Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
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Forwarded from Jessica Hamed
#impfung #selbsbestimmung #impfdurchbruch

Lauterbach warnt im Hinblick auf Israel vor „Lockerungen“:

"Was mich an der Studie eher noch beunruhigt hat, ist die Tatsache, dass sieben Prozent der Geimpften schwer erkranken konnten"

https://lnkd.in/dHThuk2

Falls das so sein sollte - und er sich nicht einmal mehr irrt - stellt sich die Frage, warum derart Druck insbesondere auf 12 bis 15 Jährige aufgebaut wird, sich impfen zu lassen.

Laut RKI mussten ca 10 Prozent der bekannt gewordenen positiven Fälle hospitalisiert werden, davon 17 % beatmet. Weit überwiegend betraf es Menschen 80 + - ein hohes Alter ist DAS Risikomerkmal bei COVID-19 -. 86 % der Verstorbenen waren 70 Jahre und älter.

Außerdem erkranken Männer häufiger schwer als Frauen und sterben doppelt so häufig.

https://lnkd.in/dXyCpN9

All diese Umstände sind in einer individuellen Risikobewertung einzustellen.

Wenn dann jemand wie Montgomery insinuiert, sich nicht Impfen zu lassen sei eine falsche Entscheidung, sprechen die Fakten - Long covid eingeschlossen - gegen diese pauschale Annahme - insbesondere bei jungen Menschen. Jeder Mensch sollte sich individuell beraten lassen von dem Arzt\Ärztin des Vertrauens.

Montgomery äußerte sich gestern in einer überraschend derben Ausdrucksweise, die mE seines Amtes unwürdig ist, nämlich wie folgt:

„Die zehn Prozent, die sich ums Verrecken nicht impfen lassen wollen, werden ihre Immunität erreichen, indem sie eine Erkrankung durchmachen."

https://lnkd.in/dfJ2nAH

Dass zudem immer und immer wieder Druck auf die Stiko ausgeübt wird, ist mE zu verurteilen. Der Stiko-Chef sagt zu Recht:

„Die Stiko ist im Gesetz bewusst als unabhängige Kommission angelegt. Die laute Einmischung der Politik ist kontraproduktiv und nützt niemandem“.

https://lnkd.in/dhpujAS
❗️“Ungeimpfte wurden in ihrem Sein als Mensch entwertet“❗️

Wichtiger und bewegender Auftritt des Bestsellerautors Marcus Klöckner bei Bild-TV.

https://youtu.be/txv4yfoo0Lc

Sein Buch „Möge die Republik mit dem Finger auf sie zeigen“ (zusammen mit Jens Wernicke) ist das wohl bedeutendste und wichtigste Werk über die gesellschaftspolitischen Grausamkeiten der Corona-Zeit und insbesondere zum Umgang mit Nicht-Geimpften, so dass es den kommenden Generationen sicherlich zum Standardwerk erklärt werden wird.

Mein Kanal:
https://teleg.eu/RASattelmaier
❗️BILD diffamiert Rechtsanwalt ❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Bild.de berichtet heute über den ersten Prozess gegen BionTec wegen Schadensersatzforderungen in Hamburg.

Nach einer sachlichen Darstellung über den Prozessinhalt nimmt das Medium dann Stellung zu dem Rechtsanwalt T. Ulbrich und rückt diesen mit einigen aus dem Zusammenhang gerissenen Begrifflichkeiten in das sog. „Querdenker-Millieu“:

Bekannt wurde Ulbrich vor allem durch seine Rolle im Diesel-Abgasskandal. Zuletzt war er öffentlich immer wieder durch seine Nähe zum sogenannten Querdenker-Milieu aufgefallen. Auf seinem Twitter-Account schreibt er unter anderem von „Zwangsverabreichung von Gentherapeutika, im Volksmund #Impfung genannt“ oder bezeichnet mRNA-Impfstoffe als „Biowaffen“.

(Quelle 👉 Bild.de)

Die „BILD-Zeitung“ unternimmt nach Monaten der kritischen Berichterstattung hiermit den bei anderen Medien üblichen Versuch, dass Verfahren allein durch die Auswahl des Rechtsanwaltes in die „Querdenker-Ecke“ zu stellen. Das dient wohl dem Zweck, auch die klagende Ärztin entsprechend mit zu diffamieren, um hierdurch den geltend gemachten Anspruch wegen eines Impfschadens von vornherein als „querulantisch“ abzutun.

Auch bei der BILD kann wohl nicht sein, was nicht sein darf.

Möglicherweise ist der Hintergrund die Umstellung in der Redaktionsspitze hier mit ursächlich, denn vor einigen Wochen war der Kollege Ulbrich noch bei „BILD.TV“ (siehe 👉 hier) zu Gast.

Würde sich ein Gericht so über den Rechtsbeistand im Vorfeld einer Verhandlung so äußern, wäre es wegen Befangenheit abzulehnen. Denn für den Ausgang eines Zivilprozesses darf eine „Gesinnung“ der Beteiligten - schon gar nicht die des Rechtsbeistandes - keine Rolle spielen.

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