Friedemann Däblitz
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Vollständige Wiedergabe sämtlicher Berichterstattung zur #Aufarbeitung aus Tagesspiegel, BILD, BZ und Berliner Zeitung heute im Print. (X🔗) @RA_Friede
Heute in der SZ (Print) die #Aufarbeitung: Das Dengue Virus erobert die Welt (2023 wurden in Italien, Spanien und Frankreich 128 Dengue Fälle bekannt; womöglich müssen die Impfstoffentwickler künftig gegen Viren noch mehr Vakzine entwickeln (Zika, Mayaro); der größte Impfstoffhersteller Lateinamerikas ist eine Non Profit Organisation) und in den USA hat sich ein Mensch an einer Kuh mit der Vogelgrippe angesteckt. #RKIFiles (X🔗) @RA_Friede
Aus Fehlern lernen? Nein: Verfehlungen benennen. Das sollte das erste Ziel der Aufarbeitung sein. (1/2->2)

Die laufende Debatte zur Aufarbeitung der Coronavirus-Pandemie wird - finde ich - nicht nur zu wenig geführt. Sie dreht sich vor allem bislang noch um die falschen Fragen.

Thematisiert werden überschießende Maßnahmen. Geübt wird Kritik im Detail. Das reicht nicht.

Der Duden definiert Ver | feh | lung als Verstoß gegen bestimmte Grundsätze, Vorschriften, eine bestimmte Ordnung.

Die „Coronavirus-Pandemie“ in Deutschland ging mit Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung einher.

Diese freiheitliche Ordnung macht aus, dass der Einzelne seine Freiheitsbetätigungen nicht begründen muss. Jede staatliche Freiheitseinschränkung ist hingegen rechtfertigungsbedürftig. Dieses Verhältnis wurde in 2020 umgekehrt.

Der #Fehler ist nach dem Duden eher in der Nähe des Irrtums zu verorten. In diese Kategorie gehört all das, was man nicht hätte besser wissen können. Wo man aber entscheiden musste.

Wirklich lernen werden wir m.E. nichts, wenn wir uns nur mit #Fehlerchen beschäftigen. Denn auch bei einem nächsten Mal werden wieder Entscheidungen unter Unsicherheit getroffen werden. Fehler sind dabei normal.

Die @Welt schreibt heute: „Aber auch die beste Corona-Aufarbeitung wird uns nicht perfekt auf jedes Virus der Zukunft vorbereiten. Was bei Covid-19 falsch war, kann bei der nächsten Pandemie richtig sein – und umgekehrt.

Diese fehlerbezogene Interpretation des Begriffs „Aufarbeitung“ greift zu kurz.

Die #Aufarbeitung muss fundamentaler sein. Lehrreich könnte sich die Suche nach Abirrungen von der freiheitlichen Ordnung erweisen, wie sie das Grundgesetz mit dem Grundrechtsschutz vorsieht.

Damit das, was in 2020 ff. geschehen ist, nicht passiert, haben die Verfasser des Grundgesetzes nach meinem Verständnis eine institutionelle Vorkehrung ins Grundgesetz aufgenommen: Die Rechtsprechung. Mit Blick auf den Schutz der Verfassung insbesondere: Das Bundesverfassungsgericht (Art. 92 ff. GG).

In seiner Funktion als „Hüter der Verfassung“ hat das #Bundesverfassungsgericht mit Bundesnotbremse-Entscheidung vom 19.11.2021 noch mehr als ein Jahr nach Beginn der „Pandemie“ ins Gesetz gegossene Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für verfassungskonform erklärt.

Wesentliche Erwägung war, dass dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungsspielraum zuzubilligen sei. Bei den prognostischen Entscheidungen der Pandemie komme es (nur) darauf an, dass die Prognose auf einer hinreichend gesicherten Grundlage beruhe.

Im Grundsatz habe der Gesetzgeber schon institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert würden.

Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung, die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.

Das #RKI hätte die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als „sehr hoch“ eingeschätzt.

Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, seien nach Einschätzung „mehrerer Fachgesellschaften“ demgegenüber nicht vorhanden gewesen.

In dieser Entscheidung hat das BVerfG und vor ihm viele Verwaltungsgerichte wider besseres Wissen unberücksichtigt gelassen, was sich bereits aus dem Gesetz ergibt:

Das RKI ist als Teil der Exekutive dem Ministerium unmittelbar nachgeordnet und weisungsgebunden. Schon strukturell war deshalb in Betracht zu ziehen, dass dessen Verlautbarungen den Vorstellungen des Ministeriums angepasst sein könnten. (X🔗) @RA_Friede
Nikolaus Blome relativiert bei Lanz seinen Satz vom Dezember 2020:

Ich hingegen möchte an dieser Stelle ausdrücklich um gesellschaftliche Nachteile für all jene ersuchen, die freiwillig auf eine Impfung verzichten. Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.

Video: https://teleg.eu/tomdabassman/5088


Ich habe ihm hierzu geantwortet:

„Nein, Herr @NikolausBlome, Sie haben nicht einfach nur an einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung teilgenommen, wie etwa Demonstranten. Sie wollten eine #Biopolitik, die dann mit 3G, 2G und sektoralen Impfpflichten auch kam.
Sie wollten Menschen nötigen.
Sie hatten kein Gefühl.
Sie hatten kein Verständnis.
Es war Ihnen egal.
Möge die gesamte Republik deshalb mit dem Finger auf Sie zeigen. Möge Ihnen das ewig nachhängen.
Wir vergessen nicht.
#Aufarbeitung(X🔗)


Spiegel Artikel mit dem Zitat:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/impfpflicht-was-denn-sonst-a-2846adb0-a468-48a9-8397-ba50fbe08a68
@RA_Friede
Wie ich hier schon mehrmals schrieb, bin ich der Ansicht, dass das Pandemie-Narrativ zerstört werden muss.

Jedoch bin ich zugleich bereit, dieses Narrativ als ernstzunehmende Theorie zu akzeptieren. Nur ist die Qualität aller Daten und Belege, die diese Theorie stützen, mE sehr minderwertig.

Viele Daten und Belege zeigen hingegen an, dass die Theorie einer Pandemie nicht überzeugend ist (jenseits beliebiger jur. Definition).

Die mE bislang besten Anzeichen für ein Pandemiegeschehen in 2020 ff. sind: Bilder und Maßnahmen.

#Aufarbeitung #RKIFiles #RKIProtokolle (X🔗) @RA_Friede
RBB interviewt Pflegeheim-Leiter zur Corona-Aufarbeitung

Es sind in der Pandemie viele Menschen allein gestorben, weil sie nicht besucht werden durften. Wie war das bei Ihnen?

Wir haben das so entschieden: wir haben die Angehörigen getestet, und dann durften sie beim Sterbensprozess dabei sein. Ich weiß: Regelverstoß. Aber das habe ich gerne auf meine Kappe genommen. Sterben ist ein Moment, da muss die Familie, müssen Freunde einfach da sein. Und das hat auch gut funktioniert.

Anmerkung: Leider wird die Frage nicht gestellt: Was wurde denn / wäre bei einem positiven Test gemacht worden?

Wäre dann ein Sterben in Isolation ohne Begleitung des Angehörigen eine legitime, geeignete, erforderliche, angemessene Maßnahme gewesen, um die Gefahren der "Pandemie" abzuwehren?

Die Koppelung der Menschenwürde an ein Testergebnis war bereits zu viel des Schlechten.

Aber vlt. hat man das alles auch nur auf dem Papier gemacht und redet nun nicht darüber. Dieses "darüber reden" ist aber erst #Aufarbeitung.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/corona-aufarbeitung-pflegeheim-friedrichshagen.html
(X🔗) @RA_Friede
ZEIT: Bundesverfassungsgericht gibt Beschwerde von Julian Reichelt statt (🔗)

Herzlichen Glückwünsch @jreichelt zu dieser grundrechtskonformen Entscheidung, bei der das #Bundesverfassungsgericht seinen Dienst getan hat.

"Die KG Entscheidung ist ein Witz, schaut man sich den weiterhin abrufbaren Tweet mit eindeutigem Zusammenhang zur Entwicklungshilfe “für Afghanistan” an." war im November 2023 meine Einschätzung (https://x.com/dablitz_f/status/1724925514534605231), die das Bundesverfassungsgericht heute etwas wortreicher bestätigte.

Interessant finde ich auch die Ausführung in Randnummer 25: "Von einem vornherein aussichtslosen Rechtsbehelf muss aber nicht Gebrauch gemacht werden".

Mir fallen in diesem Zusammenhang sehr viele Verfahren ein, bei denen trotz von vornherein bestehender und begründeter Aussichtslosigkeit das Bundesverfassungsgericht die Anträge zum Schutz der Grundrechte abschlägig beschieden hat. Es seien noch nicht alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft worden. #Pandemie

Da galten die #Grundrechte auch - "nur eben anders, als vor der Krise". (Zitat Harbarth)

Der Rechtsstaat funktioniert - immer nur selektiv.
#Aufarbeitung

https://www.nwzonline.de/interview/karlsruhe-nwz-interview-mit-stefan-harbarth-mir-ist-um-die-zukunft-des-rechtsstaates-nicht-bange_a_50,8,1385246164.html
(X🔗) @RA_Friede
Sollte eine #Aufarbeitung bei Benennung der Verfehlungen politischer Entscheider stehen bleiben?

ME sollte man den Blick darüber hinaus weiten und suchen, wer die politischen Entscheider beeinflusst und ggf manipuliert hat (zB durch Teilnahme an Planspielen, hübsche Posten, Gefälligkeiten etc.).

Jedenfalls erwägen sollte man auch, dass das Ganze wirklich eine „Plandemie“ und nicht einfach nur unglückliche Verkettung vieler machtgieriger Einzelinteresssen war. Vlt war es das nur - aber das weiß man nicht, wenn man die Frage ausblendet.

Es gibt gut organisierte Kriminalität.

Die sog. Kriminalität der Mächtigen ist „gekennzeichnet durch eine hohe Schadenshöhe bei gleichzeitig geringer Beunruhigung der Bevölkerung, einer arbeitsteiligen Begehungsweise und einer relativen Sanktionsimmunität bei geringer Stigmatisierung angesehen. Durch die oft gegebene Funktionalisierung von hierarchischen Strukturen zur Begehung der kriminellen Handlungen gibt es ein entsprechend breites Feld von Beteiligten. Darüber hinaus bestehe oft auch eine enge Verflochtenheit mit wirtschaftlichen und politischen Prozessen, eine Verfolgung könne damit unkalkulierbare Auswirkungen auf andere Bereiche der Gesellschaft haben“ https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalit%C3%A4t_der_M%C3%A4chtigen

Alles Merkmale, die ich bei der #Pandemie verwirklicht sehe.

Und: die Kriminalität der Mächtigen gedeiht durch Verantwortungsdiffusion im Verborgenen. Deshalb: Spotlight on! (X🔗) @RA_Friede
Ulrike Guérot und P. Debionne (Nordkurier) sagen u.A. Jan Josef Liefers „danke“ für den Hoffnungsschimmer, den die Schauspieler mit ihrer Aktion #allesdichtmachen brachten.

Dazu antwortete ich:

Die #allesdichtmachen Aktion war super. Ich kann jedoch die Lobeshymne nicht verstehen, soweit sie auch @JanJosefLiefers einbezieht. Dieser hat einerseits bestritten, für eine Impfung werben zu wollen. Zugleich aber genau das getan: Er präsentierte sich bei Illner als „Beispiel für eine gut funktionierende Impfung“.

Eine haltlose Aussage, die nur auf der Beobachtung beruhte, dass ihn jedenfalls nicht #plötzlichundunerwartet ein Schaden ereilte.

Kurz vorher, am 14.10.21 brachte BILD einen Beitrag, bei dem Liefers von einem angeblichen Praktikum auf einer Covid-Intensivstation berichtet. Er schrieb:

„Alle Covid-Patienten hier auf Intensiv waren schwer erkrankt, dem Tod näher als dem Leben. Alle jung, von 28 bis 48 Jahre alt. Alle ungeimpft. Auch die beiden hochschwangeren Frauen, deren Kinder per Not-OP geholt wurden und leben, während die Mütter es nicht geschafft haben, wie ich inzwischen weiß.“

Das ist die Altersgruppe, bei der statistisch gesehen - und damals bekannt - kein relevantes Risiko für eine schwere Covid-19 Erkrankung bestand. Sie ist zugleich Zielgruppe für Impf-PR, da ohne PR kein Absatz.

Liefers brachte Angstpropaganda und kombinierte sie mit Hoffnungs-PR qua Autoritäts-Argument:

„Allerdings, da waren sich Pfleger wie Ärzte einig, wäre keiner hier gelandet mit einer Impfung.“ wirbt er der Sache nach unter vorgeblicher Bezugnahme auf Weißkittel.

Dass Liefers genau die richtige Person war, auch etwas maßnahmenkritischere Menschen einzufangen, folgt gerade aus seiner vorangegangenen Kritik an den harten Maßnahmen. Diese adelt ihn also nicht.

Sie stand nicht für sich. Sie ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Dafür verdient er kein Lob, sondern kritische Nachfragen.

Als Sahnehäubchen hat Liefers bei Illner auch noch die #Impfpflicht als legitime politische Maßnahme ins Spiel gebracht:

"Warum geht das denn nicht, warum machen wir keine [Impfpflicht]. Wo wir doch überzeugt sind, das ist das Beste was wir tun könnten. Und ich hab noch nicht genau verstanden warum es die [Impfpflicht] nicht gibt.”

Als wäre es völlig unproblematisch, über die Verpflichtung einer unterdrückten Minderheit zur Vornahme von körperlichen Eingriffen zu diskutieren…

#Aufarbeitung #RKIFiles #allesaufdentisch

https://teleg.eu/MDBsmash/1969

https://www.bild.de/unterhaltung/leute/leute/tatort-star-jan-josef-liefers-mein-tag-auf-der-covid-intensiv-station-77900972.bild.html

(Lob von Ulrike Guerot X🔗; Antwort von mir: X🔗) @RA_Friede
Bastian Barucker in der Berliner Zeitung:

“Damals, als Versammlungen im Freien mit wirkungslosen Masken durchgeführt werden mussten und anfänglich sogar gänzlich verboten waren und als Menschen mit dem Grundgesetz in der Hand das Stehen auf offener Straße verboten wurde, wäre der Augenblick gewesen, aufzustehen oder anderweitig aktiv zu werden!”

So ist es! Es gab zu wenig mutige Menschen. Vor allem aber fehlten sie an den entscheidenden Stellen. #Aufarbeitung #RKIFiles #RKIProtokolle

https://t.co/UujnPWU0MT
(X🔗) @RA_Friede
Astrazeneca gesteht neu Nebenwirkung ein. Big News?

Interessant würde es m.E. erst, wenn bewiesen wäre, dass der Hersteller zuvor wider besseres Wissen diese Kenntnis zurückgehalten hat. Ansonsten bewegt sich die Bedeutung dieser Meldung im Rahmen „mit dem Wissen von heute….“.

Zitat: „Nun hat der Hersteller für seinen Vaxzevria genannten Impfstoff eine schädliche, zuvor nicht aufgeführte Nebenwirkung eingestanden: „In sehr seltenen Fällen kann es TTS verursachen“, zitiert der Telegraph aus den Gerichtsdokumenten. Dabei handelt es sich um das sogenannte Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom, das zu Blutgerinnseln in Gehirn- oder Bauchgefäßen führen kann sowie zu einer insgesamt verminderten Blutplättchenzahl.
#Fehlerchen #Aufarbeitung.

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/corona-impfung-astrazeneca-gesteht-schwere-nebenwirkungen-ein-li.2211929?utm_medium=Social&utm_source=Twitter#Echobox=1714755122 (X🔗) @RA_Friede
Unbedingte Leseempfehlung: Lauterbach wollte 1G für Gastronomie und Handel (@berlinerzeitung).

Anmerkung: Was hier unzweifelhaft erkennbar wird, ist eine kriminelle Energie, die sich nach Art und Umfang mit Nichts vergleichen lässt, was heutzutage sonst so strafrechtlich verfolgt wird. Formell war aber alles irgendwie demokratisch legitimiert. Verfassungsrechtlich drang keine Beanstandung durch.

Es dürfte deshalb sehr sehr unwahrscheinlich sein, dass sich irgendjemand für das Unrecht im Großen strafrechtlich verantworten muss.

Zweifelhaft ist bereits, ob wegen der Verantwortungsdiffusion über die demokratischen und (formal) rechtsstaatlichen Institutionen überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt.

Evtl gem. § 7 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 3 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Mindestmaß 3 bzw 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Ob und wer sich hiernach strafbar gemacht hat, wäre aber erst aufwändig zu prüfen. Dass das von kompetenter Stelle in einem fairen Strafprozess geschieht, ist in Deutschland quasi ausgeschlossen. Anderswo ist es - zurückhaltend ausgedrückt - auch nicht wahrscheinlich.

Mein Schluss lautet daher:

Das Corona-Unrecht ist das perfekte Verbrechen.

Dank an @Aufdecker für Ihre erfolgreichen Mühen um #Aufarbeitung! (X🔗) @RA_Friede
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