UPDATE_12-Anlage
#H2901
#Versammlungsverbote
Dürfen Versammlungen
seit dem Ende der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ überhaupt noch verboten werden?
Dies regelt das #Infektionsschutzgesetz § 28a Abs. 8 Nr. 3
Rechtsanwalt Friedemann #Däblitz nimmt dazu den gestrigen Beschluss des Verwaltungsgerichts im seiner Beschwerde auseinander.
Wird das Oberverwaltungsgericht seiner Argumentation folgen?
Falls ja, dürfen keine Versammlungen mehr untersagt werden !
Viel Spass beim Studium 😉
Euer OrgaTeam
Für das obergerichtliche Beschwerdeverfahren benötigen wir finanzielle Hilfe. Über eure Unterstützung würden wir uns sehr freuen.
Spendenkonto:
Kontoinhaber: UMEHR e.V.
Verwendungszweck: „Demo-Kunsthalle“
IBAN: DE88 3701 0050 0993 3055 01
#H2901
#Versammlungsverbote
Dürfen Versammlungen
seit dem Ende der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ überhaupt noch verboten werden?
Dies regelt das #Infektionsschutzgesetz § 28a Abs. 8 Nr. 3
Rechtsanwalt Friedemann #Däblitz nimmt dazu den gestrigen Beschluss des Verwaltungsgerichts im seiner Beschwerde auseinander.
Wird das Oberverwaltungsgericht seiner Argumentation folgen?
Falls ja, dürfen keine Versammlungen mehr untersagt werden !
Viel Spass beim Studium 😉
Euer OrgaTeam
Für das obergerichtliche Beschwerdeverfahren benötigen wir finanzielle Hilfe. Über eure Unterstützung würden wir uns sehr freuen.
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Kontoinhaber: UMEHR e.V.
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IBAN: DE88 3701 0050 0993 3055 01