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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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BrennpunktUA auf X: Hätte gerne von den Anwälten (Strafrechtler) unter meinen Followern gewusst, ob die Verwendung des hashtag #GazaHolocaust für Deutsche eine Straftat nach § 130 StGB, soweit die Aussage eine Verharmlosung der Shoa, darstellt. Und wenn ja, wann? Unglaublich was hier auf X abgeht! (446.000 Posts)

Antwort RA Daeblitz: Wenn deutsche das posten in der Absicht, die Geschehen in Gaza mit dem Holocaust in eine Reihe zu stellen bzw. man das so auslegen kann, dürfte es nicht weit sein zur Strafverfolgung. Betroffen sein können auch Ausländer die das aus DE / für ein deutsches Publikum posten. Geht es darum, die Geschehnisse in Israel ähnlich zu werten, wird es de facto sicherlich kaum zu einer Strafverfolgung kommen. Maßgeblich sind jeweils #Doppelstandards (Keine Rechtsberatung hier bei Twitter).

Mein Kommentar: Ich weiß nicht ob du, @BrennpunktUA, meine "naive Würdigung" hören möchtest, kleiner Seitenhieb für gestern ;-), aber nach der Würdigung einiger Staatsanwaltschaften, zum Beispiel in Bayern, gehe ich im Gegensatz zu @dablitz_f davon aus, dass das nach der aktuellen Rechtsprechung, die ich für falsch halte, zu unzähligen Ermittlungsverfahren führen dürfte.

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen vergleichen und gleichsetzen, da steigen aber viele politische abhängige Staatsanwälte, und Richter intellektuell schon aus.
Ich kann einen Apfel mit einer Banane vergleichen, beides ist Obst, beides kann man essen. Ich kann ein Apfel mit einer Kuh vergleichen, beides kann man essen. Aber das macht einen Apfel noch nicht zu einer Kuh. Bleiben wir abstrakt, sonst bekomme ich hier noch eine Anzeige.

Man muss dazu sagen, die strafrechtliche Würdigung ist aktuell schwer zu kalkulieren. Wir haben in der Kanzlei Äußerungen bei denen wir davon ausgehen, dass sie nach aktueller verbreiteter rechtlicher Würdigung als strafbar beurteilt werden dürften, in denen die Polizei noch nicht mal ermittelt (eine Staatsanwaltschaft eventuell schon).

Dann gibt es Fälle, die ersichtlich nicht strafbar sind, dort wird ermittelt und verurteilt. Man kann aus juristischer Sicht momentan niemandem raten, das H-Wort in den Mund zu nehmen. In Deutschland und Österreich führt das schnell zu Verfahren.

Im Übrigen stimme ich mit @dablitz_f überein, was die Beschreibung der potentiellen Tatverdächtigen / Tatorte betrifft.
Die Störung des öffentlichen Friedens wird man bei öffentlichen Posts auf X etc. für gewöhnlich annehmen können, allerdings benötigt es dafür eine gewisse Reichweite. Eine Hand voll Aufrufe wird nicht ausreichen. Das Thema insgesamt ist natürlich zu Störung des öffentlichen Friedens im juristischen Sinne geeignet.

Unabhängig davon halte ich die Auslegung des 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch durch viele Staatsanwaltschaften und Gerichte für äußerst bedenklich.
Anabel Schunke auf X: "Kurze Frage….kann man diese ganzen Pro-Palästina-Spinner, die mit Holocaust- und Nazivergleichen kommen, wenn es um den angeblichen Genozid in Gaza geht, rechtlich nicht wegen Holocaustrelativierung drankriegen? Hätte Lust da den ein oder anderen mal anzuzeigen. Ertrage diese Scheiße nicht mehr."

Mein Kommentar: Nein, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, kriegt man dafür niemanden wegen Holocaustrelativierung (§ 130 Abs. 3 StGB) dran.

Anbei die - juristisch korrekte - Antwort der Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf eben diese Frage zum "#GazaHolocaust".

Die Behauptung, die israelische Armee verübe im Gaza-Streifen einen "Völkermord" oder verstoße gegen das Kriegsrecht, erfüllt für sich genommen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung.

Der Begriff "Holocaust" wird im allgemeinen Sprachgebrauch zudem nicht ausschließlich zur Beschreibung des nationalsozialistischen Völkermords, sondern auch in anderem Zusammenhang verwendet, etwa in Bezug auf einen drohenden Nuklarwaffeneinsatz.
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