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Dr. Bodo Schiffmann - Informationen, Interviews und Querdenkernachrichten

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💥Das reicht nicht, Herr Streeck!💥

In einem Interview mit Fuldaer Zeitung macht der Virologe Hendrik Streeck seine eigene "Aufarbeitung". Offener als die meisten seiner Kollegen kritisiert er Fehler und Versäumnisse:

"Ein Fehler, der in der Pandemie gemacht wurde, ist, dass bei dem Corona-Impfstoff etwas versprochen wurde, was er nicht halten kann und worauf er auch nicht getestet wurde: Schützt er eigentlich vor einer Infektion oder nicht?"

Alleine diese Aussage würde in einem funktionierenden Rechtsstaat das Wort "Amnestie" für die Opfer von Strafen und Bußgeldern auf Platz 1 der Tagesordnung katapultieren.
In Deutschland bisher Fehlanzeige. Auch hierfür hat er eine Erklärung:

"Ich glaube, es liegt auch daran, dass eine Angst da ist, dass es jetzt zu einer „Abrechnung“ kommt, dass jemand hier oder dort falsch gelegen hätte. Aber so ist das doch in einer Krise: Es werden viele richtige Entscheidungen getroffen, aber es wurden auch falsche Entscheidungen getroffen. Und es geht hier überhaupt nicht um Anklage, sondern wir müssen definieren, was wir das nächste Mal besser machen sollten. Aus Fehlern lernt man. Aber in der Politik hat man eben diese Fehlerkultur verlernt."

An diesem Punkt irrt er. Es geht sehr wohl um Anklage. Und zwar um eine rechtsstaatliche Anklage. Denn die Pflicht zur Impfung im medizinischen Bereich und für Soldaten, war nicht nur ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, es war ein Angriff auf das Leben. Der Staat hat hingenommen, das unschuldige Menschen sterben, in der Annahme dadurch eine größere Anzahl an Leben zu retten. Das aber darf ein Staat nicht. Und liegt eine solche Entscheidung als Gesetz vor, dann ist das halt ein systematischer Angriff auf einen Teil der Zivilbevölkerung. Und das bringt ein Rechtsstaat zur Anklage.

Darüber hinaus wird es eine umfassende politische Aufarbeitung geben müssen und auch geben.

Die zugehörige Strafanzeige wird vom ZAAVV gerade vorbereitet. Am 10. Dezember 2023, dem zweiten Jahrestag der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird sie eingereicht.
Aus diesem Anlass wird an diesem Tag in Karlsruhe ein großer internationaler juristischer Aktionstag zur Aufarbeitung der staatlichen Zwangsmaßnahmen stattfinden.

SAVE THE DATE: #KA1012

Jeder, der die Corona-Krise aus der Opferperspektive der staatlichen Maßnahmen miterlebt hat und jeder, der verhindern will, dass sich derartiges wiederholt, ist aufgerufen am 10. Dezember nach Karlsruhe zu kommen.

Das ZAAVV braucht deine Unterstützung. Wir wollen und werden die Gegenmacht zur staatlichen Bevormundung werden. Das ZAAVV ist die einzige Menschenrechtsorganisation in Deutschland, die die Corona-Maßnahmen aufarbeiten will, und einen weiteren staatlichen Angriff auf die individuellen Menschenrechte verhindern wird.

✔️ Du kannst uns mit einer Fördermitgliedschaft ab 10 € monatlich unterstützen.

✔️ Für die Organisation der Großveranstaltung in Karlsruhe und deren Vor- und Nachbearbeitung kannst du uns hier mit einer Spende unterstützen.

✔️ Das ZAAVV berichtet transparent über die Mittelverwendung.

Diejenigen, die Grenzen überschritten haben, die die Rote Linie unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht mehr akzeptiert haben, müssen und werden sich dafür verantworten.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG

PS: Gerade jetzt ist es wichtig, laut und vernehmlich seine Stimme gegen Verbrechen gegen die Menschheit zu erheben. Wollen wir Gewalt verhindern, brauchen wir Strukturen, die bei jeder Entscheidung für eine staatliche Maßnahme das Leben des Einzelnen in den Mittelpunkt stellen.
Kein unschuldiger Mensch darf durch staatliche Handlungen getötet werden.

SAVE THE DATE: #KA1012

Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden:
https://zaavv.com/de-de/foerderverein

Hier geht es zur Fallerfassung von Ereignissen in der Corona-Pandemie:
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Hier kann man Großflächenpate werden:
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💥Freispruch💥

Gerade einen Freispruch Erster Klasse mit Sternchen erwirkt.

Eine Versammlung durchzuführen trotz Versammlungsanmeldung erst 90 Minuten vor Versammlungsbeginn ist nicht strafbar.

Eigentlich selbstverständlich. Die Staatsanwältin wollte darüber ernsthaft noch diskutieren.
Bereits 1991 hat das Bundesverfassungsgericht aber die verfassungskonforme Auslegung von Eilversammlungen definiert.

Nach meinem Hinweis auf diese Entscheidung hat auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer die herausragende Bedeutung der Versammlungsfreiheit hervorgehoben und Freispruch gefordert.
Dem ist das Gericht gefolgt. Durch Rechtsmittelverzicht ist das Urteil rechtskräftig.

Es sind kleine Schritte und große Mühen immer wieder auf die Gültigkeit und den Wert von Grundrechten gerade in Krisenzeiten hinzuweisen.

Ich glaube sogar, wenn die Grundrechte immer konsequent beachtet werden, verlieren Krisen an Attraktivität.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG

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