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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Forwarded from Free Media Vision
‼️ TEILEN TEILEN TEILEN ‼️
210117_Demoverbot_Nürnberg_geschwärzt.pdf
25.7 MB
Verfügung zum Demoverbot in Nürnberg am 17.01.21

Die Stadt der Menschenrechte möchte nicht, dass sich Menschen für ihre Menschenrechte versammeln❗️❗️❗️
„Laut den Medien ist in Nürnberg auf dem Hauptmarkt eine Gegendemo von Nazis Stop um 17:00 Uhr. Auf unserem ursprünglich angemeldeten Platz!!!“
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210117_Demoverbot_Nürnberg_geschwärzt.pdf
Die Frage ist nicht, ob 200 oder 1.000 Demonstranten in Nürnberg auf die Straße gehen. Die Frage ist, wie lange sich noch 83.000.000 Menschen von autoritären Politikern einsperren, gängeln und bevormunden lassen❗️❗️
Forwarded from ❤️ Namen- und labellose Teams 🇦🇹🇩🇪🇮🇹🇪🇺 (Alexander Ehrlich www.honkforhope.eu)
🇦🇹 Großkundgebung 16.01.2021 WIEN 🇦🇹
Friede - Freiheit - Solidarität | Der Tag des Wandels
Neun Bundesländer, ein Ruf: Rücktritt! #kurzmussweg

Liebe Freunde,

es ist bald soweit: die Großkundgebung für friedlichen Wandel in Österreich beginnt am 16.01.2021

👂 Kurz-Fassung der Programmübersicht: 👂
Zum Schutz der österreichischen Verfassung und unser aller Menschenrechte

🗺 Link zur provisorischen Landkarte: https://teleg.eu/alexander_ehrlich/713

‼️‼️ PROVISORISCHER PLANUNGSSTAND VOM 15.01.2021 :‼️‼️
‼️‼️ ÄNDERUNGEN VON UHRZEITEN, TREFFPUNKTEN UND PROGRAMM SIND NOCH MÖGLICH ‼️‼️
‼️‼️ AKTUELLE INFORMATION WIRD AUF https://teleg.eu/honkforhopeoffiziell BEREITGESTELLT ‼️‼️


🇦🇹💪 Ganz Österreich am 16.01.2021 in Wien 💪🇦🇹

09:00 Uhr Treffpunkt für Sternmärsche an neun Treffpunkten in Wien
(Bahnhof Heiligenstadt, U6 Handelskai, U1 Kagraner Platz, U2 Donaumarina, Busterminal Erdberg, Reumannplatz, U4 Hietzing, U3 Hütteldorfer Straße, U3 Ottakring)
Einweisung von Ordnern, Präsentation friedlicher Deeskalationsstrategien
ca. 10:00 Uhr Abmarsch auf neun verschiedenen Routen in Richtung Innenstadt

11:00 Uhr bis 22:00 Uhr am Maria-Theresien-Platz
: Demonstration "für ein freies Österreich"
13:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr am Heldenplatz: Hauptkundgebung
ca. 15:30 Uhr: Umzug um die Wiener Ringstraße mit Beginn am Burgring (vor dem Heldentor)
18:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Resselpark (am Karlsplatz): Abschlusskundgebung

___________________________________

WICHTIGE RESSOURCEN UND QUELLEN

16.01. bis 18.01.2021 Großkundgebung in Wien:
Rücktritt der Bundesregierung jetzt! #kurzmussweg
👉 Komm in die Telegram-Gruppe für die Wien-Demo: https://teleg.eu/joinchat/GMBCTyVkHjNGjB3X
👉 Melde Dich freiwillig als Livestream-Assistent: https://teleg.eu/joinchat/G6FF9tWPNQ1AQGy8
👉 Abonniere Manuel Müllner für Livestreams & Infos https://www.youtube.com/channel/UCqYui2hcF2ZHnuOHIqTmXYw
👉 Dokumentiere die Demo in diesem Bildarchiv: https://teleg.eu/joinchat/SEHPzhSlkTGKK6zA

Weitere Aktionen neben bzw. nach der Wien-Kundgebung:
👉 Vernetze Dich über https://coronawiderstand.org/ und mach mit!
👉 Bekannte Termine für weitere Aktionen in Österreich: https://teleg.eu/Termine2021Demos

Alexander Ehrlich
Manuel Müllner
Forwarded from Eva Rosen
Media is too big
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Mit etwas Verzögerung aufgrund technischer Probleme, ist von gestern Abend.
Ereignisse vom Donnerstag den 14. Januar und politische Auswirkungen.
Unabhängig davon haben wir gegen das Demo-Verbot in Stein bei Nürnberg gerichtliche Schritte eingeleitet. Der Fall liegt aktuell beim Verwaltungsgericht Ansbach, Raphaela Dichtl hat einen Eilantrag eingereicht.
Es ist wichtig, dass wir regelmäßig vor die Gerichte geben, sonst kann der Staat immer behaupten, ihr habt ja nicht "geklagt".
Forwarded from Archiv @haintz
Allgemeinverfügung Nürnberg Demo-Verbot.pdf
1.4 MB
Allgemeinverfügung Nürnbergs : Es wurden nur Versammlungen verboten, Gottesdienste bleiben erlaubt! Die dafür geltenden Regelungen siehe unten. Die Stadt Nürnberg hat jetzt 2 Möglichkeiten. Entweder per Allgemeinverfügung auch im "christlich" geprägten Bayern Gottesdienste verbieten oder diese unter irgendwelchen Vorwänden polizeilich auflösen zu lassen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_11-6

11. BayIfSMV
Text gilt ab: 11.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.01.2021
Fassung: 15.12.202

Regeln für Gottesdienste in Bayern❗️❗️❗️

§ 6
Gottesdienste, Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften
Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1.
In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.
2.
Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
3.
Für die Besucher gilt Maskenpflicht.
4.
Gemeindegesang ist untersagt.
5.
Es besteht ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste oder Zusammenkünfte, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert; das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
6.
Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind untersagt.
7.
Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zur Auslastung der Kapazitäten führen, ist die Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung zulässig.
Es gibt im Moment eine Menge Gründe Gottesdienste in Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Welt abzuhalten❗️❗️❗️

Man kann der Millionen Lockdown-Toten in aller Welt gedenken (Quelle: Welthungerhilfe)

Man kann der einsam Verstorbenen gedenken

Man kann all jener gedenken (Risikogruppen), die von der Politik nicht ausreichend geschützt wurden und werden

Man kann beten für Demokratie, Menschlichkeit und Zusammenhalt

Man kann um Vergebung bitten für all jene, welche momentan die Menschen auf der ganzen Erde mit "Maßnahmen" drangsalieren

Man kann aller Verstorbenen gedenken, unabhängig davon, ob sie mit oder an Corona gestorben sind, ohne Corona oder durch die Coronapolitik

Man kann für die Völkerverständigung beten und für vieles mehr



Ein Gottesdienst ist keine politische Versammlung. Bedenkt und würdigt dies, wenn ihr einen Gottesdienst abhaltet oder besucht.
Bringt Kerzen mit.

Grundsätzlich müssen Gottesdienste nicht bei einer Behörde angezeigt werden, es schadet aber auch nicht, dann ist die Behörde auf alles vorbereitet. Eine Frist ist hierfür nicht einzuhalten.

Werdet selbst aktiv und wartet nicht darauf, dass andere das für euch tun.
Forwarded from Jessica Hamed
Wie klagen auf Öffnung der Grundschule in NRW:

Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 14.01.21 u.a.:
 
„Als Geschädigte tritt die Siebenjährige im Namen der Initiative „Klage für Bildung“ als Klägerin auf. In einer Pressemitteilung der Initiative, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, wird das Mädchen mit dem Satz zitiert: „Mama, ich will endlich, dass Schule normal weitergeht.“ https://www.ksta.de/schule/-mama--ich-will--dass-schule-weitergeht--7-jaehrige-klagt-gegen-den-distanzunterricht-37929168?originalReferrer=&cb=1610639371337


Die Kernpunkte unserer 93seitigen Antragsschrift: https://www.ckb-anwaelte.de/download/2021000046JHJH1140-Oberverwaltungsgericht_fuer_das_Land_N%20ordrhein-Westfalen.pdf , in der wir insbesondere die Verletzung des Rechts auf Bildung rügen sind:
 
1.      S. 15-23 des Antrags: Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt – auch § 28a IfSG stellt unserer Ansicht nach keine ausreichende Rechtsgrundlage für einen so tiefgehenden Eingriff in die Rechte von Nichtstörer:innen; hier den Grundschüler:innen, dar. Jedenfalls aber sind die Voraussetzungen des § 28a IfSG nicht erfüllt. § 28a IfSG knüpft an das Vorliegen einer gewissen Anzahl an Neuinfektionen. Ob ein Virus aber vermehrungsfähig ist, kann indes nicht ohne Weiteres mittels eines PCR-Tests festgestellt werden; das OVG Münster hatte bereits im November 2020 in einem anderen von mir geführten Verfahren festgestellt, dass ein positiver PCR-Test keine Infektiösität im Einzelfall belegt  https://www.ckb-anwaelte.de/download/OVG_NRW_Beschluss_vom_25.11.2020.pdf. Wir erwarten, dass der Senat nunmehr weitere Feststellungen über die Grenzen der Aussagekraft von positiven PCR-Tests trifft.
 
2.      S. 23-30: Unzulässige Inanspruchnahme von Nichtstörer:innen
 
3.      Ab S. 31: Unverhältnismäßigkeit der Schulschließung:
 
a.      S. 31-45: Legitimer Zweck? Kein valides Bild über das Infektionsgeschehen: Prof. Dr. Matthias Schrappe bringt es hierbei auf den Punkt, wenn er sagt: „Doch, da muss ich Ihnen leider widersprechen; die täglich erhobenen Infektionszahlen sind vom Nebel nicht weit entfernt. Wir testen 1,5 Millionen Leute in der Woche und haben meinetwegen 120 000 Test-Positive, aber wenn man 2,5 Millionen Leute testen würde, wie viele hätten wir dann? Das hat keine Basis. Die Zahlen sind – also wir drücken uns mittlerweile relativ deutlich aus – das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist. Und schon gar nicht können Sie damit Politik steuern. Diese Zahlen werden erhoben und dann auf die gesamte Bevölkerung umgerechnet, ohne einzuberechnen, wie viele in der Gesamtbevölkerung denn noch zusätzlich vielleicht infziert sind. Diese Zahlen sind nichts wert“ https://www.zdf.de/nachrichten/zdfheute-live/videos/schrappe-corona-kritik-video-100.html
 
b.      S. 45-61: Geeignetheit der Schulschließung? Anhand zahlreicher Studien legen wir dar, dass Kinder so gut wie kein Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken und zudem haben insbesondere Kinder unter 10 Jahren ein erheblich reduziertes Ansteckungsrisiko. Ferner zeigen wir anhand von Studien auf, dass offene Schulen das Infektionsgeschehen nicht negativ beeinflussen; es gibt im Gegenteil Hinweise darauf, dass dadurch das Infektionsrisiko sogar sinken könnte (vgl. S. 54 ff.).
 
c.      S. 61-69: Erforderlichkeit der Schulschließung? Anhand weiterer Studien belegen wir, dass die Schulen keine Pandemietreiber sind. Auch das nunmehr Mutationen des Virus bekannt wurden, ändert diesen Befund nicht: „Erstens Erkenntnissen zufolge scheinen Menschen, die sich mit B.1.1.7 angesteckt haben, mehr Virus zu produzieren – was eine Ansteckung erleichtern könnte. Gesicherte Studien aber gibt es dazu noch nicht, wie der Wissenschaftsjournalist Volkart Wildermuth im DLF betonte.“ https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-wie-gefaehrlich-sind-die-neuen-mutationen-des.1939.de.html?drn:news_id=1215497 .
Forwarded from Jessica Hamed
Auch die Vermutung, die in den Medien immer wieder zu finden ist, die Mutation sei für Kinder ansteckend, lässt sich nicht durch Zahlen belegen; vielmehr ist davon ausgehen, dass auch hier Kinder weniger betroffen sind. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/119733/Studie-Neue-SARS-CoV-2-Variante-aus-England-zu-56-ansteckender. Viren mutieren; in Deutschland verfolgen wir diese Veränderungen allerdings bis dato kaum: https://www.aerztezeitung.de/Politik/Corona-Mutationen-sollen-schneller-entdeckt-werden-416123.html. Wie bereits seit Anbeginn der Pandemie erleben wir auch hier eine unangemessene Dramatisierung.

Zusammengefasst stellen wir fest, dass die komplette Schließung der Schule, insbesondere der Grundschulen, nicht erforderlich ist. Den überschaubaren Risiken kann nämlich mit sinnvollen Hygienekonzepten (zB. Kohortenunterricht) im ausreichendem Maße entgegengewirkt werden.
 
d.      S. 69-84: Unverhältnismäßigkeit im engeren Sinne: Hier weisen wir insbesondere auf die gravierenden Nebenwirkungen der Schulschließung für die Entwicklung der Kinder hin, die wir mit Studien belegen: Gewalt gegen Kinder, Zunahme psychischer Erkrankungen, negative Auswirkung auf die Lebenserwartung der Kinder (Laut der Schätzung der Studie könnten die Schulschließungen für Grundschulkinder in den USA mit einem Verlust von 5,53 Millionen Lebensjahren verbunden sein https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2772834). Besonder gehen wir hierbei auch auf die Probleme des Distanzunterrichts bei Grundschüler:innen ein; schließlich kann von ihnen kein selbständiges Lernen erwartet werden. Abschließend weisen wir auch auf eine aktuelle Studie hin, aus der hervorgeht, dass härtere Maßnahmen kaum einen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben:  https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/eci.13484. Mit anderen Worten: der Lockdown kostet gesamtgesellschaftlich und individuell enorm viel und bringt kaum etwas.
 
e.      Abschließend fordern wir den Senat auf, den Verordnungsgeber endlich zu einem evidenzbasierenden Handeln anzuhalten und seine (hoffentliche existente) Risikoabwägung darzulegen (S. 84 bis 89), da es ist nicht mehr hinnehmbar, dass die Exekutive unter Außerachtlassung jeglicher wissenschaftlicher Evidenz und rechtsstaatlicher Grundsätze, schaltet und waltet wie es ihr beliebt. Die Bildungsministerin Gebauer sagt selbst, dass Schulen keine „Virenschleudern“ seien https://www.sueddeutsche.de/bildung/schulen-duesseldorf-ministerin-gebauer-schulen-in-nrw-keine-virenschleudern-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210111-99-978883 und fordert gleichwohl Solidarität ein.  Das ausgerechnet Kinder und Jugendliche Sonderopfer erbringen sollen, während weite andere Teile der Bevölkerung (Industrie, Vewaltung, Bürotätigkeiten im Allgemeinen) unbehelligt bleiben, verstößt unserer Ansicht nach gegen das Willkürverbot.
 
Durch die Schließung der Schulen wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch kein einziger Pflegeheim hot spot verhindert. Dabei sterben dort die Menschen in unwürdigen Umständen. Isoliert und einsam. Dort hat der Verordnungsgeber– wobei er sich hierbei bedauerlicherweise in schlechter Gesellschaft mit allen anderen Landesregierungen befindet – auf ganzer Linie versagt. Dabei ist völlig klar, wie die Risiken verteilt sind. Statistisch liegt die Wahrscheinlichkeit für einen milden Verlauf nach den Angaben des Robert Koch-Instituts bei der Altersgruppe 0-59 Jahre bei 88-97 %, in der Altersgruppe 60-79 bei 62 % und ab 80 bei 38%. https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsJ/JoHM_S11_2020_Krankheitsschwere_COVID_19.pdf?__blob=publicationFile

Auch die Süddeutsche Zeitung berichtet über unseren Antrag:

https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-die-kinder-muessen-es-ausbaden-1.5174651
HAINTZ.media
Allgemeinverfügung Nürnberg Demo-Verbot.pdf
Von einem Kollegen von mir:

„Hab den Verbotsbescheid gelesen. Im Portal der Nürnberger Nachrichten werden jeden Tag die belegten Betten in allen Nürnberger Krankenhäusern gemeldet:

Heute 53 mit C19 Test auf Intensiv, 165 auf Normalstationen. 15 weniger als gestern.

https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/corona-in-nurnberg-rki-inzidenzwert-bei-219-1-1.10511909

Das städtische Klinikum ist eine der größten kommunalen Kliniken in Europa und hat über 2.200 Betten.“
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