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Impfpflicht für Pflegeheim-Personal kommt

In der kommenden Woche soll die nächste Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag beraten werden. Entgegen anders lautender Posts im Netz geht es jedoch vorerst "nur" um eine Teilimpfpflicht.

"Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP wollen ab dem 16. März eine Corona-Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen einführen.

Bereits beschäftigtes Personal muss einen entsprechenden Nachweis (geimpft/genesen oder Attest) bis zum 15. März vorlegen. „Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden“, heißt es weiter.

Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten.

In dem Entwurf werden zudem der Übergangszeitraum für besonders drastische Corona-Maßnahmen, die die Ampel-Parteien mit dem vorangehenden Infektionsschutzgesetz und dem Auslaufenlassen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgeschafft hatten, vom 15. Dezember bis zum 15. Februar 2022 verlängert.

Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, soll zudem auch „Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen“ vorübergehend das Impfen erlaubt werden."

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ampel-will-ab-16-maerz-impfpflicht-fuer-pflegeheime-17669372.html

#Impfpflicht #Entwurf #Bundestag

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