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🇦🇹 NS-Prozess in Linz
20.05.2022 um 13 : 48 Uhr

Der Linzer Demo-Organisator, der bereits zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, ist nun von der Staatsanwaltschaft auch wegen "Wiederbetätigung" angeklagt worden. Grund: er habe Corona-Maßnahmen mit NS-Verbrechen verglichen.

👀 https://volksblatt.at/corona-massnahmengegner-neuerlich-angeklagt/

Ich kann über den Fall nichts Konkretes sagen, da ich weder den Fall noch den Mann näher kenne, aber ich wiederhole zum gefühlt tausendsten Mal: wenn ihr Vergleiche anstellen müsst, dann vergleicht mit DDR, Sowjetunion, China, Erstem Weltkrieg, Spanischer Grippe, Inquisition, Hexenverbrennungen, den napoleonischen Kriegen, biblischen Zeiten oder was auch immer ihr möchtet, bloß nicht mit der NS-Zeit. Es gibt genug "Vorlagen" für totalitäre Maßnahmen in der Menschheitsgeschichte.

‼️‼️ Lasst die NS-Vergleiche bleiben!

NS-Vergleiche bringen nichts außer schlechte Presse, Probleme und Strafen. Darauf herumzureiten mit "ja, aber!" nützt niemandem - außer dem Regime. In der Neuen Normalität gilt (für Regimekritiker): jeder Vergleich mit der NS-Zeit ist per se eine Verharmlosung, weil nichts so furchtbar sein kann wie die NS-Verbrechen. Folglich ist jeder Vergleich ("genauso schlimm wie" / "ähnlich zu" / "schlimmer als" / "fast so schlimm wie" / "artverwandt",...) eine Verharmlosung und damit eine strafbare "Wiederbetätigung".

Und passt auf, was ihr teilt bzw. zulasst: Chatgruppeninhaber und Kanalinhaber können für die Inhalte ihrer Chats / Kanäle auch dann gestraft werden, wenn der Inhalt nicht von ihnen selbst gepostet wurde.

#NSFalle #Wiederbetätigung #Verharmlosung #Verbotsgesetz #Warnung

Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
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