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Die neue Strategie der Berliner Polizei auf Demonstrationen ist offenbar, jeden Teilnehmer der keine Maske trägt vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, wegen des vermeintlichen Verdachts auf Fälschung von Gesundheitszeugnissen, § 277 StGB. Ich war selbst Zeuge…
Anbei noch Anmerkungen zum obigen Thema:

Lieber Markus,
wenn die Teilnehmer mündlich erklären können und dürfen, dass sie Inhaber einer ärztlichen Bescheinigung oder einer psychologischen Bestätigung (ist kein Attest mit Diagnose, weil man das nicht benötigt) sind gegenüber einer Behörde, dann reicht das. Sie müssen das Attest nicht vorzeigen.
Daher wäre doch nur eine Vermutung über § 277 StGB möglich und eine Vorermittlung über die Gesundheitsämter, ob nach Vorlage der Bescheinigung oder des Attests der Anfangsverdacht vorliegt. Das müßte in Gegenwart von Zeugen und Dokumentation überzeugen, zumal Aufnahmen (und das ist eine Frage von mir) bei rechtswidrigem Polizeiverhalten mit Bild und Ton zulässig sind?
Danke für den Hinweis, Aufnahmen mit Bild und Ton sind bei rechtswidrigen Polizeiverhalten natürlich zulässig, wenngleich die Polizei gerne gegenteiliges behauptet.
Eine Verletzung der Vertraulichkeit des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes (§ 201 Strafgesetzbuch) ist auf einer Versammlung doch eher selten gegeben.
§ 22, 23 des KUG dürfte bei polizeilichen Maßnahmen sicherlich nicht einschlägig sein.
https://www.fotorecht-seiler.eu/bildnisrecht-bgh-zu-bildausschnitt-versammlungen/

Sollte Beweisdokumentation unterbunden werden durch die Polizei, kann dies auch leicht eine Strafvereitelung (§ 258 Strafgesetzbuch) darstellen.
Da keine Pflicht zur Glaubhaftmachung dahingehend besteht, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen werden muss, muss das Attest auch nicht vorgezeigt werden, dann können die Ermittlungen nach § 277 Strafgesetzbuch auf die bisherige Weise nicht durchgeführt werden.
Spannend ist dann, wie die Polizei reagieren wird. Inzwischen muss ich annehmen, dass sie mit Platzverweisen reagieren wird. Dennoch halte ich die Strategie, das Attest nicht vorzuzeigen und noch nicht einmal zu erwähnen für die juristisch sinnvollere. Bitte alles bestmöglich dokumentieren.
§ 4 (3) Nr. 3 Coronaverordnungen Berlin
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für
1. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
2. Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können,

Wenn die Ausnahme vorliegt, kann man sich hierauf berufen, dann muss die Polizei den Sachverhalt aufnehmen, ein Attest muss nicht vorgezeigt werden, sollte es zu rechtswidrigen Ausschlüssen von Versammlungen führen, kann hiergegen juristisch vorgegangen werden.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 (Ulm)
200905-ladg-gesetzes-und-verordnungsblatt-1.pdf
335.6 KB
Warum nicht die Berliner Polizei nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz wegen deren grob diskriminierenden Verhalten auf Querdenken und vergleichbaren Demonstrationen angehen? Auch politische Diskriminierung ist Diskriminierung! Immaterieller Schadenersatz inklusive. Markus Haintz, Rechtsanwalt https://teleg.eu/Haintz
200905 Bundesverfassungsgericht zu Protestcamp.pdf
102.6 KB
Dieser Beschluss ist ein Skandal!
Offenbar kann man inzwischen mit vermeintlichen Infektionsschutz alles "begründen" und verbieten.
Darüber soll die Geschichte urteilen.
https://www.youtube.com/watch?v=BZkxPBs2dgE

Ich möchte Dank sagen an alle, die der Nacht vom 29. auf den 30.08.2020 die Demokratie, das Recht, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Freiheits- und Menschenrechte an sich verteidigt haben.
Mein Dank gilt allen die sich haben wegtragen lassen, die friedlichen Widerstand gegen einen gewalttätigen Staat geleistet haben. Bei allen You-Tubern und Pressevertretern die bei ihrer Arbeit behindert wurden und die meine Arbeit erst möglich gemacht haben, bei den Bürgern in Uniform die sich geweigert haben, sich weiter an den demokratiefeindlichen Maßnahmen zu beteiligen.
100 mutige Menschen haben sich gegen die Staatsgewalt und 5 Hundertschaften gestellt und am Ende gezeigt, dass es noch einen Rest Versammlungsfreiheit in diesem Land gibt, auch wenn Politik und Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, diese immer weiter einschränkt, was einem Rechtsstaat unwürdig ist.
Im Laufe der Nacht hat die Polizei eingesehen, dass die Maßnahme rechtswidrig waren und die weitere Räumung eingestellt. Es folgten Diskussionen, die Atmosphäre entspannte sich, für mich war dies der wichtigste Moment am ganzen Wochenende.
Ich danke allen, die das ermöglicht haben.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://teleg.eu/Haintz
https://youtu.be/FBKrxXkmg90

Sehr geehrter Herr Andreas Geisel,
derartige Forderungen, s. o. haben in einer Demokratie nichts zu suchen. Es ist nicht an ihnen zu entscheiden, wer demonstrieren darf und wer nicht. Das mag die Ansicht Ihrer ehemaligen Partei (SED) gewesen sein, in einer Demokratie haben solche Forderungen nichts zu suchen.
Offenbar haben Sie ja selbst keine Probleme mit (echten) Radikalen auf die Straße zu gehen...
https://www.morgenpost.de/berlin/article215598253/Geisel-Kein-Problem-mit-Radikalen-zu-demonstrieren.html
Treten Sie zurück!
Und nehmen Sie Ihre Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik gleich mit.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

https://teleg.eu/Haintz

#GeiselMussWeg
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Geisel
200501 offener Brief RA Haintz an MdB und MdL.pdf
275.8 KB
Habe ich bislang noch nicht geteilt.
Anbei mein offener Brief vom 01.05.2020, welcher an über 1000 Abgeordnete (Quasi den gesamten Bundestag und mehrere Landtage) ging. Nicht ein Parlamentarier hat mir mitgeteilt, dass eine Abwägung zwischen den negativen Folgen und dem "Nutzen" des Lockdowns getroffen wurde. Ich habe eine Vielzahl an Antworten erhalten, zum Teil auf Fraktion- und Ministerebene.
Zustimmung zu dem Brief kam von diversen Parlamentariern der AFD und der Linken. Eingeschränkte Zustimmung kam von Teilen der FDP und der SPD. Nichts dergleichen kam von der CDU/CSU und den Grünen.
Jeder möge die Fragen selbst lesen und dies bewerten / einordnen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731
https://teleg.eu/Haintz
VID-20200906-WA0000.mp4
17.1 MB
Video von Markus Haintz
https://www.youtube.com/c/F%C3%BCrdieFreiheit2020 Ab 1 h 57 min (Alles andere ist natürlich auch sehenswert)
AUFRUF - bitte überall TEILEN ❗️❗️❗️❗️❗️❗️

💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥💥

Liebe Community - ich brauche eure Hilfe

Ich habe einen Strike erhalten und kann aktuell nicht mehr Streamen und/oder Videos hochladen.

Am besten baue ich mir Kanal 2 und 3 auf . Damit wir solche Situationen in der Zukunft nicht mehr haben werden.

Abgesehen davon bin ich dran ganz von Youtube wegzukommen.

Bitte abonniert folgende zwei Kanäle von mir - ich brauche so schnell wie mögliche 1000 Abos und dann 4000 Stunden Videos schauen. Damit ich wieder Live gehen kann. Video(s) werde ich so bald als möglich hochladen.

Kanal 1
https://www.youtube.com/channel/UCHfqgvjntX8kXYOl08j2pAg

Kanal 2
https://www.youtube.com/channel/UClg3R88fje-5MLDrFvly_Lw

Vielen Dank für den Support. Ich werde mich so bald als möglich melden.

#aufruf #youtube #abo

@BITTELTV - EINFACH ANDERS
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Wenn zwei das gleiche tun ist es nicht das selbe..

🤔🤔🤔

unfassbar...

#csd #dresden #demo

@BITTELTV - EINFACH ANDERS
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