❗️OVG: Kein Anspruch auf Lüftungsanlagen❗️

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Schüler in NRW haben keinen Anspruch auf Lüftungsanlagen in den Schulklassen.

Das hat das OVG Münster entschieden.

Anlass für die Eilanträge der Schüler einer Grundschule in Bünde im Kreis Herford war der Wunsch, das Absinken der Raumtemperatur während des Unterrichts besonders im Winter unter 20 Grad Celsius zu vermeiden. Dazu sollte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als für die Schulen zuständiger Unfallversicherungsträger eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, damit die nötigen technischen Schutzmaßnahmen mit Hilfe eines Luftfilters ergriffen werden könnten. Beim zweiten Verfahren erging die gleiche Forderung an die Stadt Bünde als Schulträger.

Das OVG folgte dieser Argumentation nicht. Mit Blick auf den Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung zum aktiven Lüften.

(Quelle 👉 westfalen-blatt.de)

Das OVG NRW bleibt sich mit seiner Linie, regierungsfreundlich zu entscheiden, auch mit dieser Entscheidung treu und verweist auf „geeignete Kleidung“ bei Kindern.

Diese sollen im Winter bei deutlich unter 20 Grad in dicker Kleidung und mit verordneter Maske „Lernen“.

Wie weit muss man von der Wirklichkeit entfernt sein, um so zum Nachteil unserer Kinder zu entscheiden ?

Haben sie nicht schon genug gelitten ?

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