Philipp Kruse, Rechtsanwalt
Prof. Dr. iur. Felix Uhlmann behauptet, die seit 13.09.2021 geltende rd. 4-monatige Zertifikatspflicht (inkl. faktischer Nötigung zur Impfung) könne man auf Art. 40 Epidemiengesetz abstützen. Angeblicher Grund: Die Zertifikatspflicht sei das „mildere Mittel…
Es mehren sich die Stimmen qualifizierter Juristen, welche die Zertifikatspflicht (wie ich) dezidiert als einen indirekten Impfzwang ohne gesetzliche Grundlage qualifizieren (siehe nachfolgenden Link zum Gastkommentar in der heutigen NZZ-online von Dr. iur. Kaspar Gerber).
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Durch staatlich organisierte Nötigung erzwungene invasive Eingriffe in die physische Integrität (mit unbekannten Langzeitfolgen) einer ganzen Bevölkerung sind ohne glasklare Gesetzesgrundlage im höchsten Mass verfassungswidrig. Dieser Vorgang ist mit unserem gesamten Rechtssystem in keiner Weise vereinbar.
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