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taz: »Verharmlosung von Kriegsverbrechen | Gesetzesverschärfung im Eiltempo

Der Bundestag hat das Delikt der „Volksverhetzung“ verschärft. In einem völlig intransparenten Verfahren.«

https://taz.de/Verharmlosung-von-Kriegsverbrechen/!5889964/

„Die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden ist jetzt als ‚Volkverhetzung' strafbar. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ohne jede Ankündigung das Strafrecht verschärft. Dies betrifft zum Beispiel die Leugnung und Verharmlosung von russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Bisher war in der Bundesrepublik nur die Billigung von Straftaten aller Art (Paragraf 140 Strafgesetzbuch) sowie die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts (Paragraf 130 Absatz 3) strafbar. Nun wurde in Paragraf 130 ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach ist auch die öffentliche Leugnung und ‚gröbliche' Verharmlosung von anderen Völkermorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafbar. (…) Die Verschärfung des Strafrechts beruhte auf einer zunächst nicht öffentlichen ‚Formulierungshilfe' des Justizministeriums von Marco Buschmann (FDP). Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit beschloss der Rechtsausschuss am Mittwoch, den Vorschlag in einem harmlosen Gesetz zum Bundeszentralregister unterzubringen. So konnte auf eine erste Lesung verzichtet werden. Und schon einen Tag später hat der Bundestag die Änderung abschließend beschlossen – als letzten Tagesordnungspunkt kurz vor 23 Uhr. Dafür stimmten die Ampelfraktionen und die Union, dagegen AfD und Linke.“

Anmerkung Paul Schreyer (Mitherausgeber des Magazins Multipolar): »Wer entscheidet, was als Kriegsverbrechen gilt und was nicht? Die Regierung? Die Leitmedien? Wer deren Aussagen, die gegebenenfalls Propaganda sein können, widerspricht, soll sich zukünftig strafbar (!!!) machen? Das ist eine extreme Eskalation staatlicher Zensurbestrebungen, in ihrer Willkürlichkeit völlig unvereinbar mit etablierten Rechtsprinzipien.«
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(Multipolar-Empfehlung vom »25. Oktober 2022«)
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Veröffentlichung des Bundestages: https://teleg.eu/FrMaWa/28437
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Gesetz im Eilverfahren
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Politische Justiz
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#Bundestag #Buschmann #Eilverfahren #Gesetz #Justiz #Kriegsverbrechen #Volksverhetzung
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paulbrandenburg: »Polizei | „Der Staat hat immer recht“« … | SCHUTZ VON WHISTLEBLOWERN | HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

»Drei leitende Beamte erklären, wie Staatsgläubigkeit die Herrschaft des Rechts in der Polizei ersetzt hat.

„Mit einem Rechtsstaat hat das Handeln der Polizei seit Corona nichts mehr zu tun“, erklärt Hauptkommissar Bruno Schober (Name von der Redaktion geändert). Er war zuletzt Leiter einer Dienststelle bei der Bayerischen Landespolizei, vor einigen Jahren wurde er pensioniert. Mit Leib und Seele sei er Schutzpolizist gewesen. Über die ehemaligen Kollegen und seinen eigenen Werdegang spricht er mit Zuneigung, aber: „Auch früher missbrauchte die Politik uns für rechtswidrige Einsätze, beispielsweise bei Hausbesetzungen“, im heutigen Ausmaß der Illegitimität sieht Schober allerdings einen Unterschied: „Wenn Kollegen heute Kinder mit dem Streifenwagen durch einen Park hetzen, weil die irgendwelche Abstände nicht einhalten, dann ist das nicht mehr meine Polizei.“ …

Nancy Faesers Ankündigung einer „Beweislastumkehr bei vermeintlichem Verfassungstreue-Fehlverhalten“ scheint aber ein Wendepunkt gewesen zu sein. Denn alle drei Polizisten beobachten, dass seither jeden Tag immer mehr ihrer Kollegen aus der Deckung kämen und ihre Angst zur Benennung der Rechtsbrüche überwänden.«

https://paulbrandenburg.com/bericht/der-staat-hat-immer-recht/

Anmerkung: Bitte auf die rechte Hand der Frau auf dem Bild achten.

ÄrzteZeitung (05.04.23): »Whistleblower | Union will Hinweisgeberschutzgesetz in den Vermittlungsausschuss bringen«

»Mitte März war angekündigt worden, dass die Ampel-Parteien das Gesetz in eine zustimmungsfreie Version – von dessen Anwendungsbereich unter anderem Länderbeamte ausgenommen werden – und eine spätere, zustimmungspflichtige Ergänzung aufspalten wollen.

Dagegen beantragen die Unionsabgeordneten nun die EIiberufung des Vermittlungsausschusses mit der Begründung, dass die geplante Aufspaltung des Gesetzentwurfes „verfassungsrechtlich bedenklich“ sei. Wann darüber entschieden wird, ist offen. Der Antrag sowie die beiden Gesetzentwürfe der Koalition seien „vergangene Woche kurzfristig von der Tagesordnung des Plenum abgesetzt worden“, heißt es.«

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Union-will-Hinweisgeberschutzgesetz-in-den-Vermittlungsausschuss-bringen-438114.html

FAZ.NET (04.04.23): »SCHUTZ VON WHISTLEBLOWERN | Ein „einmaliger Tiefpunkt in der Verfassungsgeschichte“«

»Der Streit zwischen der Ampelkoalition und der Union um einen angemessenen Schutz von Hinweisgebern bei der Auf­deckung von Unternehmensskandalen nimmt bi­zarre Züge an: In der vergangenen Woche wollten SPD, Grüne und FDP einen schon einmal gescheiterten Gesetzesentwurf durch einen Verfahrenstrick doch noch durch das Parlament und den Bundesrat hieven. …

die Bundesregierung ist … auch schon seit dem 17. Dezember 2021 im Verzug. Zu diesem Datum hätte Deutschland die Hinweisgeberrichtlinie der EU in ein nationales Gesetz umsetzen müssen.

Fachleute gehen davon aus, dass allein in Deutschland rund 17.000 Unter­nehmen von den Vorgaben eines Hin­weis­geberschutzgesetzes betroffen sind.«

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/whistleblower-hinweisgeberschutz-geht-in-die-verlaengerung-18795602.html

Gesetzentwurf der Ampelkoalition (14.03.23)

Siehe § 36 »Verbot von Repressalien; Beweislastumkehr«.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/059/2005992.pdf

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