Friedemann Däblitz
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Maskenträger verprügeln? Was sollen solche Umfragen des Demokratischen Widerstands?

Es ist nicht die erste Umfrage, die diesbezüglich kritisiere, zuletzt intern, offenbar ohne Erfolg. Daher nunmehr öffentlich, da ich Teil der Redaktion bin und bei solchen Umfragen nur den Kopf schütteln kann.

Alleine die Fragestellung impliziert, dass es "OK" sein könnte, Maskenträger zu schlagen. Was soll sowas? Das führt zu Hass im Netz und ist völlig unnötig. Hört auf mit diesem Mist!

Markus Haintz
Forwarded from NINA MALEIKA OFFIZIELL
Ich wollte eigentlich von jedem Tag 1 Foto mit Essen aus m Krankenhaus posten.

Bereits am 1. Tag schlug es allerdings schon ein wie ne Bombe.

Unser Gesundheitssystem in 1 Bild! 🤭

#thankgodiamalive #foodporn
Schon erstaunlich.

Demnach hatte Lauterbach am Tag 1-3 starke Symptome mit Husten und hohem Fieber und war dann an Tag 4 und 5 schlagartig "symptomfrei".

An Tag 5 twitterte er noch "langsam geht es aufwärts ... Hoffe, die Genesung ist bald komplett".

Dann am Tag 6 war die Kabinettssitzung.

Entscheidend ist § 6 Abs. 4 der Berliner Corona-VO:

„[Die Absonderung] endet frühestens nach 5 Tagen […], sofern die abgesonderte Person zuvor 48 Stunden symptomfrei war und zusätzlich ein negatives Ergebnis […] vorliegt.“

t.me/Rosenbusch
„Es sei "die Pflicht der ungarischen Regierung, die sichere Versorgung des Landes mit Erdgas zu gewährleisten".

Und nein, ZDF: der Krieg hat die Energiekrise nicht ausgelöst, sondern die „Maßnahmen“ (Sanktionen).

Framing wie in Sachen „Corona“.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ungarn-gas-lieferungen-ukraine-krieg-russland-100.html

t.me/Rosenbusch
Forwarded from MDB
"Es werde künftig innerhalb der Kommission eine Arbeitsgruppe speziell für Pandemien geben, die sogenannte „Paiko“, und er werde an deren Sitzungen mitunter teilnehmen, sagte Lauterbach am Freitag."

Pandemie Arbeitskommission @MDBsmash

Lauterbach will Stiko umbauen und selbst an Sitzungen teilnehmen
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/lauterbach-will-stiko-umbauen-und-selbst-an-sitzungen-teilnehmen-89862.html
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Hintergrund zur Beschlagnahme meiner Handys und meines Laptops durch die Bundespolizei in Augsburg.

Wie man als Zeuge auf der Fahndungsliste landet. Mehr dazu siehe hier. Wie sehen uns vor Gericht!
Forwarded from Grundrechte.jetzt.
Rechtsanwalt Markus Haitz wurden mit richterlichen Beschluss seine Handys und Laptops beschlagnahmt (Details oben im Video).

Rechtsanwalt Markus Haintz geht davon aus, dass in dem genannten Fall rechtswidriges Handeln von Polizisten, Staatsanwälten oder Richtern vorliegt.

Ich lobe eine Belohnung von bis zu 50.000 € aus für Hinweise zur Aufdeckung von strafrechtlich relevanten Handlungen von Polizeibeamten, Staatsanwälten oder Richtern, welche zu einer rechtskräftigen Verurteilung der betroffenen Polizeibeamten, Staatsanwälten oder Richtern von mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe führen.

14. August 2022
Klaus Schimmelpfennig
Neues zur Causa Cum-Ex Scholz

Die weisungsgebundene Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht weiterhin keinen Grund, gegen Olaf Scholz wegen Cum-Ex zu ermitteln.

Konkret sieht sie bisher keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung.

Was könnten mögliche Hinweise sein:

Der Hamburger Fiskus hatte es unterlassen, 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank AG zurückzufordern.

Die Entscheidung hierzu fiel nach Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit den Bank-Gesellschaftern.

Scholz kann sich an den Inhalt der Treffen nach eigener Aussage nicht erinnern.

Im elektronischen Postfach sind diese Treffen nicht vermerkt.

Nicht die Hamburger, aber die Kölner Staatsanwaltschaft hat ein „auffälliges Ungleichgewicht“ bei der Untersuchung digitaler Kalender und E-Mail-Postfächer festgestellt. Sie spricht von einer „gezielten Löschung“ und einem „Muster“.

Scholz sagte am vergangenen Donnerstag: "Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat". "Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird."

Wie kann sich Scholz dessen so sicher sein? Spielt evtl das Weisungsrecht aus §§ 146, 147 GVG eine Rolle?

Deutsche Staatsanwaltschaften sind in eine hierarchische Struktur mit dem Justizminister des entsprechenden Bundeslandes an der Spitze eingebunden. Dieser Minister ist gegenüber den Staatsanwaltschaften zu Kontrolle, Leitung und sogar Weisung befugt.

Weisungen müssen zwar im Rahmen von Recht und Gesetz erteilt werden. Eine „offensichtlich rechtswidrige Weisung“ wäre von der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht zu befolgen.
Unter welchen Voraussetzungen das Weisungsrecht ausgeübt werden darf, ist im GVG jedoch nicht geregelt.

Deutsche Staatsanwaltschaften bieten deshalb nicht die Gewähr dafür, dass sie unabhängig handeln, weil es keine Rechts- und Organisationsvorschriften gibt, die zu gewährleisten vermögen, dass sie nicht der Gefahr ausgesetzt werden, etwa einer Einzelweisung seitens der Exekutive unterworfen zu werden.

In Hamburg steht an der Spitze der Weisungskette Anna Gesche Lydia Gallina. Sie ist seit 2020 in Hamburg Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz. Sie gehört dem Senat Tschentscher II an.

Gallina ist keine Juristin und war vor ihrer Ernennung auch nicht Mitglied im Justizausschuss.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat nun die Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen nicht nur gegen Olaf Scholz, sondern auch gegen Bürgermeister Peter Tschentscher abgewiesen, dessen Senat Gallina angehört.

Welch glückliche Zufälle.
@RA_Friede
Forwarded from MDB
"Brandenburg 👀: Neu aufgenommen wurde in die Schutzverordnung eine dreimalige Testpflicht an Schulen in der kommenden Woche nach den Sommerferien. Geimpfte und genesene Schüler, Lehrkräfte und anderes Schulpersonal sind von der Testpflicht ausgenommen."

Tim Röhn, WELT

EYYYYY @MDBsmash

Zuständige Bildungsministerin ist die Ehefrau des Bundeskanzlers, Britta Ernst
https://de.wikipedia.org/wiki/Britta_Ernst
“Die Kölner Staatsanwaltschaft hat bei ihren Ermittlungen in der Cum-Ex-Affäre gegen die Hamburger Privatbank M.M. Warburg auch eine hochrangige Mitarbeiterin im Kanzleramt im Visier. Am 21. April dieses Jahres beschlagnahmten Ermittler aus Nordrhein-Westfalen das E-Mail-Postfach von Jeanette Schwamberger, Büroleiterin im Kanzleramt und seit Jahren eine der engsten Vertrauten von Kanzler Olaf Scholz.“

Potentiell kann Justizminister Benjamin Limbach der Kölner Staatsanwaltschaft Weisungen erteilen, Jurist und Sohn der Ex-BVerfG Präsidentin Jutta Limbach. Grüner Minister in Schwarz-Grüner Koalition.
@RA_Friede
“Die Staatsanwaltschaft München bestätigte, dass sie gegen Janich Ermittlungen führt. »Es besteht der Tatverdacht, dass der Beschuldigte im Jahr 2020 bzw. 2021 – jeweils öffentlich über Telegram – eine andere Person beleidigte, dazu aufrief, die Exekution einer prominenten Person durchzuführen und die Tötung damaliger Regierungsmitglieder von Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland forderte«, teilte die Behörde dem SPIEGEL mit.

Oliver Janich ist in der Pandemie als einer der radikalsten deutschen Verschwörungsideologen aufgefallen. Auf seinem Telegram-Kanal mit rund 150.000 Anhängern schwadronierte er Ende 2021 etwa davon, es sei geboten, »sämtliche Regierungsmitglieder im Bund und in den Ländern standrechtlich zu erschießen«.”

https://www.spiegel.de/netzwelt/oliver-janich-auf-den-philippinen-festgenommen-a-963cc52c-57c4-4c59-b235-706c0049de93
Forwarded from Grundrechte.jetzt.
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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer erkennt sehr deutlich die Lage Deutschlands im Ukrainekonflikt und drückt es auch unumwunden aus: Deutschland ist Kriegspartei und Kretschmer findet dies falsch.

Wir bräuchten mehr Politiker wie Michael Kretschmer die auch mal Klartext reden.
Btw, ich bin kein Kretschmer Fan, seine Corona Politik war unterirdisch. Zur Russland-Ukraine Politik äußert er sich vernünftig.
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Betrifft wohl den Hintergrund zur Festnahme Janichs.
💥Bundesverfassungsgericht sieht Masernimpfpflicht als verfassungskonform an💥

Das Bundesverfassungsgericht hat erwartungsgemäß die Masernimpfpflicht gebilligt.
Dabei hat es umfangreich auf seine Rechtsprechung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bezüglich der mRNA-Injektionen zurückgegriffen. Allerdings ist die Datenlage bei Masern erheblich größer und besteht über einen längeren Zeitraum als bei den Covid-Stoffen.

Was waren die Problemstellung der Entscheidung?

Ist
eine Masernimpfpflicht verfassungskonform?

Der Masernimpfstoff wird in Deutschland nicht als Einzelimpfstoff, sondern nur in Kombination mit anderen Impfstoffen als 3fach- bzw. 4fach-Kombination angeboten.

Die Impfung greift in das Elternrecht und in die körperliche Unversehrtheit des Kindes ein.

Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?

Dass das Bundesverfassungsgericht die verpflichtende Masernimpfung für Menschen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind und entweder im Gesundheitswesen / Schule oder erlaubnispflichtiger Kindertagesbetreuung arbeiten oder Schule / Kita besuchen als verfassungsgemäß ansehen würde, war nach den "Impfentscheidungen" der letzten zwei Jahre zu erwarten.
Ein mutmaßlicher Schutz des Kollektivs überragt die Freiheit des Einzelnen; das ist inzwischen Konsens in der Bundesrepublik.

Die Impfpflicht ist kein Impfzwang. D.h. Kinder dürfen zwar ohne Immunitätsnachweis nicht in eine Kita, private Betreuung, Babysitting und gemeinschaftliche Betreuungsorganisation durch Eltern ist nicht umfasst.

Die Schulpflicht ist nicht berührt. D.h. ungeimpfte Kinder dürfen nicht von der Schule ausgeschlossen werden.

Als Kombinationsimpfstoffe sind ausschließlich Kombinationen gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken erlaubt, andere Stoffe dürfen nicht hinzugefügt werden.

Einzelimpfstoffe aus der Schweiz sind ausreichend.

Wie können Eltern damit umgehen?

Der Weg in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung ist versperrt. Kinder im nicht schulpflichtigen Altern müssen durch die Eltern selbst oder durch eigenorganisierte nicht erlaubnispflichtige Kinderbetreuung betreut werden.

Für die Schulzeit sollte bereits Geld angespart werden. Der Schulbesuch kostet ein einmaliges Bußgeld bis zu 2.500 €, wenn die Immunität nicht nachgewiesen ist. Das ist der Preis für das Ungeimpftsein.

Mein Kommentar:

Der deutsche Staat kennt offensichtlich nur Repression, Zwang und Pflicht. Obwohl die Evaluierungskommission darauf verwiesen hat, dass verpflichtende Maßnahmen im Gesundheitsbereich sich eher kontraproduktiv auswirken.
Diejenigen Eltern, die auch nach Ansprache durch Arzt, Schule oder Kita die Masernimpfung aus ihren individuellen Gründen ablehnen, werden sich auch durch Pflicht und Bußgeldandrohung nicht umentscheiden.
Es ist zu erwarten,, dass - ähnlich wie bei Corona- Ausweichbewegungen stattfinden werden. Es wird sogenannte "Masernpartys" geben, Eltern werden sich Bescheinigungen über Kontraindikationen (ggf. im europäischen Ausland) besorgen, manche werden ins Ausland umsiedeln und einige werden den Schweizer Impfstoff besorgen oder ihre Kinder privat betreuen und in der Schule die Kinder "freikaufen".
Eine Impfpflicht hat überhaupt keine oder nur eine marginale Auswirkung auf die Anzahl der geimpften Menschen (Quelle). Im Gegenteil hat der staatliche Druck in Bezug auf die Corona-Injektion die Impfbereitschaft in Deutschland signifikant gesenkt und das Vertrauen in staatliche Institutionen massiv beschädigt, dennoch sind die meisten Ungeimpften bereits aus ohnehin gesetzlich anerkannten Gründen ungeimpft oder deshalb, weil ihnen (beispielsweise durch Zuzug) die Kenntnis über ihre Möglichkeiten fehlt.

Eine Impfpflicht - egal wie - beschädigt massiv das Vertrauen in das gesellschaftliche Zusammenleben und erzeugt Gegenreaktionen. Eine Staatsmacht, die den Bürgern nicht vertraut und auf Angst, Einschüchterung und Zwang und nicht auf Diskurs setzt, delegitimiert sich selbst.

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig

Hier wird Beschäftigten im Gesundheitswesen geholfen:
redcap.express
Der Kollektivismus beherrscht den neuen Zeitgeist und die Rechtsprechung des BVerfG. Eingeführt hat man ihn über die Ausbeutung der Angst der Vielen.

„Das BVerfG beruft sich im Zusammenhang mit der hier angeblich bestehende Schutzpflicht auf seine Entscheidungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (Rn. 107) und zur Bundesnotbremse (Rn. 146). Die beiden höchstrichterlichen Corona-Entscheidungen stellten eine Zäsur im Verfassungsrecht dar und läuteten einen Paradigmenwechsel ein.

Zum einen weitete das BVerfG die – grundsätzlich bestehenden – Schutzpflichten des Staates bis in das allgemeine Lebensrisiko hinein aus und zum anderen setzt es dem staatlichen Handlungsspielraum faktisch keine Grenzen. Diese Linie setzt sich nun fort und es stellt sich die Frage, wie weit die individuelle Freiheit noch zugunsten eines vermeintlichen kollektiven Nutzens verdrängt wird. Wegbereiter für eine derartige gesamtgesellschaftliche Entwicklung war meines Erachtens die verfassungsrechtliche Fehlgewichtung zu Beginn der Corona-Krise.“

Leseempfehlung des ganzen Interviews.
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/interview-juristin-jessica-hamed-impfpflicht-karlsruhe-laesst-dem-staat-voellig-freie-hand-li.257961
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
In einem Zivilrechtsstreit (ich vertrete die Kindeseltern gegen die Ersatzschule) kam heute ein ausführlicher Hinweisbeschluss des Gerichts an die Parteien, der mich in seiner rechtsstaatlichen Deutlichkeit sprachlos lässt. Ich hatte so viel Klartext und Verständnis von der Materie nicht erwartet.

Geklagt hatte der Schulträger gegen die Eltern auf Schulgeld, vertraglich vereinbarte Kosten für Nachmittagsbetreuung und Schulverpflegung.

Die Eltern hatten die Leistungen gemindert (gekürzt), weil dem Kind wegen Nichtbefolgung von Masken- und Testpflicht der Zutritt verweigert wurde, die Schule also die Leistung nicht erbrachte. Wo keine Leistung, da keine Gegenleistung - an der Privatschule auf privatrechtlicher Ebene eigentlich logisch. Natürlich wollte die Schule trotzdem ihren Anspruch erfüllt haben, das Kind gätte sich ja schließlich testen und eine Maske tragen können.

Die Eltern hatten streng nach meinen Empfehlungen, die ich seit Herbst 2020 immer wieder gegeben hatte, eine Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung zu Masken und Tests gefordert und ohne Vorlage einer solchen die Beschulung des Kindes sowie die Hortbetreuung eingefordert.

Das Gericht bestätigt (und erläutert mit beigefügten Anlagen) unsere Rechtsansichten, bestätigt,
- dass es einer Gefährdungsbeurteilung bedurfte,
- dass eine Schule, die einem Schüler den Zutritt verweigert, es selbst ist, die die Leistung verweigert, nicht der Schüler oder die Eltern,
- dass die Eltern für die seelische und körperliche Gesundheit des Kindes Sorge zu tragen haben und daher ein Schüler nicht verpflichtet ist, eine Maske zu tragen, wenn die Eltern gesundheitliche Gründe vorbringen.

Und: Die Schule hätte die gelieferten Tests (in eigener Verantwortung!) auf Unschädlichkeit untersuchen müssen, auch die mitgelieferte Pufferlösung.

Das Gericht weist darauf hin, dass das Kindeswohl Gegenstand der elterlichen Sorge, aber auch ZWINGENDE MAXIME der Schule sei. Kinder seien auf stetige und ausreichende Sauerstoffversorgung angewiesen.

Der Schule wird empfohlen, die Klage gegen die Eltern zurückzuziehen.

Zu gegebener Zeit - keinesfalls vor Abschluss des noch laufenden Verfahrens - wäre es schön, wenn allen dieser Beschluss im Original-Wortlaut zur Lektüre gegeben werden könnte. Er kann uns helfen, argumentativ, mehr noch emotional, damit wir die Hoffnung nicht verlieren und sich die Ereignisse der letzten zweieinhalb Jahre nie mehr wiederholen werden.
Aus Datenschutzgründen, mehr noch aufgrund vorangegangener Erfahrungen, sollte man im Falle einer Veröffentlichung nicht nur die Daten der Parteien, sondern auch diejenigen des Richters und des Gerichts anonymisieren. Denn diese sind, wie wir seit Weimar wissen, ebenfalls schutzwürdig, vielleicht mehr als die Parteien des Rechtsstreits.

Es ist wie mit den Zwangsgeldern und Bußgeldern im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht oder bei angeblicher Verletzung der Schulpflicht. Das Zur-Wehr-Setzen ist dann doch oft nicht vergebens. Gerade gestern kam auch wegen Schulpflicht/Zwangsgeld ein erfreulicher Beschluss von einem süddeutschen Verwaltungsgericht hier bei mir an.

Gestern und heute war hier wegen der erzielten Ergebnisse Weihnachten. Das ist nicht immer der Fall. Aber ich danke Richtern von Herzen, wenn sie juristisch und rechtsstaatlich korrekt argumentieren und einem das Gefühl geben, dass sie die vorgetragenen Argumente erkennen.
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