Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie
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"Eine Sache ist nicht deswegen gerecht, weil sie Gesetz ist; sondern weil sie gerecht ist, muß sie Gesetz werden."
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🇸🇮 07.05.2023 Slovenia

Tutte le leggi Anti-covid dichiarate incostituzionali, il governo rimborsa tutte le multe ai cittadini

Il governo sloveno afferma di voler ripristinare la fiducia nello stato di diritto. Pertanto, tutte le multe che si sono dovute pagare durante la pandemia per aver violato le regole Covid saranno rimborsate. La corte costituzionale aveva precedentemente dichiarato incostituzionali tutte le leggi sul Corona.

Il nuovo governo sloveno parla di un passo verso il ripristino della fiducia nello stato di diritto. "Con questa legge, il governo sta mantenendo una delle più importanti promesse della coalizione", ha sottolineato il ministro della Giustizia Dominika Švarc Pipan alla conferenza stampa dopo la riunione del governo.

Il commento dell'avvocato tedesco Alexander Christ:
"Da un lato, un governo mantiene una promessa elettorale e, dall'altro, i politici eletti traggono costantemente conclusioni dai risultati degli ultimi tre anni, il che può essere solo: le misure erano incostituzionali e devono quindi portare a un risarcimento.

Tale comportamento finora è mancato in altri paesi. Mi chiedo se sia necessario un cambio di governo in Germania prima che ci si possa aspettare una conseguenza simile? O ancora peggio: è necessario un cambio di governo prima che la più alta corte costituzionale tedesca osi giudicare e dichiarare incostituzionali tutte le misure?"


👉🏼 Fonti:

- exxpress.at/slowenien-zahlt-alle-corona-strafgelder-an-die-buerger-zurueck/

- t.me/RA_Christ/1058

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🔷 Orbán bei CPAC: „Jedes Volk hat das Recht, nach seinen eigenen Regeln zu leben“

🔷 Rechtsanwalt Philipp Kruse im AUF1-Gespräch: „Die WHO wird faktisch zur Weltregierung werden“

🔷 Und: Mutige Mädchen erzählen bei „Petzl bricht auf“ über ihre Zeit in der Corona-Plandemie

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(Verein für unabhängige Medienvielfalt)
17. Tagung der Anwälte für Aufklärung

Die AfA e.V. wurden auf ihrem 17. Kongreß in Rüsselsheim vom 5. bis 7. Mai 2023 von auf1 begleitet. Den Impulsvortrag am Freitagabend hielt der Staatsrechtslehrer und Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau. Am Samstagvormittag diskutierten Stefan Homburg, Uwe G. Kranz, Tobias Gall und Ulrich Vosgerau unter meiner Moderation über die Fehlentwicklungen, die unser Gemeinwesen in den letzten Jahren vollzogen hat und fragten, ob man angesichts dessen noch von einem Rechtsstaat sprechen kann.

Die Tagung wurde mit einer ordentlichen Mitgliederversammlung am Samstagnachmittag und der Neuwahl des 1. Vorsitzenden der Anwälte für Aufklärung e.V. fortgesetzt: der Hamburger Rechtsanwalt Ivan Künnemann trat die Nachfolge des Kölner Strafrechtlers Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier an, der aus persönlichen Gründen sein Amt niedergelegt hatte.

Die Tagung klang mit Fachgesprächen und Interviews am Sonntag aus. Prof. Dr. Stefan Homburg wurde für sein Engagement für den Rechtsstaat und für aufrichtig berichtende Medien mit der Ehrenmitgliedschaft im Verein AfA e.V. geehrt.

👉 Zum Bericht von auf1

©️ Mein Kommentar:
Demokratie zeichnet sich durch eine gespaltene Elite aus, in einer echten Demokratie hat eine respektierte Opposition ihren festen Platz. Heute wird in Deutschland jedoch jeder, der Kritik an der Staatslenkung äußert, ja deren Handeln als unrechtmäßig in Frage stellt, aus dem Diskurs ausgeschlossen. Widerständige Kritiker werden zu Leugner oder Staatsdelegitimierern erklärt und dürfen ausgegrenzt werden. So einfach geht das.

Doch das dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Wer so unliebsame Opponenten ausgrenzt, muß mit unserer weiteren Widerstand rechnen. Holen wir uns den rechtsstaatlich handelnden und die Grundrechte achtenden Staat der Teilhabe gewährenden Demokratie zurück!

Die Anwälte für Aufklärung stehen für eine volle Wiederherstellung des funktionierenden, die Grundrechte achtenden und jederzeit schützenden Rechtsstaat.


Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
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Forwarded from Global Awakening
Der neue Rubikon-Bestseller erscheint am 12. Juni 2023. Vorbestellbar ist er hier: https://www.buchkomplizen.de/buecher/verschwoerungspraxis/luegen-luegen-luegen.html
Betrifft: Rubikon Verlag

Das neue Rubikon-Enthüllungsbuch „Lügen, Lügen, Lügen“ von Spiegel-Bestsellerautor Flo Osrainik erscheint am 12. Juni 2023.

Ein Auszug aus dem Klappentext:

»Wahr werden und aussteigen? Oder weiter Augen zu und sterben? (…) Seit Ende der achtziger Jahre führt eine allmächtige Psychopathen-Clique uns an der Nase herum Richtung Abgrund. Die »Pandemie« war dabei nur ein verlogener Wegweiser von vielen auf der Reise zur globalen Big-Tech-China-Despotie. Jede Sehenswürdigkeit am Wegesrand ein Lügengebäude: von Bilderberg bis Brutkästen, von 9/11 bis Anthrax, vom Balkan über den Irak bis auf die Krim, von CIA bis WEF, von Rockefeller bis Gates, von Viren nach Plan bis hin zum Klimawahn. Auf diesem Weg sind Demokratie- und Sozialstaatzerstörung alternativlose Opfer der großen Transformation. Kriege, Krisen und Katastrophen müssen geschürt werden, um flächendeckend Angst und Schrecken zu verbreiten. Denn nur wer sich fürchtet, läuft freiwillig ins Verderben, weiter geradeaus.«

©️ Mein Kommentar:
Ich möchte auf den neuen Telegram–Kanal des Rubikon Verlages hinweisen: 👉 https://teleg.eu/RubikonVerlag und hiermit empfehlen!

Im Rubikon Verlag sind u.a. auch die Bestseller von Wolfgang Wodarg, Walter van Rossum/Tom Lausen, Gunnar Kaiser, Beate Bahner und mir erschienen.



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Strafanzeige gegen STIKO und RKI wird nicht weiterverfolgt

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat eine über 100 Seiten lange Strafanzeige eingereicht. Die EpochTimes berichtet: »Am 26. Februar 2023 schrieb der im Kreis Heinsberg tätige Rechtsanwalt Wilfried Schmitz eine Strafanzeige „gegen alle vormaligen und aktuellen Mitglieder der STIKO“ wegen des Tatverdachts der gefährlichen, der fahrlässigen und schweren Körperverletzung mit Todesfolge, wegen Totschlag, Mord und wegen Schwangerschaftsabbruch.«

Mit Datum 2. Mai 2023 hat Schmitz jetzt ein Schreiben eines Berliner Oberstaatsanwalts bekommen. Darin hat die Berliner Staatsanwaltschaft auf eineinhalb Seiten eine Entscheidung getroffen: es wird nicht weiterermittelt.

Die EpochTimes faßt zusammen: »Unter anderem wird damit argumentiert, daß keine Anhaltspunkte für strafrelevantes Handeln vorlägen. Alle Impfstoffe gegen Corona wären hinreichend geprüft und zugelassen worden. Experten hätten zudem bestätigt, daß diese mRNA-basierten Stoffe sicher und wirksam seien.
Weiter begründet die Staatsanwaltschaft, daß auch sonst keine Anhaltspunkte für irgendeine Gefährdung vorlägen.«

👉 Link zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft

👉 Bericht von Alexander Wallasch in der EpochTimes zum Thema

©️ Mein Kommentar:
Eine Strafanzeige gegen Verantwortliche der schrecklichen und vorhersehbaren Corona–Maßnahmen–Folgen: von vielen vehement gefordert, nun hat sie endlich einer eingereicht – das könnte man meinen… Aber so einfach ist das nicht.

Nun will ich nicht sagen, der Anwalt Schmitz habe es sich einfach gemacht. Nein, er hat seine Anzeige immerhin auf mehr als einhundert Seiten begründet. Darin läßt er wenig aus, wichtige Punkte werden benannt.

Aber so einfach ist es wie gesagt nicht. Die Anzeige kommt, ja tatsächlich schreibe ich das, zu früh. Sie trifft auf eine Staatsanwaltschaft, die noch immer im Verteidigungsmodus ist. Der Berliner Oberstaatsanwalt Dr. Brocke (ein Name, den man sich im historischen Kontext durchaus merken darf) nimmt die Anzeige als Steilvorlage, um hierauf in einer das staatliche Handeln rundum verteidigenden Weise antworten zu können: alles war in Ordnung, keiner hat etwas falsch gemacht.

Eine Ent–Täuschung, ja. Ein Offenbarungseid der Berliner Justiz, ja. Eine Bankrotterklärung staatsanwaltschaftlichen Handelns, ja.

Aber auch eine Vorführung, wie naiv und unsinnig trotz mehr als hundert Seiten letztlich doch unzureichend vorbereitete anwaltliche Strafanzeigen in einem Land sind, dem der Totalitarismusvorwurf entgegen gehalten werden muß. Aufarbeitung und Aufklärung, juristische Verfolgung und Verhinderung tun Not, ja durchaus. Jedoch nicht in hektischen und unüberlegten Einzelaktionen, die dieser Staat nur nutzt, um sich formal »reinzuwaschen«

In der EpochTimes kommt Gunter Frank als »Experte« zu Wort. Er ist Arzt und ein Fachmann auf seinem ärztlichen Gebiet. In Fragen der Rechtsstaatlichkeit ist er nun zwar kein Experte, hat da aber zwei beachtliche Bücher aus Sicht eines Arztes geschrieben, der mit den Augen eines Laien staunend auf den Verfall des Rechtsstaates blickt. Und so kommt er auch angesichts der nun ergangenen Entscheidung des Berliner Oberstaatsanwalts zu der Bewertung »Dieses Schreiben zeigt einfach, daß die Justiz im Falle von Corona am Ende ist. Das ist keine Justiz mehr, das ist ein Regierungsschutz gegen die Bürger, die dann der Regierung schutzlos ausgeliefert sind, schlimm.«

Sein Erstaunen macht Frank vor allem an Folgendem fest: Der Staatsanwalt »verteidigt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), indem er die Argumente des PEI benutzt, um eine Anklage gegen das PEI als gegenstandslos zu bewerten. Das ist super: Ich frage einen Einbrecher, und der Einbrecher sagt, ich war es nicht und überhaupt (ist es) unmöglich.«

Es ist naiv, anderes zu erwarten. Jedenfalls in diesem Land.



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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Jurist Heribert Prantl zu „weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften“ (SZ). (§ 146 GVG)
Der EUGH (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18) sagt:
"Keine Gewähr für Unabhängigkeit" (EuGH)
MarcoBuschmann: Wie wäre es mit unabhängigen Staatsanwaltschaften?
Studie zu Polizeigewalt:
»Der Staat tut sich schwer, Fehlverhalten der eigenen Bediensteten zu ahnden«


▪️ Ein Forscherteam hat das Phänomen Polizeigewalt untersucht, dabei wurden 3300 mutmaßlich Betroffene befragt, dazu 60 Polizisten, Richterinnen, Anwälte & Opferberatungsstellen.

▪️ Im Fokus der Befragung standen Polizeiexzesse bei Einsätzen, in der Studie unter dem Begriff der »übermäßige Gewaltanwendung« bezeichnet. Dies meint Handlungen, die aus Perspektive von Betroffenen, Anwälten, Polizeibeamten & anderen Befragten die »Grenzen des Akzeptablen überschritten haben«, nicht aber zwingend rechtswidrig sind.

▪️ Der Bericht faßt die Ergebnisse der sehr interessanten Studie zusammen: »Die Befragten schilderten übermäßigen Einsatz polizeilicher Gewalt demnach besonders häufig für Einsätze bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen und politische Aktionen (55 Prozent) sowie Fußballspiele und andere Massenereignisse (25 Prozent). Auch Konfliktsituationen oder Personenkontrollen spielten eine erhebliche Rolle (20 Prozent).
Nach den Angaben der Befragten wendeten überwiegend männliche Beamte im Alter bis 30 Jahre Gewalt an. In den Situationen waren in der Regel mehrere Beamte und Beamtinnen anwesend, die jedoch nicht alle Gewalt anwendeten. Bei 26 Prozent der Fälle ging die Gewalt demnach nur von einem Beamten oder einer Beamtin aus. In 81 Prozent der Fälle sei mindestens eine Beamtin anwesend gewesen, es sei aber nur in 27 Prozent der Fälle auch Gewalt von Beamtinnen ausgeübt worden.«

▪️ Die Formen der Gewalt, exemplarisch aufgezählt: Schläge, Stöße, Würgen, Fesseln, Fixieren, auch Erniedrigen durch herabsetzendes & entwürdigendes Verhalten von Beamten.

▪️ Die Folgen der erlittenen Gewalt bei den Opfern: Vertrauensverlust in Polizei und Staat, Ohnmachtsgefühle & Vermeidungsverhalten.

▪️ Folgen hatte das Fehlverhalten für die Beamten zumeist nicht, der Bericht nennt Zahlen: »Demnach gaben nur 14 Prozent der befragten mutmaßlich Betroffenen an, daß in ihrem Fall ein Strafverfahren stattgefunden habe. Und in nur einem kleinen Teil davon (knapp sieben Prozent) habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. 18 Personen, die von einer Anklage berichteten, gaben an, daß es in sieben Fällen zu einer Verurteilung und in sechs zu einem Freispruch gekommen sei. Zwei Verfahren seien gerichtlich eingestellt worden, drei Befragte machten keine Angaben.«

▪️ Die Wissenschaftler sprechen von einer »spezifischen staatsanwaltschaftlichen Erledigungspraxis«: die Beweislage sei oft kompliziert, die Täter werden durch das System geschützt & Kollegen sagen scheinbar glaubwürdig aus.

👉 Zum Bericht im Spiegel

©️ Mein Kommentar:
Die Studie bestätigt genau das, was wir Anwälte in den letzten 3 Jahren auf praktisch jeder Demo beobachten mußten: Polizeibeamte treten vereinzelt übermäßig hart auf, scheren aus der Reihe der ansonsten einigermaßen verhältnismäßig arbeitenden Kräfte aus & schlagen, treten zB zu. Solches Verhalten springt dann manchmal auf die anderen Kollegen über, eine Situation eskaliert. Die Leidtragenden sind in den allermeisten Fällen friedliche Demonstranten, die für den Staat auf die Straße gegangen sind. Wer solch ein Verhalten einmal erlebt, der kommt davon nicht wieder zurück, es bleibt eine dauerhafte Verletzung. Daß die Täter in den Reihen der Ordnungskräfte dann noch nicht einmal strafrechtlich verfolgt, gar verurteilt werden, bewirkt, daß die Wunde niemals heilen kann, die Taten bleiben scheinbar rechtmäßig im Raum stehen, tatsächlich sind sie aber grob rechtswidrig. Wäre eine Staatsanwaltschaft unabhängig, wäre die objektive Verfolgung solcher Taten die logische Folge. Überfällig ist eine grundlegende Reform des Rechtswesens & rechtsstaatliche Schulungen für Polizisten. Polizei hat die Bürger zu schützen! Mit genau solchen Fragen beschäftigt sich das ZAAVV.


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Peter Hahne im Gespräch
»Ich will Handschellen klicken hören«


👉 Bei TV.Berlin erneuert Peter Hahne seine Forderung nach einer juristischen Aufarbeitung der »Corona–Pandemie« und spricht darüberhinaus Klartext zum gegenwärtigen Zustand unserer Medien und des heute leider weit verbreiteten »Haltungsjournalismus«. Er verweist auf frühere Tugenden eines kritischen Journalismus, die er beispielsweise bei Sendern wie dem 👉 Kontrafunk sieht.

👉 Politicum - "Ich will Handschellen klicken hören"
Silke Schröder im Gespräch mit TV-Moderator und Bestseller-Autor Peter Hahne

©️ Unbedingte Sehempfehlung!

https://youtu.be/X_0w8KeRr84


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Amtsgericht Plön, Prozeß gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi beginnt

Starker Andrang in Plön vor dem Amtsgericht, wo heute gegen Sucharit Bhakdi wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verhandelt wird. Die Unterstützung für den Mann, der in unmißverständlichen Worten auf die wissenschaftlichen Fakten im Zusammenhang mit »Corona« hingewiesen hat, ist riesengroß.

Für die Anwälte für Aufklärung berichtet Prof. Dr. Werner Bergholz vom Termin, er ist vor Ort. (Foto: Werner Bergholz)

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Amtsgericht Plön, Prozeß gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi beginnt

Sucharit Bhakdi ist ua von Prof. Dr. Martin Schwab vertreten.

Für die Anwälte für Aufklärung berichtet Prof. Dr. Werner Bergholz vom Termin, er ist vor Ort. (Foto: Werner Bergholz)

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Amtsgericht Plön: worum geht es heute im Prozeß gegen Sucharit Bhakdi?

#FreispruchFürBhakdi Amtsgericht Plön, Sucharit Bhakdi wird für eine ganz unmißverständliche Aussage Volksverhetzung vorgeworfen.

#FreispruchFuerBhakdi ‼️

Worum geht es? Der Hintergrund:

👉 Einer der beiden Tatvorwürfe
lautet, er habe in einem auf unter anderem Twitter veröffentlichten Interview im April 2021 auf die Gefährlichkeit der Corona-Impfung hingewiesen und dabei besonders die israelische Impfpolitik kritisiert.

Dabei habe er geäußert, die Juden hätten ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer als Deutschland sei (gemeint dürfte das Deutschland des Dritten Reiches gewesen sein). Die Juden lernten gut, und jetzt hätten sie das Böse gelernt (Berliner Morgenpost).

👉 Im zweiten Fall geht es um diese Äußerung: „Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung einer neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung.“

👉 In beiden Fällen ist für Juristen – bis 2020 jedenfalls – klar: das kann niemals als Volksverhetzung gewertet werden. Spannend bleibt, ob das Gericht in Plön meint, nun im Jahr 2023 habe sich diese Bewertung geändert.

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Aktuell
45 Minuten Unterbrechung im Verhandlungstermin gegen Sucharit Bhakdi.
(Foto Kai M.)

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Das Verteidigerteam – Martin Schwab, Sven Lausen, Tobias Weißenborn – rügt die Mangelhaftigkeit der Anklageschrift, es läge damit ein Befassungsverbot für das Amtsgericht vor. Begründung: die Anklage sei u.a. von der Generalstaatsanwaltschaft ohne vollständige Kenntnis des Videos erstellt worden, das einem der beiden Tatvorwürfe zugrunde liegt.
(Foto Werner Bergholz)

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Fortsetzung 10:35 Uhr

Das Gericht, Richter Grundmann, weisst den Antrag zurück. Alles soll korrekt sein. Sinngemäss.

Nun ist die Verlesung der Anklage freigegeben.

Die OSta Füssinger verliest.
Fortsetzung:

Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden:

Hinsichtlich beider Tatvorwürfe sieht Richter Grundmann zum jetztigen Verfahrensstand keine Strafbarkeit.

Verteidiger Sven Lausen fragt nach, das Gehörte scheint sich zu bestätigen.

Wie gesagt, ich hoffe ich habe es richtig verstanden. Der Richter wird Hinweise geben, wenn sich das im Verlauf des Verfahrens ändert.
Aktuell
Video der Aussage Bhakdis wird jetzt vom Gericht gesichtet

Das Gericht schaut sich jetzt das Video an, das die fraglichen Aussagen von Sucharit #Bhakdi enthält: es wird komplett angesehen! Schon mal ein gutes Zeichen. #FreispruchFuerBhakdi #FreispruchFürBhakdi (Foto Kai M.)

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Erneute Unterbrechung

Der auf der politischen Kundgebung mit Prof. Bhakdi zuständige Polizist soll gehört werden.

Verteidiger Lausen fragt nach der notwendigen Aussagegenehmigung für Polizisten, … leider hat der Polizeibeamte diese nicht, die Verhandlung wird unterbrochen.

Die Verteidigung stimmt weiter darauf ein, dass Genauigkeit bei der Verfahrensführung auch weiter erforderlich ist.

Das Gericht sieht das genauso und folgt der Begehr der Verteidigung auf korrekte Verfahrensführung.
Aktuell
Zeugeneinvernahme und Videoansicht

Prozeßbeobachter zufolge wurde der Polizist aus Kiel, der bei der Rede derBasis anwesend war, vom Gericht vernommen. Er wurde von StA und den Verteidigern befragt und bestätigt, daß es während und nach der Kieler Rede friedlich war.

👉 Volksverhetzung ist ein Delikt, das ganz grundsätzlich die generelle Gefährlichkeit der konkreten Tat voraussetzt, es muß also durchaus zumindest die Möglichkeit des Eintritts einer Störung des öffentlichen Friedens vorliegen.

Die Aussagen Sucharit Bhakdis ergeben sich aus einem Video von Kai Stuht, das sich das Gericht komplett ansehen muß. Gut, denn nun muß sich ein deutsches Gericht 90 Minuten Sucharit Bhakdi im Originalton anhören, der über die Unsinnigkeit der »Impfung« spricht...

Die Verhandlung dauert an...

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Aktuell
Verhandlungspause im Prozeß gegen Sucharit Bhakdi bis 13:55 Uhr

👉 Das Gericht hat sich zuletzt das Video von Kai Stuht komplett angesehen. Nun ist Verhandlungspause bis kurz vor 14 Uhr.

©️ Meiner Vermutung nach wird es einen Freispruch geben müssen. Die Aussagen von Prof. Dr. Bhakdi sind wissenschaftlich begründet und in jedem Fall von der Meinungsfreiheit gedeckt. Keinesfalls stellen diese eine »Volksverhetzung« im strafrechtlichen Sinne dar.

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