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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Forwarded from Wownero Whale 🐋
The CEO of Gettr pushed the deadly vaccines, nationwide mask mandates, lockdowns, a quarantine of New York and wanted to ban "misinformation" about the deadly vaccines. This guy is a grifter, a total fraud and a covidiot shill who personally blocked CovidRedPills within a few hours of joining Gettr. Court records also revealed he is addicted to prostitutes.
Müllheim bei Freiburg.

Aus einer Hand voll Teilnehmer an Weihnachten wurden heute 470. Die Stadt hat ca. 18.000 Einwohner. Ja, auch singen und tanzen ist Widerstand. Es stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl, es vermittelt positive Emotionen und es ist für einen Gegner schwer angreifbar.
Lieber Markus Haintz und Alexander Ehrlich,

lasst doch endlich die Stänkerei gegen #Querdenken - ich dachte, Ihr steht für "Einigkeit und Recht und Freiheit". Die Spaltung ist ermüdend. "Wir alle zusammen beenden jetzt den Lockdown."

Ihr seid über Querdenken bekannt geworden, habt gerne die Bühnen genutzt und Querdenken hat als Bürgerbewegung, die sich für #Grundrechte, #Frieden und #Freiheit einsetzt auch den größten Shitstorm abbekommen. Den haben ich und die anderen Initiativenverantwortlichen auf uns genommen, damit weitere sich trauen können. An den Demo-Kosten hat sich keiner von Euch jemals beteiligt.

Denzentralität und eine Verstetigung/Verselbständigung des Protests waren stets unser Ziel und es ist schön, dass wir dieses erreicht haben. Schaut dazu gerne mal unsere frühen Reden der Demos im Mai 2020 an.

Ich wünsche Euch schöne Weihnachten, eine besinnliche Zeit und alles Gute für 2022.

Herzliche Grüße
Michael Ballweg
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Lieber Markus Haintz und Alexander Ehrlich, lasst doch endlich die Stänkerei gegen #Querdenken - ich dachte, Ihr steht für "Einigkeit und Recht und Freiheit". Die Spaltung ist ermüdend. "Wir alle zusammen beenden jetzt den Lockdown." Ihr seid über Querdenken…
Lieber Michael,
weder ich noch Alexander Ehrlich stänkern, wir üben konstruktive Kritik. Ich habe dir meine Antwort auf deine Nachricht vom 24. Dezember 2021 per persönlicher Nachricht zukommen lassen. Ich überlasse es dir, ob wir das öffentlich diskutieren oder nicht. Wenn du der Ansicht bist, dass es sich um unberechtigte Kritik handelt oder auch sonst, kannst du die Nachricht gerne veröffentlichen.

Herzliche Grüße und ein frohes und freies neues Jahr 2022
Markus Haintz
Ich kannte dieses Urteil noch gar nicht. Ich vermute es wurde von einem der beiden Weimarer Richter erlassen, die schon im letzten Jahr durch positive Urteile aufgefallen (Und dafür durchsucht worden) sind.

Es geht um die Maskenpflicht bei Versammlungen, diesbezüglich gab es einen Freispruch für die Betroffenen. Leider handelt es sich hierbei "nur" um eine Entscheidung in einem Einzelfall, andere Gerichte können (und werden wahrscheinlich auch) anders urteilen.

"Die Maskenpflicht ist nicht wissenschaftlich belegt und die Auflagen bei Versammlungen und Spaziergängen gesetzwidrig - AG Weimar, Urteil vom 11.10.2021 - 6 OWi 340 Js 201252/21

Die Maskenpflicht bei Versammlungen bedeutet einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Den Demonstranten wird als Bedingung für das Demonstrieren gegen eine Maßnahme die Befolgung der Maßnahme auferlegt, womit ihnen ein innerpsychischer Konflikt aufgezwungen wird, der eine ganz erhebliche Einschränkung ihrer Versammlungsfreiheit zur Folge hat.

Mit der Maskenpflicht ist auch ein Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2, Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG gegeben. Zudem greift sie in das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2, Abs. 2 S. 1 GG ein."

https://openjur.de/u/2379804.html
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Lieber Michael, weder ich noch Alexander Ehrlich stänkern, wir üben konstruktive Kritik. Ich habe dir meine Antwort auf deine Nachricht vom 24. Dezember 2021 per persönlicher Nachricht zukommen lassen. Ich überlasse es dir, ob wir das öffentlich diskutieren…
Lieber Michael,
Danke für Deine Weihnachtsgrüße, die ich bereits kurz nach deren Veröffentlichung erwidert habe (siehe https://teleg.eu/alexander_ehrlich/8682). Da Markus Haintz Dir jetzt, nach den Feiertagen, direkt geantwortet hat, schließe ich mich an. Du erhältst am 09.01.2022 ein persönliches Antwortschreiben von mir, das Du selbstverständlich auch veröffentlichen darfst. Darin wird allerdings wenig Überraschendes stehen, da ich Dir alle aus meiner Sicht wesentlichen Punkte auch schon bei unserem letzten Zusammentreffen in Anwesenheit von Karl Hilz u.a. genannt habe.

Liebe Grüße und #FreiesNeuesJahr,
Alexander Ehrlich
via @haintz
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💥Darf eine Demonstration Geld kosten? Ich meine Nein!💥

Nachdem der Staat Versammlungen immer häufiger mit Auflagen wie das Anbringen von Absperrbändern, das Aufstellen von Gittern oder gar einer Testpflicht für die Teilnehmer belegt, stellt sich natürlich die Frage, wer die Kosten für diese m.E. ohnehin verfassungswidrigen Maßnahmen zu tragen hat.

Meiner Rechtsauffassung nach kommt hierfür nur der Staat in Betracht, da Versammlungen möglichst niedrigschwellig zu ermöglichen sind, um dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit Genüge zu tragen. Hierzu zählt auch die grundsätzliche Kostenfreiheit, da andernfalls die Bürger (Veranstalter) von der Wahrnehmung ihres Grundrechts abgehalten werden könnten.

Wenn der Staat also meint, Auflagen zum vermeintlichen Schutz vor angeblich bestehenden, aber dem Veranstalter in jedem Fall nicht zurechenbaren Gefahren festsetzen zu müssen, so erfüllt er - wenn überhaupt - eine hoheitliche Aufgabe und hat hierfür somit auch die Kosten zu ertragen. Aufgabe des Staates ist es, Versammlungen zu ermöglichen, nicht deren Durchführung zu behindern.

Zwar ist es nicht so, dass eine Versammlung für den Veranstalter überhaupt keine Kosten hervorrufen darf. So kann es beispielsweise im Einzelfall zulässig sein, dass der Veranstalter etwaige Straßenreinigungskosten zu tragen hat. Dies kann aber nur ganz ausnahmsweise gelten, sofern er konkret als verantwortlicher Handlungsstörer anzusehen ist, indem er zum Beispiel Flugblätter verteilt hat, die in der Folge wieder beseitigt werden müssen.

Doch so verhält es sich bei den vermeintlich Infektionsschutz bezweckenden Auflagen, wie einer Pflicht zum Aufstellen von Gittern oder das Anbringen von Absperrbändern, gerade nicht.

Unabhängig davon, dass solche Auflagen m.M.n. ohnehin schon im Ansatz verfassungswidrig sind, da sie nicht nur verfassungsrechtlich unzulässig auf reinen Gefahrenvermutungen beruhen, sondern vielmehr Erkenntnissen führender Aerosolforscher klar widersprechen, kann von einem Veranstalter niemals verlangt werden, die Kosten, die die Einhaltung solcher rechtswidrigen Auflagen mit sich bringen würde, aus eigener Tasche zu übernehmen, da sie in keinem Fall an die Verursachung einer ihm zuzurechnenden konkreten Gefahr anknüpfen.

Überdies würde bei Bestehen einer solchen Kostentragungspflicht mittelbar die den Staat treffende hoheitliche Aufgabe des Gesundheitsschutzes auf den Veranstalter als Privatperson abgewälzt werden, wodurch dieser gegebenenfalls von der Ausübung seines verfassungsmäßig verbürgten Versammlungsrechts gänzlich abgehalten wird. Dies kann und darf in einem Land, das sich „Rechtsstaat“ auf die Fahne schreibt, nicht der Fall sein.

Dies vorangestellt kann man m.E. somit auch verlangen, dass der Staat, sofern er eine Testpflicht für Versammlungen für erforderlich hält, am Versammlungsort eine Teststation einrichtet und finanziert. Denn Aufgabe des Staates ist es nicht, Versammlungen zu behindern, sondern diese zu ermöglichen.

Fazit: Teilt den Versammlungsbehörden daher künftig mit, dass diese sämtliche vermeintlich benötigten Materialien (Absperrbänder, Desinfektionsmittel, Masken etc.) auf eigene Kosten stellen müssen. Sollten die Behörden allen ernstes Tests verlangen, sowie in NRW, dann sollen sie auch die Teststation stellen, natürlich kostenlos.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

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