Stephan Brandner 🇩🇪
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Kanal von Stephan Brandner, direkt gewählter AfD-Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Gera-Greiz-Altenburger Land.
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Bundesverfassungsgericht entscheidet erneut im Sinne der Regierung und verschleppt Verkleinerung des Bundestages

Zur Ablehnung eines Eilantrags gegen die Wahlrechtsreform durch das #Bundesverfassungsgericht erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner:

„Das #Bundesverfassungsgericht hat leider wieder im Sinne der Regierenden entschieden und den Weg freigemacht für einen noch größeren Bundestag. Einige Experten halten inzwischen bis zu 1.000 Abgeordnete für möglich. Das ist mehr als besorgniserregend, schließlich sind enorme Kosten mit einem immer größer werdenden Bundestag verbunden, seine Arbeit wird immer weniger effizient und die Kapazitätsprobleme wachsen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass man nicht schon die zu Ende gehende Legislaturperiode dazu genutzt hat, das Wahlrecht endlich zu reformieren und so eine Verkleinerung des Bundestages zu erreichen.

Als AfD-Fraktion haben wir einen Vorschlag vorgelegt, der es ermöglicht hätte, das Problem sofort zu lösen, und eine Größe von 598 festzuschreiben. Gewollt war das aber von den anderen Fraktionen nicht. Uns geht es darum, effizient und kostensparend gute Politik für Deutschland zu machen und dafür sind schon 598 Abgeordnete mehr als genug. Es ist zu hoffen, dass wir in der nächsten Wahlperiode endlich die Wahlrechtsreform für einen kleineren Bundestag durchsetzen können.“
#AfD #Thüringen
#Deutschlandabernormal🇩🇪
#wirholendasDirektmandat!👍
#Gera #Greiz #AltenburgerLand #WK194 #Berlin #Bundestag #Brandner
#AfDwirkt👍… mal wieder:
#Karlsruhe|r Entscheidung zum hohen Zinssatz bei Steuernachzahlungen ist richtig und wichtig!

Das #Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die #Zinsen für #Steuererstattungen und Steuernachzahlungen von sechs Prozent pro Jahr angesichts der noch immer anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig sind. Es ordnet eine rückwirkende Korrektur ab 2019 an. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte bereits 2018 unter der Federführung des Abgeordneten Stephan Brandner einen Gesetzentwurf (Drs. 19/5491) vorgelegt, der den verfassungswidrigen Zustand beenden sollte. Dieser sah vor, die Höhe des Zinssatzes an den Basiszinssatz des Paragraph 247 BGB zu koppeln und durch einen Aufschlag zu ergänzen, sodass eine zukunftssichere Flexibilisierung stattfindet. Er wurde von sämtlichen anderen Fraktionen abgelehnt.
Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner:

„Es ist richtig und wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht diesen verfassungswidrigen Zustand endlich beendet hat und beschämend, dass sämtliche anderen Fraktionen im Bundestag sowie die Bundesregierung es so weit kommen ließen, statt selbst tätig zu werden und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Und jetzt: Millionenerstattungen an die Steuerbürger - dank der AfD-Bundestagsfraktion! Einmal mehr hätte man nur auf die AfD-Fraktion hören müssen, um eine verfassungskonforme, bürgerfreundliche und zukunftssichere Politik zu machen.“
#AfD #nurnochAfD
#Thüringen
#Deutschlandabernormal🇩🇪
#wirholendasDirektmandat
#Gera #Greiz #Altenburg #AltenburgerLand #WK194
#Berlin #Bundestag #Brandner
#Karlsruhe muss Selbstbedienung bei der Parteienfinanzierung einen Riegel vorschieben!
Zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung des #Bundesverfassungsgericht|s in Karlsruhe über das von der #AfD-Bundestagsfraktion bereits 2018 eingeleitete Organstreitverfahren gegen die von der Großen Koalition beschlossene Neuregelung der Parteienfinanzierung (Az. 2 BvE 5/18) erklärt der Justiziar der AfD-Bundestagfraktion, Stephan Brandner:

„Der Beginn der Verhandlung zur Parteienfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht, insbesondere nach der Verschiebung im Januar, ist längst überfällig. Die Neuregelung hat die deutschen Bürger bereits zig Millionen Euro gekostet und weist zahlreiche verfassungsrechtliche Mängel auf. Die AfD-Fraktion hatte bereits 2018 Organklage eingereicht, weil sie durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in ihren Rechten verletzt worden ist.
Erfahrungsgemäß ist zwar nicht mit einer schnellen Entscheidung in Karlsruhe zu rechnen – es ist aber zu hoffen, dass Karlsruhe der Selbstbedienungsmentalität bei der Parteienfinanzierung möglichst bald einen Riegel vorschiebt.“
#Berlin #Bundestag #Brandner
Bundesverfassungsgericht macht sich wieder mal zum #Büttel der Regierenden!

Das #Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse ebenso wie Schulschließungen verfassungskonform gewesen sein sollen. Zwar hätten die Regelungen erheblich in die Grundrechte eingegriffen, seien aber in der „äußersten Gefahrenlage“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, mahnt an, dass solche Begründungen zur vollkommenen Abschaffung von Grundrechten führen können, was mit einem funktionierenden Rechtsstaat nichts zu tun habe. Stephan Brandner wörtlich:

„Willkürlich festgelegte Inzidenzen, die auf fehleranfälligen Tests beruhen, werden genutzt, um nahezu sämtliche Grundrechte nicht nur einzuschränken, sondern in ihrem Wesensgehalt vollkommen auszuhöhlen. Damit wird der Weg bereitet für ein politisches Weiterso: Zwangsmaßnahmen, Isolierung von Gesunden, Schließung ganzer Branchen. Das Grundgesetz ist das Papier nicht mehr wert, auf dem es geschrieben steht. Was aber soll man anderes erwarten von einem Bundesverfassungsgericht, das eng verbandelt mit der Regierung ist, sich sogar in vollständiger Besetzung zum Essen mit der Kanzlerin trifft und dort Vorträgen von Ministern lauscht? Ein Gericht, dessen Präsident ein enger Parteifreund von Merkel ist, der hoher Funktionär der Kanzlerpartei war und der sich schon vor Monaten öffentlich zustimmend zur Coronapolitik äußerte? Dass bei diesen Voraussetzungen keine seriöse juristische Prüfung, sondern Büttelrechtssprechung zu erwarten war, dürfte niemanden überraschen.“
#FürdieBürger!✌️
#AfD
#Deutschlandabernormal🇩🇪
#Berlin #Bundestag #Brandner
#Bundesverfassungsgericht stellt fest: #Merkels Aussagen zur #Kemmerichwahl waren #verfassungswidrig! #Sieg der #AfD vor Gericht!

„Endlich mal wieder hat das Bundesverfassungsgericht das gemacht, wofür es eigentlich und im Kern da ist: Es hat die - hier ehemals - Regierenden in die Schranken gewiesen, nachdem es in letzter Zeit eher wie eine kritiklose Abteilung des Kanzleramtes wirkte. Klar ist aber nun auch, warum das Gericht, dessen Präsident ja der Merkelzögling und -zuarbeiter Harbarth ist, so lange brauchte, um diesen doch sehr einfach gelagerten Sachverhalt abzuurteilen und dies nicht etwa noch vor der Bundestagswahl 2021 getan hatte. Es traute sich offenbar während der Regierungszeit Merkel nicht. Das wirft einen Schatten auf diese Entscheidung. Feststeht aber ab jetzt: Merkel hat nun den zusätzlichen Makel, als Verfassungsbrecherin gerichtlich festgestellt zu sein. Und das ist gut so.“
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