Friedemann Däblitz
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Leugne ich das Coronavirus und stelle dadurch bedingte Systemerkrankungen als „Verschwörungstheorie" dar?

Nein. Ich stelle Fragen.

Was ich bestreite ist, dass wir auf Bevölkerungsebene ein relevantes Problem hatten. Es gab keine #Pandemie. Das ist meine Auffassung und in Anbetracht dessen, was zur Abwehr dieser vermeintlichen Pandemie alles an #Fehlerchen aufgefahren wurde, halte ich es für wichtig, diese Auffassung auch zu vertreten.

Ceterum censeo narrationem pandemicam esse delendam! X-🔗 @RA_Friede
👆 gerade gesehen:
Ein ausgetrocknetes Flussbett mitten in Berlin. Das mahnt. #Klimawandel #Fehlerchen @AufstandLastGen #Pandemie @RA_Friede
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
#ploetzlichundunerwartet setzt sich @Karl_Lauterbach (richtigerweise) für Sport als Mittel zur Gesunderhaltung ein. Meinen offenen Brief vom 1. Mai 2020 bezüglich der negativen Folgen des Lockdowns hat er nicht beantwortet. X-Link #Fehlerchen? #RichtigErinnern

Frage damals u.a.:
1. Wurden im Deutschen Bundestag die möglichen massiven Folgen eines Lockdowns und daraus möglicherweise resultierende Todesfälle in der Bevölkerung diskutiert? Gab es eine Güterabwägung? Beispielsweise bezüglich der nachfolgend genannten potentiellen negativen Folgen eines Lockdowns:
(...)
Die Folgen fehlender Erholung durch die Unmöglichkeit von Urlaubsreisen, sei es auch nur regional sowie die gesundheitlichen Folgen durch massive Einschränkungen sportlicher Betätigungsmöglichkeiten?

https://haintz-legal.de/blog/detail/offener-brief-von-rechtsanwalt-markus-haintz-zu-den-corona-massnahmen-vom-01-mai-2020
Friedemann Däblitz
#ploetzlichundunerwartet setzt sich @Karl_Lauterbach (richtigerweise) für Sport als Mittel zur Gesunderhaltung ein. Meinen offenen Brief vom 1. Mai 2020 bezüglich der negativen Folgen des Lockdowns hat er nicht beantwortet. X-Link #Fehlerchen? #RichtigErinnern…
Herr @Karl_Lauterbach, haben Sie Herrn @rosenbusch_ blockiert, wo er doch nur in großen Lettern auf Ihre Mitverantwortung an der Risikoerhöhung für #Herzinfarkte, #Krebs, #Demenz und #Depression in Deutschland 2020 ff. hingewiesen hat?
Dass Sie auch gute Politik können, sieht man an Ihrem Einsatz für eine Entkriminalisierung der Cannabis-Konsumenten #CanG. Wäre es dann nicht Größe, auch scharfe Kritik an der Pandemie-Politik offen aufzunehmen und sich mit ihr ernsthaft auseinanderzusetzen, zB mit einer #Enquete-Kommission im Bundestag?
Es war nicht nur ein #Fehlerchen, was in Deutschland während Corona alles schief lief. M.E. Verständlich, dass Betroffene hier emotional werden. @Tim_Roehn @EBodderas X-🔗 @RA_Friede
Ich habe gerade mal die Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost, Tagesspiegel, BZ und Bild im Print nach #RKIFiles durchsucht.

Die Berliner Zeitung hat den online schon seit vorgestern bekannten Artikel über die Arroganz Wielers gedruckt. Die anderen Zeitungen sind noch weitgehend auf dem Niveau, dass halt #Fehlerchen gemacht wurden, vielleicht aber auch Fehler. Der Tagesspiegel fast am differenziertesten, allerdings mit “rechts”framing. Niemand spricht sich generell noch gegen Untersuchung aus.

Beim Bäcker meinte ein Kunde: “Nee, dass wollte ich mir nicht antun, den Wieler jetzt im Nachhinein fertig zu machen.”

Ich denke, auf dem Niveau sind Viele. Es wird nicht den einen großen Durchbruch zur Aufarbeitung geben, dafür sind Menschen, Medien und die breite Gesellschaft nicht ausreichend offen.

Ich vermute jedoch, dass jede neue “Welle” der #Aufarbeitung breiter und tiefer werden wird. Wenn wir dran bleiben, kommen nur mehr hinzu.

Denn das, was hier passiert ist, der Schmerz, das Leid, das alles sitzt tief. Es wird nicht so, wie sich das die Protagonisten der Pandemie wünschen, verschwiegen werden können.

Es wird vielleicht (Stichwort Krieg) überlagert werden. (X🔗) @RA_Friede
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
Astrazeneca gesteht neu Nebenwirkung ein. Big News?

Interessant würde es m.E. erst, wenn bewiesen wäre, dass der Hersteller zuvor wider besseres Wissen diese Kenntnis zurückgehalten hat. Ansonsten bewegt sich die Bedeutung dieser Meldung im Rahmen „mit dem Wissen von heute….“.

Zitat: „Nun hat der Hersteller für seinen Vaxzevria genannten Impfstoff eine schädliche, zuvor nicht aufgeführte Nebenwirkung eingestanden: „In sehr seltenen Fällen kann es TTS verursachen“, zitiert der Telegraph aus den Gerichtsdokumenten. Dabei handelt es sich um das sogenannte Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom, das zu Blutgerinnseln in Gehirn- oder Bauchgefäßen führen kann sowie zu einer insgesamt verminderten Blutplättchenzahl.
#Fehlerchen #Aufarbeitung.

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-impfung-astrazeneca-gesteht-schwere-nebenwirkungen-ein-li.2211929?utm_medium=Social&utm_source=Twitter#Echobox=1714755122 (X🔗) @RA_Friede
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