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Bundeswehr und Zwangsimpfungen - Prof. Bhakdi vor Gericht

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fand heute eine Verhandlung über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr statt. Geklagt hatten zwei Soldaten der Luftwaffe, die sich durch die Aufnahme der COVID-19-Impfung in eine für Bundeswehrangehörige verbindliche Liste generell durchzuführender Basisimpfungen in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt fühlen.
Vertreten wurden die Truppenangehörigen durch ein Anwaltsteam, unter ihnen die in coronakritischen Kreisen hinlänglich bekannte Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner. Als Zeugen waren für die Klägerseite unter anderem Prof. Sucharit Bhakdi, der Datenanalyst Tom Lausen und der Pathologe Prof. Arne Burkhardt geladen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in diesem Prozess wird nicht nur für den Umgang der Bundeswehr mit ihren Mitarbeitern hinsichtlich der Impffrage von entscheidender Bedeutung sein. Nein, es wird auch eine Signalwirkung in Bezug auf die Impfpflicht im Gesundheitswesen haben.
Das #TeamWallasch entsandte zu diesem Termin eine Reporterin, die direkt aus dem Verhandlungssaal Bericht erstattete.
Ein paar Zahlen vorweg: Bei der Bundeswehr gab es kumuliert von März 2020 bis Ende April 2022 knapp 60.000 Coronafälle (positiver Test). Am 29.4. 2022 waren tagesaktuell 6.950 Soldaten coronapositiv. Das ist bei 180.000 Soldaten eine ziemlich hohe Inzidenz, circa fünf Mal höher als in der Bevölkerung. Und das bei einer höheren Impfquote in der Truppe (94 Prozent) als in der Gesamtbevölkerung.

https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/bundeswehr-und-zwangsimpfungen-prof-bhakdi-vor-gericht
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