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Genesenenstatus im Bundestag

Der Rest der Welt scheint in Deutschland keine Rolle zu spielen. Anstatt darüber nachzudenken, die Verkürzung des Genesenenstatus zurück zu nehmen und damit an die EU-Regel anzupassen, soll der Ältestenrat am Donnerstag über die entsprechende Verkürzung im Hause des Bundestags entscheiden. Dort gilt bekanntlich noch eine Frist von sechs Monaten.

SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast kündigte am Mittwoch in Berlin an, das Thema werde an diesem Donnerstag im Ältestenrat des Parlaments zur Sprache kommen. Sie gehe „sicher davon aus“, dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert würden. Das Bundesgesundheitsministerium äußerte dieselbe Erwartung.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article236495721/Genesenenstatus-Bundestag-Aeltestenrat-will-Regeln-aendern.html

#Genesenenstatus #Bundestag
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Regiert Karl Lauterbach Europa?

Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich auf eine sechsmonatige Gültigkeit des Genesenen-Status. Lauterbach will dagegen den verkürzten Status europaweit umsetzen. Er sieht keinen Änderungsbedarf an der verkürzten Gültigkeitsdauer des Genesenen-Status auf drei Monate. Die EU-Empfehlung ist rechtlich nicht bindend, wie auch das Bundesgesundheitsministerium erklärt.

Am Abend verteidigte Lauterbach die Drei-Monats-Frist und verkündete, er wolle sich um Umsetzung auch auf europäischer Ebene bemühen. „Wir werden in Kürze erneut versuchen, die drei Monate auch auf europäischer Ebene umzusetzen“, sagte der SPD-Politiker im ZDF-„heute journal“. „Nach drei Monaten kann sich derjenige, der schon mit der Delta-Variante infiziert war, erneut mit der Omikron-Variante infizieren. Somit sind die drei Monate wissenschaftlich richtig“, betonte Lauterbach.

https://www.berliner-zeitung.de/news/trotz-eu-entscheidung-lauterbach-will-genesenen-status-nicht-verlaengern-li.208331

#lauterbach #Genesenenstatus #EU

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Erste Klagen gegen Verkürzung des Genesenenstatus

Gegen die Verkürzung des Genesenenstatus gibt es offenbar bereits eine große Bereitschaft von Betroffenen, den Klageweg zu beschreiten. Am Sonntagabend reichte die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed für ihre Mandanten einen Eilantrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage ein. Am vergangenen Donnerstag hatte sie bereits die Aberkennung des Geimpftenstatuses für einmal mit Johnson & Johnson gerichtlich angefochten. In beiden Fällen hat nun das Verwaltungsgericht Berlin darüber zu entscheiden, da die Eilanträge direkt gegen die umstrittenen Äusserungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gerichtet sind.

Die Verkürzung des Genesenenstatus wird von Hamed unter Bezugnahme auf verschiedene Studien und Expertenäusserungen als „willkürlich“ gerügt. Bei beiden Eilverfahren wird zudem die Regelungstechnik, nachdem das RKI bzw. das PEI festlegen können, wer als genesen bzw. geimpft gilt, als verfassungswidrig beanstandet. Nach Ansicht von Hamed müsse aufgrund der hohen Grundrechtsrelevanz über diesen Status wenigstens die Regierung selbst befinden.

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/erste-klagen-gegen-verkuerzung-des-genesenenstatus-li.209072

#Klage #Genesenenstatus #Hamed

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