"Nur wer die Wahrheit kennt kann Frei entscheiden"🇨🇭Schweiz🇨🇭 Welt
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SPEZIAL KANAL: "Nur wer die Wahrheit kennt kann Frei entscheiden"🇨🇭Schweiz🇨🇭 Fakten & Beweise
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Anzeige gegen das 🇨🇭Schweizer🇨🇭 Fernsehen wegen «❗️Schreckung der Bevölkerung❗️»

30. April 2021 | ZE¡TPUNKT

Die Sendung «Puls» behauptete fälschlicherweise, ein Viertel der Bevölkerung sei von Long Covid betroffen. Aufgrund der Schadwirkung der Sendung (Nocebo-Effekt) vermutet die Anzeige auch fahrlässige Körperverletzung

🔻 Gegen das Schweizer Fernsehen und die Macher der Sendung «Puls» ist eine Strafanzeige eingereicht worden wegen «Schreckung der Bevölkerung» nach Art. 258 des Strafgesetzbuches. Konkret geht es um eine Sendung vom 1. März 2021, in der behauptet wird, ein Viertel der mit SARS-CoV-2 Infizierten sei von «Long Covid» betroffen. Die Behauptung ist unzutreffend, weil gar nicht ein Viertel der Bevölkerung mit SARS-CoV-2 angesteckt worden ist.

🔻 Long Covid 1 | Art. 258Art. 125 | Coronastress | Strafanzeige StGB 258 PDF | Eingangsbestätigung PDF | Long-Covid 2 | Bundesregierung

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⚠️«Schreckung der Bevölkerung»⚠️

🚨Strafanzeige🚨 gegen die 🇨🇭Nationale🇨🇭 Task-Force eingereicht


14. Mai 2021 | PILATUS TODAY

Mehrere Verbände und Privatpersonen erheben schwere Vorwürfe gegen den Corona-Task-Force-Chef Martin Ackermann und weitere Personen. Sie haben eine Strafanzeige eingereicht.

🔻 Gegen Martin Ackermann, den Chef der Swiss National Covid-19 Science Task Force und «allenfalls weitere Tatbeteiligte» ist Strafanzeige wegen vorsätzlicher und erfolgreicher Schreckung der Bevölkerung gemäss Art. 258 des Strafgesetzbuches eingereicht worden.

🔻 Eingereicht wurde die Strafanzeige von fünf Verbänden und sieben Privatpersonen, wie diese am Freitag in einer Mitteilung schreiben. Darunter Vereinigungen wie die «Freunde der Verfassung» und die Jugendbewegung «Mass-Voll».

🔻 Die Kläger werfen Martin Ackermann folgende Straftaten vor: (siehe: BILD 2)

🔻 Pressetext

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