Friedemann Däblitz
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#Völkermord? „IGH verpf­lichtet Israel zu präv­en­tiven Sofort­maß­nahmen“ (LTO)

Offenbar sieht der IGH wie auch immer geartete Gefahren der Verletzung des humanitären Völkerrechts. Sonst wäre eine Eilentscheidung nicht in Frage kommen.

Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, steht dort und auch auf der Website des IGH noch nicht. Da der IGH keine Machtmittel zur Durchsetzung der Verpflichtung hat, bleibt diese Eilentscheidung der Sache nach ein Appell.

Meiner Meinung nach sollte man das sog. „humanitäre #Völkerrecht“ nicht überbewerten: Auch die vorsätzliche Tötung von #Zivilisten ist nicht unter allen Umständen und selbst bei großer Zahl per se völkerrechtswidrig.

Mehr dazu in einem früheren Beitrag von mir: https://teleg.eu/RA_Friede/5595 🔗 @RA_Friede


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Update: Lto hat den Artikel ergänzt (Stand 17:30).

„Israel [wird] gehalten, Schutzmaßnahmen zu ergreifen […] Auch wird Israel dazu angehalten, die Versorgungslage in Gaza zu verbessern und Genozid-Anstachelungen im Land zu sanktionieren. Die Maßnahmen muss Israel innerhalb eines Monats in einem Bericht dokumentieren.“

[…] „Hauptstreitpunkt von Völkermord-Verfahren ist in der Regel – und so auch hier – die Frage der genozidalen Absicht. […] Dieser Nachweis ist schwer zu führen – laut IGH hat Südafrika hierzu aber plausible Anhaltspunkte vorgetragen.“

Zusammenfassend kann man also sagen, dass der Völkermordvorwurf an Israel laut IGH plausibel begründet wurde. Und jetzt soll Israel Berichte schrieben.

Gerade was die „Absicht“ angeht, war in den Medien nach dem 7. Oktober m.E. genug zu hören, dass nach teilweise Auslöschung der Palästinsenser in GAZA klingt.

Ich kann nicht (mehr) nachvollziehen, wie man bei diesem Krieg noch von Selbstverteidigung sprechen kann.
Die Deutsche Intelligenz wird sich überwiegend jedoch vornehm zurückhalten, um nichts Falsches zu sagen. 🔗 @RA_Friede
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