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Nachrichten und Kommentare zum aktuellen Weltgeschehen.
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Forwarded from Sven Sebastian Horner
Betreff: »Sturm auf den Reichstag« — Aufklärung

Schaut mal ab 01:02:00. Erwischt würde ich sagen. Tamara K. hat vorher schon Demo-Teilnehmer mobilisiert und dann am Telefon später behauptet, dass alles ganz spontan war. Und es gibt unzählige mehr Indizien für eine geplante Aktion des Verfassungsschutzes. Super Arbeit von Kai Stuht und seinem Team und Community.

https://youtu.be/s9qYN_ZnEcc?t=3720
Forwarded from Friederike de Bruin
Unterwegs nach Nürnberg, wo ich von meinen Erfahrungen in Berlin (unter anderem mit der Polizei) sprechen werde.
Wir sehen uns, ich freue mich auf euch!
Die neue Strategie der Berliner Polizei auf Demonstrationen ist offenbar, jeden Teilnehmer der keine Maske trägt vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, wegen des vermeintlichen Verdachts auf Fälschung von Gesundheitszeugnissen, § 277 StGB. Ich war selbst Zeuge eines solchen Vorgangs und mich erreichen täglich weitere Augenzeugenberichte.
Durch diese verfassungsfeindliche „Polizeitaktik“, werden Redner gezielt davon abgehalten zu sprechen, Freiheitsberaubungen durchgeführt und das Grundgesetz mit Füßen getreten.
Folgende Straftatbestände kommen gegenüber der Polizei diesbezüglich zumindest regelmäßig in Betracht. Ich rege entsprechende Strafanzeigen an.

Nötigung, 240 Strafgesetzbuch
Falschen Verdächtigung, § 164 Strafgesetzbuch
Freiheitsberaubung, § 239 Strafgesetzbuch
Störung von nicht verbotene Versammlungen, § 21 Versammlungsgesetz

Die Berliner Polizei setzt alles daran, Versammlungen niederzuschlagen, das wird ihr nicht gelingen, wir machen weiter solange es nötig ist.
Ich empfehle den Bürger in Uniform die Lektüre der Geschichtsbücher, vor allem die zwanziger und dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts.

Markus Haintz
Rechtsanwalt https://teleg.eu/Haintz

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen
Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
PS: Dokumentiert das Verhalten der Polizei, sollten Zeugen bei bei potentiellen Straftaten durch die Polizei abgehalten werden, könnte das eine Strafvereitelung darstellen, § 258 Strafgesetzbuch.
Bitte unterstützt die Arbeit von Tina für die Zukunft unserer Kinder.
Danke Tina
Liebe Freundinnen und Freunde der Freiheit,

unsere Bewegung hat in den letzten Monaten unglaubliches geleistet, unsere Stimme wird inzwischen in der ganzen Welt gehört.
Wer mich kennt weiß, dass ich sage was ich denke und dass konstruktive Kritik für mich wichtiger ist als Lob, Zustimmung etc.

Unsere Bewegung wurde von Anfang an von unfassbar vielen starken Frauen getragen und wird es auch heute noch.
Leider zeigt sich dies häufig nicht auf den Rednerlisten. Ich stehe nicht im Verdacht für irgendwelche Quoten zu sein,
aber ich finde, dass die Vielzahl unserer starken Frauen, Mütter häufig auf Bühnen unterrepräsentiert ist, um den
"bekannteren" männlichen Rednern aus Ärzteschaft, Anwaltschaft, aus den Reihen der Organisatoren von Demos oder von YouTubern
als "Zugpferde" den Vorrang zu geben.
Auch bei der Auswahl der Berufe auf der Bühne sollten wir uns breiter aufstellen, ein "guter Redner" ist meines Erachtens
nicht wichtiger als jemand, der zwar vielleicht kein Profi ist, aber aus dem waren Leben berichten kann.

Unsere Bewegung ist sehr breit aufgestellt, es sollten daher nicht immer die selber auf der Bühne oder auf den Flyer stehen

Viele Grüße
Markus Haintz
Querdenken 731

PS: Um sämtliche Spekulationen vorzubeugen, natürlich mache ich weiter, solange es nötig ist.
Forwarded from Friederike de Bruin
An dieser Stelle rufe ich alle demonstrierenden Menschen auf: legt euren Fokus mit aller Klarheit auf Frieden und Menschlichkeit!

Das ist es, wofür wir aufstehen.

Auch unsere Freunde und Helfer, die Bürger in Uniform, sind einfach Mitmenschen - wir sind alle im selben Boot. Sprecht miteinander, sucht den Dialog. Immer wieder.

Aus Polizei internen Kreisen wissen wir, dass viele, sehr viele Polizisten nicht nach Berlin zur angeforderten Unterstützung kommen wollten, nicht gekommen sind.

Viele hunderte, (tausende?), identifizieren sich mit unseren Werten und sind ganz klar mit uns für eine Wiederherstellung all unserer Grundrechte.

Lasst uns klares Feedback geben, Grenzen aufzeigen und für unsere Rechte einstehen. Gewalt lassen wir nicht zu!

Wir lassen uns jedoch nicht spalten. Wir stehen zusammen für Frieden, Freiheit und Menschlichkeit.

Schutzmänner und -Frauen, wir brauchen euch!

@friedensrike
Laut Querdenken 30 ist die Demo heute von 19 - 21 Uhr NICHT von Querdenken 30 organisiert!
Wer dahinter steht ist noch unklar!
HAINTZ.media
Die neue Strategie der Berliner Polizei auf Demonstrationen ist offenbar, jeden Teilnehmer der keine Maske trägt vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, wegen des vermeintlichen Verdachts auf Fälschung von Gesundheitszeugnissen, § 277 StGB. Ich war selbst Zeuge…
Anbei noch Anmerkungen zum obigen Thema:

Lieber Markus,
wenn die Teilnehmer mündlich erklären können und dürfen, dass sie Inhaber einer ärztlichen Bescheinigung oder einer psychologischen Bestätigung (ist kein Attest mit Diagnose, weil man das nicht benötigt) sind gegenüber einer Behörde, dann reicht das. Sie müssen das Attest nicht vorzeigen.
Daher wäre doch nur eine Vermutung über § 277 StGB möglich und eine Vorermittlung über die Gesundheitsämter, ob nach Vorlage der Bescheinigung oder des Attests der Anfangsverdacht vorliegt. Das müßte in Gegenwart von Zeugen und Dokumentation überzeugen, zumal Aufnahmen (und das ist eine Frage von mir) bei rechtswidrigem Polizeiverhalten mit Bild und Ton zulässig sind?
Danke für den Hinweis, Aufnahmen mit Bild und Ton sind bei rechtswidrigen Polizeiverhalten natürlich zulässig, wenngleich die Polizei gerne gegenteiliges behauptet.
Eine Verletzung der Vertraulichkeit des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes (§ 201 Strafgesetzbuch) ist auf einer Versammlung doch eher selten gegeben.
§ 22, 23 des KUG dürfte bei polizeilichen Maßnahmen sicherlich nicht einschlägig sein.
https://www.fotorecht-seiler.eu/bildnisrecht-bgh-zu-bildausschnitt-versammlungen/

Sollte Beweisdokumentation unterbunden werden durch die Polizei, kann dies auch leicht eine Strafvereitelung (§ 258 Strafgesetzbuch) darstellen.
Da keine Pflicht zur Glaubhaftmachung dahingehend besteht, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen werden muss, muss das Attest auch nicht vorgezeigt werden, dann können die Ermittlungen nach § 277 Strafgesetzbuch auf die bisherige Weise nicht durchgeführt werden.
Spannend ist dann, wie die Polizei reagieren wird. Inzwischen muss ich annehmen, dass sie mit Platzverweisen reagieren wird. Dennoch halte ich die Strategie, das Attest nicht vorzuzeigen und noch nicht einmal zu erwähnen für die juristisch sinnvollere. Bitte alles bestmöglich dokumentieren.
§ 4 (3) Nr. 3 Coronaverordnungen Berlin
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für
1. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
2. Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können,

Wenn die Ausnahme vorliegt, kann man sich hierauf berufen, dann muss die Polizei den Sachverhalt aufnehmen, ein Attest muss nicht vorgezeigt werden, sollte es zu rechtswidrigen Ausschlüssen von Versammlungen führen, kann hiergegen juristisch vorgegangen werden.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 (Ulm)
200905-ladg-gesetzes-und-verordnungsblatt-1.pdf
335.6 KB
Warum nicht die Berliner Polizei nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz wegen deren grob diskriminierenden Verhalten auf Querdenken und vergleichbaren Demonstrationen angehen? Auch politische Diskriminierung ist Diskriminierung! Immaterieller Schadenersatz inklusive. Markus Haintz, Rechtsanwalt https://teleg.eu/Haintz
200905 Bundesverfassungsgericht zu Protestcamp.pdf
102.6 KB
Dieser Beschluss ist ein Skandal!
Offenbar kann man inzwischen mit vermeintlichen Infektionsschutz alles "begründen" und verbieten.
Darüber soll die Geschichte urteilen.
https://www.youtube.com/watch?v=BZkxPBs2dgE

Ich möchte Dank sagen an alle, die der Nacht vom 29. auf den 30.08.2020 die Demokratie, das Recht, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Freiheits- und Menschenrechte an sich verteidigt haben.
Mein Dank gilt allen die sich haben wegtragen lassen, die friedlichen Widerstand gegen einen gewalttätigen Staat geleistet haben. Bei allen You-Tubern und Pressevertretern die bei ihrer Arbeit behindert wurden und die meine Arbeit erst möglich gemacht haben, bei den Bürgern in Uniform die sich geweigert haben, sich weiter an den demokratiefeindlichen Maßnahmen zu beteiligen.
100 mutige Menschen haben sich gegen die Staatsgewalt und 5 Hundertschaften gestellt und am Ende gezeigt, dass es noch einen Rest Versammlungsfreiheit in diesem Land gibt, auch wenn Politik und Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, diese immer weiter einschränkt, was einem Rechtsstaat unwürdig ist.
Im Laufe der Nacht hat die Polizei eingesehen, dass die Maßnahme rechtswidrig waren und die weitere Räumung eingestellt. Es folgten Diskussionen, die Atmosphäre entspannte sich, für mich war dies der wichtigste Moment am ganzen Wochenende.
Ich danke allen, die das ermöglicht haben.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://teleg.eu/Haintz
https://youtu.be/FBKrxXkmg90

Sehr geehrter Herr Andreas Geisel,
derartige Forderungen, s. o. haben in einer Demokratie nichts zu suchen. Es ist nicht an ihnen zu entscheiden, wer demonstrieren darf und wer nicht. Das mag die Ansicht Ihrer ehemaligen Partei (SED) gewesen sein, in einer Demokratie haben solche Forderungen nichts zu suchen.
Offenbar haben Sie ja selbst keine Probleme mit (echten) Radikalen auf die Straße zu gehen...
https://www.morgenpost.de/berlin/article215598253/Geisel-Kein-Problem-mit-Radikalen-zu-demonstrieren.html
Treten Sie zurück!
Und nehmen Sie Ihre Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik gleich mit.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

https://teleg.eu/Haintz

#GeiselMussWeg
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Geisel
200501 offener Brief RA Haintz an MdB und MdL.pdf
275.8 KB
Habe ich bislang noch nicht geteilt.
Anbei mein offener Brief vom 01.05.2020, welcher an über 1000 Abgeordnete (Quasi den gesamten Bundestag und mehrere Landtage) ging. Nicht ein Parlamentarier hat mir mitgeteilt, dass eine Abwägung zwischen den negativen Folgen und dem "Nutzen" des Lockdowns getroffen wurde. Ich habe eine Vielzahl an Antworten erhalten, zum Teil auf Fraktion- und Ministerebene.
Zustimmung zu dem Brief kam von diversen Parlamentariern der AFD und der Linken. Eingeschränkte Zustimmung kam von Teilen der FDP und der SPD. Nichts dergleichen kam von der CDU/CSU und den Grünen.
Jeder möge die Fragen selbst lesen und dies bewerten / einordnen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731
https://teleg.eu/Haintz
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