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❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️

Heute:
AG Tiergarten und die Frage, wann eine Verhaftung rechtswidrig ist.

Nach einer überlangen Verhandlung konnte heute ein Einspruch in einem Fall von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einem tätlichen Angriff auf selbige erreicht werden.

Der Tathandlung war eine Verhaftung der Beamten voraus gegangen, die ich so auch noch nicht vor Gericht verhandelt hatte.

Die Mandantin wurde auf einer Demonstration ein von hinten gepackt und zum Gefangentransporter geführt, ohne jegliche Belehrung und dergleichen.

In Berlin wird ein solches Vorgehen von den Gerichten nicht oder nur sehr widerwillig als rechtswidrig bewertet, was die Strafbarkeit eines Widerstandes entfallen liesse.

Dennoch haben wir heute eine Einstellung erreicht, der auf ausdrücklichen Wunsch der Mandantin angenommen wurde, da manchmal auch ökonomische und zeitliche Gründe bei einer solchen Entscheidung im Vordergrund stehen.

Näheres im Video...

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