Holger Fischer Rechtsanwalt
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Stellungnahme von Martin Schwab zum Corona-Ausschuss, aus Facebook kopiert.

STREIT IM CORONA-AUSSCHUSS – WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE FREIHEITSBEWEGUNG?

Liebe Community,

leider wurden in den letzten Tagen die Zerwürfnisse im Corona-Ausschuss in die Öffentlichkeit getragen. Vorausgegangen war eine wochenlange interne Auseinandersetzung. Es hatte dabei – auch durch mich – Versuche gegeben, in diesem Konflikt zu vermitteln. Der mehrfach an mich herangetragenen Bitte, mich zu den Vorgängen zu äußern, komme ich nun nach.

Bei alledem bitte ich um Verständnis, dass ich mich nicht in der rechtlichen Beurteilung von Einzelfragen verlieren werde. Ich habe mich in der Auseinandersetzung im Corona-Ausschuss immer neutral verhalten und werde es auch weiterhin tun.

Einer öffentlichen inhaltlichen Bewertung der widerstreitenden Positionen werde ich mich daher enthalten. Eine rechtliche Beratung der Konfliktparteien durch mich hat ebenfalls nie stattgefunden und findet auch gegenwärtig und in Zukunft nicht statt.

Soweit Reiner Füllmich mich als wichtigsten juristischen Berater des Corona-Ausschusses bezeichnet hat, bezog sich dies allein auf die Themen, die in den Sitzungen des Corona-Ausschusses verhandelt wurden. Die gesellschaftsrechtliche Beratung des Corona-Ausschusses in dessen inneren Angelegenheiten war nie meine Aufgabe.

Ich bringe jeder Person hohe Wertschätzung entgegen, die aktiv an dem Versuch mitwirkt, eine lebenswerte gemeinsame Zukunft zu schaffen. Eine Spaltung oder Schwächung der Freiheitsbewegung lehne ich deutlich ab!

Gerade aktuell ist es wichtiger denn je, alle Kräfte dafür zu nutzen, ergebnisorientiert das gemeinsame große Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Dies schließt nicht aus, dass es – auch schwerwiegende – Differenzen geben kann. Wir alle sollten uns jedoch durch solche Differenzen nicht von unserer eigenen Arbeit ablenken lassen! Jeder einzelne ist mehr gefragt denn je!

Wir sollten uns auf unsere gemeinsamen Ziele besinnen! Ich habe es in den vergangenen Monaten mehrfach erlebt, dass Menschen, die sich eigentlich alle nichts sehnlicher wünschen als das definitive Ende aller Corona-Repressionen, untereinander in tiefe Zerwürfnisse gerieten. Die Querelen im Leipziger Anwaltsteam sind nur eines von mehreren Beispielen. Möglicherweise liegen nach zweieinhalb Jahren, in denen wir uns wegen der Corona-Maßnahmen mit etlichen Sorgen plagen mussten, schlicht die Nerven blank. Wir sollten aber zusammenhalten bzw. immer wieder zusammenfinden. Denn die Zeiten, die vor uns liegen, werden nicht einfacher.

Wer eine politische Wende herbeiführen will, darf sich nicht allein auf einige wenige prominente Köpfe verlassen. Jeder, der eine Veränderung will, sollte mit Mut und Willenskraft aktiv dazu beitragen. Und jeder kann auch dazu beitragen. Von niemandem wird erwartet, dass er oder sie allein die Probleme löst. Es genügt, wenn jeder im eigenen Wirkungskreis und mit seinen eigenen persönlichen Stärken und Kompetenzen an der gewünschten Veränderung mitarbeitet. Es ist beispielsweise schon ein wichtiger Beitrag, durch die bloße Teilnahme an Demonstrationen auf der Straße Gesicht zu zeigen oder immer wieder das Gespräch mit den Mitmenschen zu suchen!

Niemand ist ohne Fehler – auch nicht in der Freiheitsbewegung! Das sollte uns aber nicht den Blick verstellen für die fantastische Aufklärungsarbeit, die im Corona-Ausschuss über zwei Jahre lang geleistet wurde!

Wir dürfen nun nach einer schon bisher harten, fordernden Zeit für uns alle nicht aufeinander losgehen, sondern müssen unseren gemeinsamen Protest gegen jene richten, die uns das alles angetan haben – die Beschränkung der bürgerlichen Freiheiten, die Spaltung der Gesellschaft und womöglich bald die Zerstörung unseres Wohlstandes!

Lasst uns alle täglich an einer lebenswerten Zukunft arbeiten! Und das können wir nicht gegeneinander, sondern nur miteinander! Es mag dann gewiss immer wieder mal das eine oder andere reinigende Gewitter geben. Aber danach muss der Blick wieder nach vorne gerichtet werden!
https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-09/LV%20CoBaSchuV%20%28Stand%2001.10.2022%29%20docx.pdf
Das ist die hessische Coronaverordnung, gültig ab morgen.
Öffentlicher Personenverkehr und Einrichtungen, die nicht im IfSG bereits genannt sind, das war es.
Vergleichen wir, wer wo (in welchem Bundesland) weitere Maßnahmen vorsieht.
DASEINSVORSORGE - ein paar Gedanken.

Ein wesentliches Prinzip unserer Gesellschaft ist das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG. Bereits aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt sich allerdings das Recht jedes einzelnen Menschen auf ein menschenwürdiges Dasein. Der Staat hat dementsprechend die (leider nicht als Recht einklagbare) Pflicht zur Daseinsvorsorge.

„Die Daseinsvorsorge erfasst somit Aufgaben, an deren Erfüllung ein besonderes allgemeines Interesse besteht, und deckt sich damit in weiten Teilen mit der öffentlichen Leistungsverwaltung. Zu den gemeinwohlorientierten Dienstleistungen zählen in Deutschland die
- Versorgung mit Energie und Wasser,
- Entsorgung der Abwässer und des Abfalls,
- Unterhaltung eines öffentlichen Personennahverkehrs,
- Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
- öffentlich-rechtlichen Medien,
- besondere Finanz- und Versicherungsdienstleistungen,- Bereitstellung eines grundlegenden Schul- und Bildungssystems,
- zahlreiche soziale und karitative Dienste,
- die Erfüllung fundamentaler staatlicher Aufgaben,
- die Pflege eines Polizei- und Justizwesens und die Gewährleistung der äußeren und inneren Sicherheit.
Ein weiteres Charakteristikum dieser gemeinwohlorientierten Dienstleitungen ist die
Garantie des freien Zugangs zu ihnen in allen Regionen und zu erschwinglichen Preisen.“
(siehe die Abhandlung „Was ist Daseinsvorsorge?“ des Deutschen Bundestages vom 06.02.2006).

Die Pflicht des Staates erstreckt sich dabei auf nicht mehr als die Grundbedürfnisse, gleichzusetzen mit dem Existenzminimum.

Aus dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG ergibt sich, dass die Kommunen weitgehend frei sind, wie sie die Aufgabe der Daseinsvorsorge erfüllen.
Die Kommunen (also Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte) schöpfen diesen Spielraum nur ungenügend aus, da sich viele Aufgaben Länder und Bund herangezogen haben, natürlich aber auch aufgrund der finanziell nicht bestehenden Spielräume. Im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, etwa im Rahmen der Sozialhilfe in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, ist die vom Bund übertragene Pflicht der Sozialhilfeträgerschaft an die Kommunen nur deshalb zu gewährleisten, weil der Bund den Kommunen gleichzeitig den finanziellen Aufwand aus Bundesmitteln erstattet.

Wie begrenzt übrigens die Gewährung der Grundbedürfnisse im Rahmen der Daseinsvorsorge definiert werden kann, erleben täglich viele Menschen auf dem Land ohne Kfz., wenn nur zweimal am Tag ein öffentlicher Bus verkehrt. Auch das genügt dann als Pflichterfüllung im Rahmen der Daseinsvorsorge. Einseitige Berichterstattungen der öffentlich-rechtlichen Medien scheinen ebenfalls zu genügen.

Aktuell nun droht der Staat infolge der Energieknappheit bei der Daseinsvorsorge zu scheitern. Neben der Frage, ob die Grundversorgung überhaupt quantitativ gewährleistet werden kann, rückt die Frage nach der Bezahlbarkeit der Grundversorgung. Letztere mag man zur Not über den Sozialstaat - noch - leisten können. Wenn aber verarbeitete Produkte und Dienstleistungen durch die steigenden Preise unbezahlbar werden, gerät der Sozialstaat an seine Grenzen, spätestens, wenn auch Lebensmittel unbezahlbar werden.

Wie das Kaninchen vor der Schlange können wir dann sitzen und warten, was ein Scholz, Habeck oder Lindner unternehmen werden.
Oder wir besinnen uns auf die Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung, berufen uns auf das verfassungsgemäß garantierte Recht darauf und rütteln unsere Bürgermeiser aus dem Schlaf, indem wir sie an ihren Gestaltungsspielraum erinnern. Baut Eure Kraftwerke selbst, einige tun dies schon. Und beschafft Eure Energie, wo Ihr wollt. Wer wollte Euch nach Art. 28 Abs. 2 GG daran hindern?
Natürlich kommt jetzt in den Kommentaren wieder: „Wir haben keine Verfassung.“
Na, dann brauchen wir uns in den Kommunen ja nicht selbst zu organisieren um zu überleben. Warten wir erst mal auf eine neue Verfassung und harren bis dahin regungslos aus?
Sorry, da komme ich nicht mit.
Forwarded from R. T. Niemeyer
Here are the US officials to whom the RAND document was addressed – Nya Dagbladet
https://nyadagbladet.se/utrikes/here-are-the-us-officials-to-whom-the-rand-document-was-addressed/?_unique_id=6329b52ae22b4
Man lese das im vorstehenden Artikel verlinkte Dokument, dessen Echtheit der angebliche Urheber, der Think Tank RAND, bestreitet: „Weakening Germany, strengthening the U.S.“.
Forwarded from Dauerwelle Demo Report
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Eine englische Doku über Impfschäden in England. Sie lassen Betroffene zu Wort kommen, die über ihre Schäden erzählen.

Der Film enthält automatisch übersetzte Untertitel.

Die Doku im Original gibt es hier...

Für mehr Berichte folgen auf...
t.me/dauerwelleDemoReport
www.paulsshop.de
Holger Fischer Rechtsanwalt
DASEINSVORSORGE - ein paar Gedanken. Ein wesentliches Prinzip unserer Gesellschaft ist das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG. Bereits aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt sich allerdings das Recht jedes einzelnen Menschen auf ein menschenwürdiges Dasein. Der…
Meine Güte, es ging mir um kommunale Selbstverwaltung und darum, dass wir auf kommunaler Ebene im Rahmen der Daseinsvorsorge in Zeiten der Versorgungskrise in die Puschen kommen, und darum, dass uns das Grundgesetz dies ausdrücklich garantiert.

Statt zu überlegen, wie wir das umsetzen und die Bürgermeister tätig werden müssen, wird wieder im virtuellen Raum der Kommentare diskutiert, ob wir überhaupt eine Verfassung haben.
Mein Beitrag zur Daseinsvorsorge würde denselben Sinngehalt und dieselbe Intention haben, wenn ich darin nicht einmal das Grundgesetz erwähnte.
Immer nur Formalia und Spekulationen. Als hätten wir dafür Zeit.
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