Der Krankenschein macht den Unterschied
"Ungeimpfte, die eine Quarantäneanordnung erhalten, haben der Beschlussvorlage nach ab 11. Oktober aller Voraussicht nach keinen Anspruch mehr auf Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden. Doch jeder Arbeitnehmer in Quarantäne, der sich wie auch immer geartet krank fühlt, damit bei einem Arzt vorstellig wird und durch den behandelnden Arzt den „gelben Schein“ zur Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, unterliegt selbstverständlich auch weiterhin der regulären Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen – ob geimpft oder ungeimpft."
https://philosophia-perennis.com/2021/09/22/diskussion-um-lohnfortzahlung-wie-ungeimpfte-nun-ihre-existenz-sichern/
#Quarantäne #Lohnfortzahlung #Ungeimpfte
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"Ungeimpfte, die eine Quarantäneanordnung erhalten, haben der Beschlussvorlage nach ab 11. Oktober aller Voraussicht nach keinen Anspruch mehr auf Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden. Doch jeder Arbeitnehmer in Quarantäne, der sich wie auch immer geartet krank fühlt, damit bei einem Arzt vorstellig wird und durch den behandelnden Arzt den „gelben Schein“ zur Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, unterliegt selbstverständlich auch weiterhin der regulären Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen – ob geimpft oder ungeimpft."
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Philosophia Perennis
Diskussion um Lohnfortzahlung: Wie Ungeimpfte nun ihre Existenz sichern
Die Debatte ist nicht ganz neu, doch nun nimmt sie an Fahrt auf: Aus Kreisen Eingeweihter wurde am Dienstag bekannt, die finanzielle Entschädigung bei Lohnausfall für Ungeimpfte in Quarantäne solle ab 11. Oktober bundesweit eingestellt werden. Zunächst hatten…