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Forwarded from Jessica Hamed
#bverfg #befangenheit #abendessenmitderkanzlerin

Nicht unkommentiert bleiben kann die bemerkenswerte Entscheidung des BVerfG in Bezug auf das Ablehnungsgesuch der AfD im Hinblick auf das jährliche Abendessen im Kanzleramt, das das BVerfG als „gute Tradition“ bezeichnet.

Das BVerfG erläuterte in einer auffallend wortreichen Pressemitteilung, weshalb der Befangenheitsantrag, der sich letztlich gegen alle BVerfG-Richter*innen, die beim Abendessen zugegen waren richtete, bereits unzulässig sei. Er sei, so die Richter*innen, nämlich „offensichtlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der angelehnten Richterinnen und Richter zu begründen.“

https://lnkd.in/dgb8Y77

Was wäre passiert, wenn der Antrag zumindest als zulässig bewertet worden wäre? Dann hätten diejenigen Richter*innen, die nicht abgelehnt worden waren, darüber in der Sache entscheiden müssen. Das wären also die Richter*innen, die der Einladung ins Kanzleramt nicht gefolgt waren - ob überhaupt noch jemand „übrig“ geblieben wäre, ist für mich nicht ersichtlich. In der PM des BVerfG vom 1.7.. ist von einer „Delegation“ die Rede.

https://lnkd.in/dSEjn7f

Jedenfalls der zuständige zweite Senat ist wohl „komplett“ angereist,

https://lnkd.in/dFVPerX

und damit von der Entscheidung in der Sache ausgeschlossen.

Falls alle Richter*innen des BVerfG beim Abendessen mit der Kanzlerin gewesen wären, hätte am BVerfG niemand mehr über die Sache in der Begründetheit entscheiden können.

Über die Zulässigkeit hingegen, dürfen abglehnte Richter*innen stets selbst entscheiden. Warum? Weil es da regelmäßig um offensichtliche Formfragen handelt.

Offensichtlich unbegründet war die Ablehnung aber evident nicht, wie sowohl FAZ als auch Tagesspiegel vor einigen Tagen darlegten:

„Klar aber ist, dass sie, intransparent, wie sie sind, eine gewisse Skepsis verdienen. Vielleicht sogar irgendwann einmal eine „Besorgnis“, namentlich die der Befangenheit. Die AfD hat in dem demnächst terminierten Verfahren schon einen Antrag eingereicht. Er wird das Gericht auf die Probe stellen.“

https://lnkd.in/dfYwi7Y

Die FAZ schlägt folgenden Vergleich vor:

„Nehmen wir an, der Senat eines Oberlandesgerichts würde von einem Verfahrensbeteiligten kurz vor einer mündlichen Verhandlung zum Essen eingeladen – und ließe es sich auch schmecken. Das hätte mehr als ein „Geschmäckle“.“

https://lnkd.in/dFVPerX

Ich bin auf dem Beschluss gespannt, die PM des BVerfG ist jedenfalls alles andere als überzeugend. Offensichtlich sieht anders aus.
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