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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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💥Wenn es noch eines
Beweises bedurft hätte
💥

Nancy Faeser - immerhin Innenministerin und Mitglied der Partei Willy Brandts und Helmut Schmidts - erinnert ein Privattreffen von verschiedenen Menschen an die Wannseekonferenz.

Warum erinnert sie dieses Treffen daran?

Sie hat sich überlegt:
Wovon habe ich genauso wenig Ahnung wie von dem Privattreffen, dass von einem staatlich finanzierten "Rechercheportal" beobachtet wurde?
Antwort: Von der deutschen Geschichte. Und das naheliegendste, was ihr einfällt, ist die Wannseekonferenz.

Nur hinkt es leider mit dem Vergleich:
Denn von der Wannseekonferenz gibt es Protokolle. D.h. wir wissen, was dort besprochen und beschlossen worden ist.

Außerdem waren dort keine Privatpersonen, sondern offizielle Amtsträger des Deutschen Reichs zugegen:

Roland Freisler (Staatssekretär im Reichsjustizministerium, später Präsident des Volksgerichtshofs)


Friedrich Wilhelm Kritzinger (Ministerialdirektor in der Reichskanzlei)

Georg Leibbrandt (Reichsamtsleiter, Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete)

Martin Luther (Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt)

Alfred Meyer (Staatssekretär im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete, Gauleiter Westfalen-Nord)

Erich Neumann (Staatssekretär im Amt des Beauftragten für den Vierjahresplan)

Wilhelm Stuckart (Staatssekretär im Reichsministerium des Innern)

Vertreten waren also
Justizministerium,
Kanzleramt,
Außenministerium,
Wirtschaftsministerium
und
Innenministerium.
Außerdem einige hochrangige Polizeibehörden und Geheimdienste.

Wenn unsere aktuelle Innenministerin das Treffen im November 2023 an die Wannseekonferenz heute vor genau 82 Jahren (20. Januar 1942) erinnert, sollte sie uns doch mitteilen, wieviele offizielle Stellen mit Staatsmacht dieses Mal an dem Treffen teilgenommen haben und welche konkreten Pläne zur Umsetzung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unmittelbar durch staatliche Institutionen in Angriff genommen worden sind.

Völlig unabhängig, welche Inhalte im November 2023 in einem Hotel besprochen worden sind, selbst wenn sie - was wir nicht wissen - zutiefst menschenrechtsverachtend und verfassungsfeindlich gewesen wären, an die konkrete Planung zur Durchführung eines industriellen Massenmordes organisiert durch staatliche Organe, kann nur jemanden erinnern, der hierdurch gegen andere Menschen aufsetzen will.
Wenn § 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung) überhaupt einen Anwendungsbereich hat, dann ist er hier eröffnet.
Wenn diese Aussagen der Innenministerin nicht zu einer Verurteilung führen, dann müssen alle diejenigen, die wegen Kritik an den Corona-Maßnahmen verurteilt worden sind, umgehend rehabilitiert werden.

Spätestens die Tatsache, dass die Welt diesen gefährlichen und geschichtsvergessenen Unsinn auch noch abgedruckt hat, spricht dafür, dass es sich um eine orchestrierte Kampagne handelt und nicht um eine zufällige fehlerhafte Berichterstattung.

Quelle
https://archive.is/GNLNi

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t.me/RA_LUDWIG

#1Minuteum11

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💥Es rennt die Zeit davon💥

Wer das Buch von Jonas Tögel "Kognitive Kriegsführung" gelesen hat, versteht, was gerade in unserem Land vor sich geht.
Mehr hier.

Aus dem Ausland fragen schon viele besorgte Freunde, ob in Deutschland die Nazis wieder an der Macht sind.
Ich denke, dass eine vergleichbare wirtschaftliche und politische Ideologie am Werk ist, wie die der Nationalsozialisten - Rassismus und Antisemitismus sind (noch) nicht vorherrschender Teil der Ideologie.

Aktuell erleben wir eine internationale Kartellierung. Wenige globale Unternehmen kartellieren über narrative Vorgaben (Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Volksgesundheit etc.). Das Ganze funktioniert weniger über direkten Zwang als vielmehr durch freiwillige Gleichschaltung. Um diesen Solidarisierungseffekt zu erreichen, wird die (internationale) solidarische Volksgemeinschaft auf der einen Seite gegen ein vermeintliches "rechts" konzipiert.
Rechts ist dabei jeder, der sich den Begriffen und Narrativen der Volksgemeinschaft nicht unterordnet.
Dabei wird der Begriff "Volksgemeinschaft" nicht verwendet, der Zusammenhalt wird konstruiert aus einem schwammigen "gegen rechts" - ohne diesem Begriff auch nur den Ansatz einer Definition zu geben. Die Definitionsmacht entspringt nicht einer faktenbasierten Argumentation, sondern einer personenzentrierten Moral. Es definiert der "Gute", wer der "Böse" ist. Dabei stehen Belege oder Beweise nur im Weg.
Die Zugehörigkeit zur Volksgemeinschaft wird dann - ähnlich dem Hitlergruß - umgehend editiert. Wer eine Maske nicht trägt, wer in seiner Außendarstellung sich von Rußland oder aktuell "rechts" nicht sichtbar distanziert, übersteht die Konformitätsüberprüfung nicht. Diese Konformität dient zugleich als Instrument der Überprüfung der Regierungstreue oder der Ideologiezugehörigkeit.
Es ist außerordentlich schwierig, sich dieser Verpflichtung zu entziehen. Man wird sofort verdächtigt außerhalb der Solidargemeinschaft zu stehen, und der Verdacht ist dann schon der Eintritt in das Risiko, sich denunzieren zu lassen.

Gut beschrieben hier von Boris Reitschuster:
http://tinyurl.com/mr28b9jc

Man mache sich nichts vor. Ziel der Nationalsozialisten nach einem gewonnenen Krieg war die (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) EWG. Es war nicht das Ziel, ein zentrales Großdeutsches Reich zu erschaffen, sondern die deutsche Lenkungspolitik gemeinsam mit den kartellierten Unternehmensverbänden umzusetzen. Liberale, auf freie Menschen und freie Unternehmen gerichtete Ideologien, standen dieser Denkweise im Weg.

Zurückkommend auf Jonas Tögel, steht die physische Vernichtung von Menschen durch "Hard Power" also Kriege oder kriegsähnliche Handlungen weniger im Fokus der Herrschenden. Einen Holocaust - wie wir ihn in den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts erlebt haben - wird es nicht mehr geben. Das war ein singuläres Ereignis. Die kognitive Kriegsführung (nach innen und außen) findet auf anderen Feldern statt. Digitalisierung und psychische Kontrolle der Menschen durch Information sind die Schlachtfelder der Gegenwart. Auch in diesen Bereichen ist die psychische und physische Vernichtung von Menschen problemlos möglich.
Wer sich der herrschenden Ideologie nicht unterordnet wird ausgeschlossen. 2G und 3G waren der Beweis, dass dies unter tosendem Beifall funktioniert. Der Ausschluß von Grundbedürfnissen für "Rechte" ist keine Dystopie, sondern geplante Realität.

Der Drang der Menschen nach Freiheit und der natürliche Widerstand gegen Zwang sind aktuell (noch) zu stark. Die Idee einer "neuen Normalität" droht am Widerstand vieler Menschen zu scheitern. Deshalb wird jetzt der öffentliche Druck immer weiter aufgebaut, da eine liberale Wende ab September 2024 der internationational-sozialistischen Ideologie im Weg steht.

Ich stehe für Frieden und Freiheit für jeden einzelnen Menschen auf dieser Welt.

Ich freue mich, dass mich dabei so viele Menschen begleiten.

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t.me/RA_LUDWIG

#1Minuteum11

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💥Die Verteidigung hat es
aus der Presse erfahren
💥

Der nächste Skandal in der Justizposse um Michael Ballweg.
Die Verteidigung hat aus der Presse erfahren, dass die Anklage gegen Michael Ballweg nun doch (teilweise) zugelassen ist.

Sobald der Beschluss vorliegt, wird es weitere Informationen geben.

https://www.merkur.de/politik/versuchter-betrug-querdenken-initiator-doch-angeklagt-zr-92797843.html

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💥Die Antwort der Präsidentin💥

Auf meine Anfrage an die Berliner Rechtsanwaltskammer, welche konkreten Nachweise sie bezüglich der Inhalte des sogenannten "Geheimtreffens bei Potsdam" in November habe, ist eine Antwort durch deren Präsidentin eingegangen.
Immerhin hat die Berliner Rechtsanwaltskammer - als grundsätzlich neutrale Behörde - zu einer Demonstration aufgerufen. Im Demonstrationsaufruf wurde wörtlich ausgeführt:

"Das, was dort besprochen wurde und wer an diesem Treffen teilgenommen hat, muss aufrütteln."

Hier Auszüge aus der Antwort, die ich bekommen habe:

"Aus Sicht des Vorstandes stellte der im kleinen Kreis in Potsdam entworfene „Masterplan Remigration“ einen Angriff auf unsere Verfassung und den demokratischen Rechtsstaat dar und insoweit war, da damit juristische Belange betroffen waren, die Anwaltschaft hiervon berührt. Auch wenn dieses Treffen offenbar sogar aufgezeichnet wurde, so liegt es in der Natur der Sache, dass ich hierfür keine „Nachweise“ habe, die ich Ihnen übermitteln könnte. Ich bin jedoch nicht Ihrer Ansicht, dass ich für eine Positionierung zu der Frage, dass die gegenwärtigen Entwicklungen Anlass geben, ein Zeichen gegen Verfassungsfeindlichkeit, gegen Rassismus und für Menschenrechte, Demokratie und den Rechtsstaat zu setzen, dieser gerichtsfesten Beweise bedarf.

[...]

Auch die jeweiligen Personen, die an diesem Treffen teilgenommen haben, [...] haben sich lediglich darauf berufen, dass es sich um ein „privates Treffen“ gehandelt habe und dass dort nicht über „Deportation“ gesprochen worden sein soll, sondern „nur“ über die dort so bezeichnete „Remigration“, also die systematische Ausweisung in Deutschland geborener Migranten und/oder Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit."


Ich habe die Antwort dem Kollegen Dr. Ulrich Vosgerau zur Verfügung gestellt und angeraten, entsprechende Schritte gegen die RAK Berlin zu unternehmen.

Die Berufsordnung für Rechtsanwälte ist in § 43 Absatz 3 sehr eindeutig:

"Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben."

Entweder der Kammervorstand hat konkrete Nachweise, dass tatsächlich ein "Masterplan Remigration" zur "systematischen Ausweisung in Deutschland geborener Migranten und/oder Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit" besprochen worden ist - dann würde ich ebenfalls auf die Barrikaden gehen -, oder eine Aufsichtsbehörde für das Berufsrecht der Rechtsanwälte hat sich dermaßen disqualifiziert, dass nicht nur über einen Rücktritt des Vorstandes, sondern auch über berufsrechtliche Konsequenzen zwingend nachgedacht werden muss.

Ich bitte meine demokratischen Berliner Kollegen, hier umgehend tätig zu werden.

Ich werde die Kammer anfragen, wie die Abstimmung in den Vorstand eingebracht worden ist und mit welchem Ergebnis der Teilnahme an der Demonstration zugestimmt wurde. Zugleich werde ich um Mitteilung bitten, welche internen Kosten aus Beiträgen der Mitgliedschaft hier verwendet worden sind.

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💥Überall nur noch Panik💥


In den etablierten Parteien macht sich offensichtlich Panik breit.

Lars Hünich - ein guter Freund von mir - möchte den Einfluß der Parteien massiv begrenzen.
Und wie eine selbsterfüllende Prophezeiung schaltet der "Parteienstaat" sofort den Verfassungsschutz ein, um den Landtagsabgeordneten zu diskreditieren.

Quelle:
http://tinyurl.com/PARTEIENSTAAT


Aber wo soll das Problem liegen? Schauen wir doch einmal in das Grundgesetz.

Art. 79 Abs. 3 GG - die Ewigkeitsgarantie - besagt, welche Regelungen des Grundgesetzes nicht geändert werden dürfen:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Also zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört:

- Bundesstaatlichkeit
- Existenz von Ländern
- Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung
- Menschenwürdegarantie
- Demokratie
- Wahlen
- Rechtsstaatlichkeit
- Republik (keine Monarchie)
- Sozialstaatlichkeit
- Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz


Wir suchen vergeblich nach den Parteien. Die findet man erst in Art. 21 GG

Weder gehören Parteien also zwingend zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung noch sind sie durch die Ewigkeitsgarantie geschützt.
Das Wahlrecht kann jederzeit geändert werden. Art. 21 GG mit Zweidrittelmehrheit auch.

Man kann ja durchaus anderer Meinung als Lars Hünich sein, mit Verfassungsfeindlichkeit hat seine Äußerung aber nichts zu tun.

Fraglich ist eher, ob die jetzt handelnden Staatsorgane sich ihrer Bindung an Recht und Gesetz bewusst sind?

Lars Hünich kommt mit seinem Corona-Untersuchungsausschuss in Brandenburg den Verbrechen gegen die Menschlichkeit immer dichter auf die Fersen. Offensichtlich sucht man nun nach Möglichkeiten ihn zu diskreditieren.

Auch dieser Schuss wird nach hinten losgehen.

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💥Ich bin verwirrt💥

Wenn man mit der Regierung gegen die Opposition demonstriert, dann rufen Kulturvereine, Kammern usw. zur Teilnahme auf.

Wenn Unternehmen gegen die Regierungspolitik demonstrieren, dann berufen sich die Kammern auf ihre Neutralitätspflicht:

"Aufgabe der IHK als Organisation und Körperschaft des öffentlichen Rechts sei es, das Gesamtinteresse der Wirtschaft abzubilden, hatte Hauptgeschäftsführer Wolfgang Krüger am Donnerstag gesagt. Eine „einseitige Parteinahme“, etwa als Mitveranstalter, der sich die Forderungen der Initiative mit etwa 400 Mitgliedern zu eigen mache, komme nicht in Frage."

Wenn man sich an Protesten nur dann beteiligt, wenn es nicht weh tut, dann sind es keine Proteste, sondern Paraden für die Herrscher.

Quelle:
https://www.merkur.de/deutschland/brandenburg/ampel-mittelstaendische-unternehmer-demonstrieren-gegen-die-zr-92798082.html

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💥Die Ungerechten💥

Nicht nur die Politik verweigert die Aufklärung, auch die Gerichte wollen ihre Taten unter den Tisch kehren.

Am 19. November 2021 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einer Eilentscheidung beschlossen, dass die Einführung einer 2-G-Regel für Konzerte rechtmäßig sei.
Begründet wurde dies damit, dass mRNA-geimpfte Menschen weniger ansteckend seien als ungeimpfte.

Dass weder die zuständige Zulassungsbehörde EMA noch die Hersteller des Impfstoffs von einem Schutz vor Übertragung ausgegangen sind, interessierte die Richter damals nicht.
In einem postfaktischen Zeitalter reicht es, moralisch auf der richtigen Seite zu stehen. Tatsachen stören das eigene Wohlbefinden nur.

Dieselben Richter versuchen nun, dieses Verfahren gar nicht erst inhaltlich werden zu lassen. In einer Nacht und Nebel Aktion hatte die sächsische Landesregierung bereits am selben Tag eine neue Corona-Notverordnung beschlossen. Das Sächsische OVG ist nun der Auffassung, dass die Klage gegen die 2G-Regelung unzulässig sei, weil diese zu spät eingereicht wurde.

Quelle:
http://tinyurl.com/Julia-Neigel-2G

Mit diesem Trick versucht sich das Gericht um die inhaltliche Befassung mit den eigenen Fehlern herumzumogeln.

Das Anwaltsteam mit Prof. Martin Schwab, Kiril Stawrew von der GGG und mir, wird am 8. Februar in Bautzen aufzeigen, warum der Staat sich mit seinen eigenen Fehlern befassen muss.

Im Nachgang zu dem Verfahren wird es eine Pressekonferenz geben, über die ich hier berichten werde.

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💥Aufarbeitung wird weiter verhindert💥

Das Bundesgesundheitsministerium hat sich in seiner "StopptCovid"-Studie selbst guten Noten ausgestellt. Die Studie wurde ohne Ausschreibung vergeben, natürlich an das dem Gesundheitsministerium weisungsgebundene RKI und die Rohdaten werden unter Verschluss gehalten.

Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus249984838/StopptCovid-Studie-Lauterbach-haelt-Corona-Gutachten-unter-Verschluss.html

Wie der Virologe Kekulé stößt sich auch der Epidemiologe Klaus Stöhr daran, dass das Ministerium eben jenes Institut mit der Beurteilung beauftragte, das die Maßnahmen selbst empfohlen hatte. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Tino Sorge, macht im BMG sogar einen laxen Umgang mit Recht und Gesetz aus: „Nach der undurchsichtigen Beauftragung einer SPD-nahen Werbeagentur mit der Impfkampagne „Ich schütze mich“ steht erneut die Rechtmäßigkeit einer Auftragsvergabe infrage“, kritisiert Sorge gegenüber WELT: „Hier ist der Minister erneut in der Pflicht, die nötige Aufklärung zu leisten“.

Die massivsten Freiheitsbeschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik basieren auf politischen Machtfantasien und nicht auf wissenschaftlicher Evidenz.

Solange Politik und Justiz die Aufarbeitung verweigern, wird es kein Vertrauen in staatliche Institutionen mehr geben.
Wir brauchen einen echten demokratischen Neustart in Deutschland. Es ist jetzt an der Zeit miteinander schonungslos und offen die Wahrheit zu sagen.

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