechtlichen Bedenken.“

Sinngemäß: ja, die Impfung kann tödlich sein, aber es muss sich ja keiner impfen lassen, man kann ja auch den Beruf wechseln oder Job aufgeben. Und wirtschaftliche Nachteile sind kein Grund, die Aussetzung des Gesetzes zu rechtfertigen.

Die Gerichte werden die rechtswidrigen Grundrechtseingriffe nicht beenden.

Tatsache: die Enttäuschung fällt doch sehr viel geringer aus, wenn man nichts erwartet. Die Hauptverhandlung wird kein anderes Ergebnis bringen.

teleg.eu/s/Rosenbusch
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