Friedemann Däblitz
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💥Die Gerichte streiten über die falsche Frage💥

Aktuell streiten die Strafgerichte über die Frage, ob die Vorlage eines falschen Impfnachweises in einer Apotheke vor der Gesetzesänderung den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt haben kann.

Diese Frage ist bei genauer und rechtmäßiger Betrachtung aber völlig irrelevant.

Die Frage ist nämlich ob der Nachweis, eine Impfung erhalten zu haben, überhaupt Gegenstand eines Gesundheitszeugnisses sein darf.
Denn die Impfung als solche gibt überhaupt kein Zeugnis über den Gesundheitszustand. Darüber hinaus darf an die nicht erfolgte Einwilligung zu einer therapeutischen Behandlung keine negative Auswirkung - insbesondere keine Sanktion - geknüpft sein.

Prof. Erb vermutet im Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch allerdings, dass die Gerichte der Versuchung nicht widerstehen werden, mit "dogmatisch wenig überzeugenden Konstruktionen" eine Strafbarkeitslücke zu schließen.

Es geht nicht um Gesundheit, es geht nicht um Recht, es geht allein darum - im Zweifel mit Gewalt - unbedingten Gehorsam zu erzwingen.

Die Oberlandesgerichte delegitimieren mit ihrer Rechtsprechung den Staat. Ein Staat, der entgegen aller medizinethischen weltweiten Rechtsregeln von seinen Bürgern eine Impfung mit einem bedingt zugelassenen "Impfstoff" abverlangt, begeht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Dass dies gerade in dieser Konsequenz in Deutschland passiert, macht nur noch sprachlos.

Ich kann nur jedem empfehlen, sich dagegen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wehren. Allein deshalb, um Zeugnis für die Geschichte zu haben und die handelnden Strafrichter später vor dem Internationalen Strafgerichtshof anklagen zu können.

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig

Hier wird Beschäftigten im Gesundheitswesen geholfen:
redcap.express
Forwarded from Grundrechte.jetzt.
Heute berichtet der Focus über die Anklage gegen mich.

Eine sachliche Auseinandersetzung mit der Auslobung von Belohnung zur Aufklärung von Straftaten die von Polizeibeamten begangen wurden, erfolgt nicht. Dies war auch von der Mainstream Presse nicht zu erwarten.

Anstelle sich mit Straftaten von Polizisten zu befassen wurde die Karlsruher Polizei zitiert mit 26 polizeilichen Ermittlungsverfahren.

Dass kein einziges dieser Ermittlungsverfahren zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt hat, erwähnt der Focus nicht. Allenfalls lässt der Focus dies durchblicken mit der Erwähnung "laut Justizakten ist Schimmelpfennig nicht vorbestraft".

https://m.focus.de/politik/vorfall-bei-corona-protesten-50-000-euro-kopfgeld-auf-polizisten-so-wollte-ein-querdenker-den-staat-angreifen_id_124838478.html
Wenn Masken sich nur in Labors und Modellrechnungen als tauglich erweisen, Infektionen zu reduzieren, fällt das Immunschuld-Argument insoweit weg, als dass die derzeit hohen Erkältungsraten (auf Winterniveau) nicht auf das Verschwinden der Masken und einem Nachholeffekt zurückgeführt werden können.
Limitierung: die Auswertung der RCTs ist lediglich ein Working Paper.
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Pax Terra Musica 2022
Nach dem Rückweg in Berlin konnte ich eben noch völlig normale Menschen im Restaurant neben mir als Gleichgesonnene identifizieren. Sie sprachen von einer Demo. Trefferquote beim Zusammentreffen “normaler Menschen” + Demo + sympathisch ist erfahrungsgemäß immer nahe 100% Gleichgesonnen, früher nannten wir uns Querdenker. Nach kurzer Zeit wird klar, man hat natürlich auch gemeinsame Bekannte. Grüße nach Köln @RA_Friede
Forwarded from norberthaering.de
Der neue Totimpfstoff gegen Covid wird totgeschwiegen und beerdigt. Weil die EU-Genehmigung 11 Tage zu spät kam storniert die Kommission ihre Bestellung. Und keiner redet mehr über den einzigen regulär zugelassenen Impfstoff. https://norberthaering.de/news/valneva-vla2001/
Waaaas, wer schwurbelt denn da?

„Die Vorsichtsmaßnahmen gegen Corona geraten weiter in Kritik. Diesmal sind es nicht Impfgegner, die sich dagegen wehren, sondern medizinische Verbände.
Sie wehren sich gegen die Isolation von Infizierten ohne Symptome und gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Sie sagen: Was bei der Delta-Variante noch sinnvoll war, ist es jetzt nicht mehr.“

https://www.bild.de/bild-plus/ratgeber/2022/ratgeber/impfpflicht-debatte-aerzte-attacken-gegen-die-corona-schutz-massnahmen-80857494.bild.html

t.me/Rosenbusch
Forwarded from Dr. Lockdown Viehler & Team (xxLVxx)
Diese Frage habe ich heute Nacht auf Twitter gestellt. Inzwischen sind, wie Sie sehen können, bereits 131 Kommentare eingetroffen. Einer gruseliger als der Andere. In der Sprechstunde sind häufig Menschen zu Wort gekommen, welche in den letzten Jahren ausgegrenzt und diskriminiert wurden. Sei es beim Friseur, am Arbeitsplatz oder bei der Geburt ihres Kindes.

Dass Sie bis jetzt standhaft geblieben sind und sich weder die Spritze noch sonst irgendetwas anderes angetan haben - dafür gebührt Ihnen nicht nur ein Applaus, sondern auch Dankbarkeit und Anerkennung.

https://twitter.com/lviehler/status/1553954112487686145?s=21&t=m5JY_bNl0Hmh5UiYF5_A9Q

Ihr
@lockdownviehler
Forwarded from HAINTZ.media (The Dot)
Lese- Empfehlung:

Ich fasse im folgenden 🧵mal 7 Gründe zusammen, warum gerade der linksliberale Mainstream zu den eifrigsten Befürwortern der Coronamaßnahmen zählt. Zum Schluss folgt eine politikstrategische Überlegung, wie man die Front der Coronamaßnahmen-Befürworter ankratzen könnte.

Thread 🧵 auf Twitter in 16 Teilen - hier zusammengefasst in einem Dokument

https://threadreaderapp.com/thread/1554170371154354177.html
Focus Rechtsstaat – Polizeigewalt: Ältere Dame offenbar nach Maßnahmen der Polizei Berlin verstorben, Staatsanwaltschaft Berlin stellt die Ermittlungen ein

Nach Sascha „El Chancho“ und Boris Pfeiffer wurde erst vor wenigen Tagen bekannt, dass bereits im April 2021 im zeitlichen Zusammenhang mit körperlicher Gewaltanwendung durch Polizisten auch eine ältere gegen Coronamaßnahmen demonstrierende Dame verstorben ist. RIP

Mein Vertrauen in die einwandfreie Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates bei der Verneinung eines hinreichenden Tatverdachts ist nicht vorhanden.

„Es waren verstörende Szenen, die sich am 21. April 2021 in Berlin im Rahmen von Demonstrationen gegen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ abspielten: Polizisten in Schutzausrüstung mit geschlossenen Helmvisieren gingen in aufgeheizter Stimmung mit z. T. intensiver körperlicher Gewalt gegen Demonstranten vor …

Eine ältere Dame, sicherlich jenseits der 70 Jahre alt, liegt in einem Durchgang durch eine Polizeiabsperrung auf dem Boden. Ein Polizist der Berliner Polizei, ohne weiteres zu erkennen an den entsprechenden Uniformmarkierungen, ergreift die Dame mit beiden Händen an ihrem linken Arm und schleift die sichtlich schockierte Frau mehrere Meter an ihrem ausgestreckten Arm über den Boden aus dem Weg. Dort wird sie von fünf bis sechs Polizisten umringt und aufgerichtet. Im Anschluss wird sie von zwei weiteren Polizisten mittels Polizeigriff an jedem Arm fixiert und unter Begleitung weiterer – soweit in der Videoaufnahme ersichtlich – vier Polizisten zügig zu Fuß abtransportiert, offenbar zur erkennungsdienstlichen Behandlung. …

Die Dame gibt dabei mehrfach Schmerzenslaute von sich und äußert – z. T. mit schmerzverzerrtem Gesicht –, dass sie mit der von den Polizisten vorgegebenen Geschwindigkeit nicht Schritt halten kann. Die Polizisten behalten ihre Schrittgeschwindigkeit dennoch ungerührt bei, so dass die ältere Dame mehrfach stolpert und nur durch ihre Fixierung seitens der Polizisten gehalten wird. Dann endet die Videoaufnahme des Vorgangs. ..

Aus hiesiger Sicht war und ist dieses Vorgehen der Berliner Polizei gegen einen älteren Menschen grob unverhältnismäßig und damit ein Fall für die Staatsanwaltschaft. ..

Am 12. Juli 2022, also rund 14 Monate nach Einreichung der Strafanzeige, erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin vom 1. Juli 2022, dem sich entnehmen lässt, dass man keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat sieht und das Ermittlungsverfahren daher eingestellt hat. ..

Die ältere Dame ist offenbar im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen gegen sie tatsächlich ums Leben gekommen! ..

Beiläufig erwähnt die Staatsanwaltschaft Berlin dabei auch, dass die ältere Dame bei ihrem Tod eine subdurale Blutung aufwies, also eine Blutung zwischen harter Hirnhaut und Gehirn. Zu den Ursachen dieser Blutung wird nur lapidar festgestellt:

„Insbesondere konnten aus rechtsmedizinischer Sicht keine sicheren Feststellungen dazu getroffen werden, ob die eingetretene subdurale Blutung überhaupt eine Folge des Polizeieinsatzes war bzw. ob diese überhaupt mit dem Todeseintritt in Zusammenhang steht.“ ..“
- Auszugsweise von RA Dr. Ingve Björn Stjerna übenommen
Forwarded from MDB
»Die EU forscht an einem flexiblen Grenzmanagement, das Grenz- und Zollbehörden durch den Einsatz verschiedener Technologien die Arbeit erleichtern soll.
[…] Dabei soll ein Algorithmus über die Gefahr entscheiden, die von einer Person ausgeht.
[…]
Nur, wer von dem Programm als riskant eingestuft wird, muss weitere, auch "händische Kontrollen" durchlaufen. Nach aktuellem EU-Recht sind solche gelockerten Grenzkontrollen nicht erlaubt.
Bei dem möglichen neuen System könnte ein virtueller Grenzpolizist mithilfe eines Punktesystems eine Risikobewertung vornehmen. Das Modell "Alle Passagiere durch alle Sicherheitschecks" soll so zugunsten risikobasierter Sicherheitskontrollen abgeschafft werden.«

Hoffentlich erfahren die echten Verbrecher nix davon, sonst könnten diese auf die Idee kommen, ihre online Präsenz zu schönen. Oder geht es hier nur um social scoring unter falschem Vorwand? @MDBsmash

Entscheidet bald Instagram darüber, wer in die Europäische Union einreisen darf?
https://web.de/magazine/politik/entscheidet-instagram-darueber-europaeische-union-einreisen-37155238
Neues aus dem Gerichtssaal: Verwaltungsgericht Berlin

Michael Bründel aka „Captain Future“ klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Berlin, weil die Polizei Berlin seine Demonstrationsteilnahme im September 2021 unterbunden hatte, die Demo hatte er selbst mit organisiert.

Klageabweisung. Im Wesentlichen sind die Gründe:

1. Das Gericht ist der Auffassung, der Kläger wollte gar nicht zur Demo.

2. Der Kläger sei nach Erkenntnissen der Polizei mit Corona infiziert gewesen und hätte eine Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen dargestellt.


Wie verhält es sich tatsächlich: Der Kläger ist bekannt dafür, auf nahezu jede Corona-Demo zu gehen, die es gibt. Er war auch am Ort der Demo, jedoch noch vor deren Beginn. Absurd, anzunehmen, der Kläger hätte an jenem Tag nicht an „seiner“ Demo teilnehmen wollen.

Indem das Gericht auf die Art den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit ausschaltete, musste es „nur noch“ über die Rechtmäßigkeit des erteilten Platzverweises entscheiden. Es ging dadurch um einen leichter zu rechtfertigenden Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit.

Diesen Eingriff hält das Verwaltungsgericht Berlin für gerechtfertigt. Denn: Der Kläger hatte Erkältungssymptome. Er hat sich nicht auf SARS-CoV-2 getestet.

Die Polizei konnte bei diversen kursierenden Viren zwar nicht wissen, was / ob er was hat. Das reicht laut Verwaltungsgericht Berlin jedoch für die „Erkenntnis“ aus, dies sei SARS-CoV-2.

Menschen mit Erkältungssymptomen dürfen in Berlin also mittlerweile sogar im Freien des Platzes verweisen werden. - Einfach nur, weil sie erkältet sind - denn zur Demo wollte der Kläger laut Verwaltungsgericht ja gerade nicht.

Minority Report hätte die Geschichte nicht albtraumhafter verfilmen können.

Ich persönlich würde die Sache gerne bis zum EGMR ziehen; die Prioritäten liegen insofern jedoch anders. Die Entscheidung wird rechtskräftig werden und bitter in die Geschichtsbücher eingehen.

Details mit freundlicher Erlaubnis von Michael Bründel in vorstehendem Dokument
@freedomparadekanal
@RA_Friede

Nachtrag 5.8.21: das VG Berlin hat dazu auch eine Pressemitteilung herausgegeben
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Tagesschau baut Terror-Framing bezüglich des Falls Kellermayr auf. Das System braucht die Extremismuskarte, um Kritiker mundtot zu machen und die Folgen der sog. Impfung zu verschleiern. Liefert ihnen keine Futter durch unüberlegte Kommentare.
Ich las, es gäbe einen sieben Punkte Infektionsschutzplan für Herbst. Interessiert mich aber nicht, ich habe ihn bisher nicht gelesen.

#Infektionschutzgesetz
#esreicht
#IchBinRaus

Das empfehle ich auch so zur Nachahmung. @RA_Friede
Twitter: @dablitz_f
Forwarded from HAINTZ.media (The Dot)
Soll nochmal einer sagen, wir sind nicht in der Lage hashtags #️⃣ in Deutschland 🇩🇪 in die Trends zu bringen auf #Twitter: 😁

#FDP2Maske

[ TTs DE 🇩🇪 14:21 ]
#FDP2Maske trat in die Top-Trends ein = > 8

Platz 8 als Neueinstieg - da geht noch mehr 💪❤️
❗️Wichtiges OLG-Urteil zu „Maskenattesten“❗️

https://teleg.eu/RASattelmaier

Ist ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes ein möglicher „Gamechanger“ in den Strafverfahren zu den sog. „Maskenattesten“?

Mit Urteil vom 18.07.2022 (Az. 203 StRR 179/22) hat das Gericht in letzter Instanz (Revison) eine Patientin vom Vorwurf des Verstoßes gegen § 279 (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse) freigesprochen.

Das Gericht stellte fest, dass das Attest unabhängig von der Frage, ob dieses telefonisch oder per Mail angefordert wurde, nicht unrichtig im Sinne der Strafnorm ist, wenn die beschriebenen Symptome tatsächlich vorliegen. Eine körperliche Untersuchung ist daher (auch mit Blick auf die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung) nicht zwingend erforderlich.

Zudem lehnte das vorherige zweitinstanzliche Berufungsgericht einen Beweisantrag der Staatsanwaltschaft zur amtsärztlichen Untersuchung nach Ansicht der Revisionsgerichtes zu Recht ab.

(👉 Quelle)

Diese Urteil könnte enorme Auswirkungen auf viele Verfahren haben, in denen Ärzte und Patienten allein mit der Begründung, es habe keine körperliche Untersuchung stattgefunden, strafrechtlich gem. der §§ 278, 279 StGB belangt werden bzw. wurden.

Insbesondere in dem Bezirk des Bayerischen Obersten Landesgericht dürfte sich viele noch offene Verfahren zugunsten der Angeklagten wenden.

Ob sich weitere Oberlandesgerichte dieser Ansicht anschließen werden, bleibt abzuwarten.

Es wird am Ende aber wohl so kommen, dass der BGH hier eine Grundsatzentscheidung treffen wird, weshalb noch keine flächendeckende Rechtssicherheit besteht.

Eine Argumentationshilfe stellt dieses Urteil jedoch allemal dar.

Dieses Urteil macht nicht nur im Ergebnis sondern auch im Hinblick auf seine Begründung Mut.

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