Der Waldgang
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"....es verbergen sich Wölfe in der grauen Herde, das heißt Naturen, die noch wissen, was Freiheit ist. (...) Das ist der Alpdruck der Machthaber."
- aus: Ernst Jünger, Der Waldgang (1951)

Kontaktmöglichkeit: @DerWaldgang_bot
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Meine Rechtsanwaltskammer (Stuttgart) möge sich hüten, zu Demos gegen was auch immer aufzurufen!
Ihr habt während Corona geschwiegen und sogar Impfempfehlungen ausgesprochen. Schweigt jetzt lieber mal, im undemokratischen Kampf gegen die Opposition. (X-Link und Link RAK-Stuttgart)

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Haintz-legal.de
🇦🇹 Van der Bellen Appell
21.02.2024 um 08 : 30 Uhr

Bundespräsident Van der Bellen hat auf Twitter - wie so viele - seine Solidarität für Nawalny und dessen Angehörige zum Ausdruck gebracht. Kein Wort über Julian Assange, Stella und die Kinder.

Zur gestrigen #FreeAssange Demo in Wien war er eingeladen und ist nicht erschienen. Aber als wir die Hofburg umrundet und mit Moby Dick von allen Seiten beschallt haben, war er im Inneren Burghof. Er hat uns bestimmt nicht überhört.

Falls doch, ➡️🐣 habe ich ihm auf Twitter unsere Demo samt Handlungsaufruf, sich für #Assange einzusetzen, nochmal zur Kenntnis gebracht.

#FreeAssangeNow #VanDerBellen #FreeAssangeTODAY

21.02.2024 @ 08 : 35 hrs CET
@ehrlichalexander
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Die zweitägige Anhörung für Julian Assange in London ist nun abgeschlossen; Eine Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet.
Assange drohen in den USA 175 Jahre Haft, wenn seine Auslieferung wegen Veröffentlichung nicht abgelehnt wird. Setzen Sie sich für das Recht der Öffentlichkeit auf Information ein. #FreeAssange #BeAssange #FreeAssangeNOW
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🔴 KilezMore berichtet live aus London. KilezMore unterstützen, geht hier.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Auf der Bundespressekonferenz vom 21. Februar 2024 stellte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den Jahreswirtschaftsbericht vor: #Habeck zu #Warweg: "Hier ist eine Grenze erreicht, die schwer zu ertragen ist"

Manaf Hassan hierzu auf X:
1. Florian Warweg ist nicht „Russlands Berichterstatter“. Er arbeitet für die NachDenkSeiten & ist unabhängig.
2. Robert Habeck weicht der Frage bewusst aus & lenkt vom eigentlichen Thema & einer sehr interessanten Frage ab. Von wegen „jede Frage soll beantwortet werden“.
3. Er hat angeblich kein Verständnis dafür, dass Menschen, die Fragen stellen, weggesperrt oder ermordet werden. Spielt sich als Moralapostel auf. Warum hat kein Mitglied der Bundesregierung sich in diesen Tagen zu #Assange geäußert?
4. Habeck weiß schon jetzt, dass #Navalny in Russland ermordet wurde. Er weiß aber bis heute nicht, wer #NordStream gesprengt hat. Interessant.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Ich werde praktisch täglich von Meinungsäußerungen durch grüne Politiker "belästigt", die ich nicht will, die ich in einer sog. Demokratie aber schlicht zu dulden habe, Frau Paus (Grüne). Ich bin zudem Nichtraucher, trotzdem werde ich ständig von Schockbildern auf Zigarettenschachteln belästigt, wie steht es damit?

Hintergrund: Demonstrationen vor Abtreibungskliniken sollen künftig (unter gewissen Umständen) mit Bußgeldern belegt werden.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Wegen Fluchtgefahr: Göttinger Anwalt Fuellmich muss in U-Haft bleiben (NDR)
Der Göttinger Rechtsanwalt und ehemalige Bundesvorsitzende der Kleinpartei "Die Basis", Reiner Fuellmich, muss in Untersuchungshaft bleiben. Seine Beschwerde dagegen hatte keinen Erfolg, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Dienstag mit. Die Ablehnung begründete das Gericht mit Fluchtgefahr. Die Anklage wirft Rechtsanwalt Fuellmich Untreue vor. Er hatte unter anderem Darlehensverträge in Höhe von 700.000 Euro vom sogenannten Corona-Ausschuss erhalten und soll diese Gelder veruntreut haben. Fuellmich bestreitet die Vorwürfe. Die Hauptverhandlung gegen ihn vor dem Landgericht Göttingen hat Ende Januar begonnen.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Stefan Homburg auf X:
Bhakdi und Hockertz hatten Recht

Neu in Fachzeitschrift „Vaccines“: Wiederholte Gabe von mRNA hemmt die natürliche Immunabwehr, fördert Coronainfektionen und kann Autoimmunerkrankungen, Krebs und Myokarditis fördern.

Das liest sich wie eine Bankrotterklärung.

Link: pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/37243095/
Übersetzung des Textes am Schluss des Abstract:
„Neue Evidenz legt nahe, dass die berichtete Zunahme von igG4 nach wiederholter mRNA-Impfung wohl keinen Schutzmechanismus darstellt, sondern ungeschützte SARS-CoV-2 Infektionen und Replikationen fördert, indem sie als Immuntoleranzmechanismus natürliche Immunantworten unterdrückt. Erhöhte lgG4-Synthese nach wiederholter mRNA-Impfung mit hoher Antigenkonzentration kann auch Autoimmunerkrankungen verursachen und bei anfälligen Personen Krebswachstum und autoimmune Myokarditis fördern.“

Weiterer Post dazu:
Nur selten stürzen sich Trolle in Scharen und so blitzartig auf einen Tweet, um den Inhalt per ad hominem, Leugnung des Inhalts, Antisemitismus usw. abzuräumen.

In diesen Fällen weiß ich immer, dass der Tweet wichtig und ein Treffer war.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Massenabmahnungen mit Hilfe der Staatsanwaltschaft: die dubiosen Geschäfte und Nebeneinkünfte der "Kriegstreiberin" Strack-Zimmermann
(Haintz-legal.de, am 22.02.2024 sowie X-Link)
Marie-Agnes Strack Zimmermann (MdB für die FDP,Rüstungslobbyistin und X-Aktivistin) ist zurzeit offenbar dabei, sich neben ihrem üppigen Einkommen als Bundestagsabgeordnete (ob ihre Lobbyarbeit für die Kriegsindustrie entlohnt wird, ist uns nicht bekannt) eine weitere Erwerbsquelle zu erschließen. So ist hier bekannt, dass Strack-Zimmermann monatlich teils mehrere hundert Strafanzeigen erstatten lassen soll. Dies über einen jungen Rechtsanwalt aus Rheine, namens Alexander Brockmeier, der von 2017 – 2022 Landtagsabgeordneter für die FDP im Landtag von Nordrhein-Westfalen war. Alle Strafanzeigen scheinen direkt an die Staatsanwaltschaft Köln gerichtet zu werden. Die Bearbeitung erfolgt dann wohl in allen dieser Fälle durch einen Kölner Staatsanwalt, der Strack-Zimmermann die Nutzerdaten und Adressen der angezeigten Personen heraussucht, Rechtsanwalt Brockmeier dann Akteneinsicht gewährt und die Akte dann an die zuständige Staatsanwaltschaft abgibt. Häufig werden dann durch die Staatsanwaltschaften haarsträubende Strafbefehle beantragt (und von den Amtsgerichten wohl auch erlassen), auch für solch harmlose (und m. E. zutreffende) Betitelungen wie „Kriegstreiberin“.

Doch wie kommt es zu den Strafanzeigen:
Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen beauftragt Strack-Zimmermann die SO DONE UG (haftungsbeschränkt) mit der Suche nach Beleidigungen gegen ihre Person. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist eben jener Rechtsanwalt Alexander Brockmeier. Die von Herrn Rechtsanwalt Alexander Brockmeier geführte UG übergibt dann die gesammelten Daten an Rechtsanwalt Brockmeier (ehemals über die Brockmeier Faulhaber Rudolph PartGmbB Rechtsanwälte und nunmehr über Brockmeier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH). Rechtsanwalt Brockmeier erstattet dann Strafanzeigen für Frau Strack-Zimmermann und stellt in ihrem Namen auch Strafantrag. Woher Herr Brockmeier weiß, in welchen Fällen sich Frau Strack-Zimmermann in ihre Ehre gekränkt fühlt und die weiteren Hintergründe im Geschäftsmodell zwischen Strack-Zimmermann und ihrem Anwalt sind noch unbekannt, weitere Recherchen laufen.

Frau Strack-Zimmermann belässt es aber wohl auch nicht dabei, die Beiträge anzuzeigen. Nachdem ein Kölner Staatsanwalt für sie eifrig die Nutzerdaten ermittelt und an Rechtsanwalt Brockmeier weitergeleitet hat, spricht Rechtsanwalt Brockmeier aus Rheine für Frau Strack-Zimmermann Abmahnungen aus. Die Abmahnschreiben sind grundsätzlich immer gleich, lediglich ein Passus mit der (angeblichen) beanstandeten Rechtsverletzung wird ausgetauscht. Weshalb die Aussage im konkreten Fall rechtswidrig ist, wird nicht erläutert. Der Abmahnung liegt dann eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bei, mit welcher sich der abgemahnte verpflichten soll „Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu Lasten von Frau Strack-Zimmermann zu unterlassen“ und Rechtsanwaltskosten sowie ein Schmerzensgeld an Frau Strack-Zimmermann zu zahlen.

Auffällig ist hierbei, dass die veranschlagten Rechtsanwaltskosten viel zu gering bemessen und für die (mutmaßlichen) Unterlassungsansprüche lediglich ein Streitwert von 1.000,00 Euro angesetzt wird. In den abgemahnten Fällen wäre – je nach Einzelfall – meist das 10 bis 20-fache an Streitwert anzusetzen, jedenfalls zumindest das 5-fache. Daneben macht Frau Strack-Zimmermann aber noch ein Schmerzensgeld geltend, meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Der Anspruch auf das begehrte Schmerzensgeld besteht in keinem der uns bisher bekannten Fälle. Der der Anspruch auf Geldentschädigung setzt voraus, dass eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, dem Schädiger ein schweres Verschulden vorzuwerfen ist und ein unabwendbares Bedürfnis für die Zubilligung einer Geldentschädigung besteht.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
In den uns bisher bekannt gewordenen Fällen dürfte keine der drei Voraussetzungen vorliegen, insbesondere da diese allesamt eine Reaktion auf die öffentlichen Äußerungen der X-Aktivistin Strack-Zimmermann darstellen. Dass die Äußerungen von Frau Strack-Zimmermann nahelegen, dass sie Deutschland am liebsten in einen Krieg mit Russland sehen würde, ist wohl kaum von der Hand zu weisen.

Wie hier bekannt ist, spricht eine Amtsrichterin am Amtsgericht in Rheine Frau Strack-Zimmermann aber trotzdem die begehrten Schmerzensgelder zu, bezüglich derer es offenkundig keinen Anspruch gibt. Dabei wäre das Amtsgericht Rheine für die Streitigkeit schon sachlich nicht zuständig gewesen, worauf es hätte hinweisen müssen. Denn die Sache wäre in den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Landgericht Münster gefallen. Gleichwohl hat die Rheiner Amtsrichterin Frau Strack-Zimmermann ein Schmerzensgeld zugesprochen. Aus dem hier bekannten Urteil folgt zur Begründung der Zusprache, dass keine Prüfung der Voraussetzungen für eine Geldentschädigung durch die Amtsrichterin erfolgt ist und das Schmerzensgeld zugesprochen wird, „weil der Beklagte Frau Strack-Zimmermann“ beleidigt habe. Rechtsfehlerhaft wird nur ein „Geldentschädigungsanspruch wegen einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ geprüft, „aus gleichen Gründen“ ein Unterlassungsanspruch bejaht. Eine Rechtsgüterabwägung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit unterblieb, da (rechtsfehlerhaft) eine Schmähkritik angenommen wird. Ob das Urteil vor dem Landgericht Münster Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

Bild: Screenshot auf X (Yevheniia Kravchuk)

PS: @MAStrackZi, Sie haben mich zwar geblockt, aber die Nachricht wird Sie sicher erreichen. Sie sind eine Kriegstreiberin! Wenn Sie ein Problem damit haben, dass ich Sie als Kriegstreiberin bezeichne, dann schicken Sie mir doch bitte eine Abmahnung, wir sehen uns dann gerne vor Gericht.
In tiefer Verachtung für ihre widerliche Kriegspropaganda verbleibe ich dennoch mit freundlichen Grüßen. Mögen Sie zur Besinnung kommen oder sich dem "Volkssturm" in der Ukraine anschließen, die auch aufgrund ihres Wirkens ausblutet.
Markus Haintz
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Ausführliche Pressemitteilung der Kanzlei HÖCKER zum Sieg gegen die SPD-nahe Organisation Correctiv

Einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau (CDU).

Wahlprüfungsbeschwerden: Falschbehauptung verboten
Das Landgericht Hamburg hat Correctiv die Verbreitung einer Falschbehauptung zu Vosgeraus Vortrag auf dem Treffen in Potsdam am 25. November 2023 verboten.
Correctiv hatte eine Aussage Vosgeraus zu Wahlprüfungsbeschwerden falsch dargestellt und in ihr Gegenteil verkehrt. Verboten wurde Correctiv die nachstehende Passage:
„Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“
Das Gericht begründet das Verbot damit, dass diese Aussage unwahr ist, Zitat LG Hamburg:
„Leserinnen und Leser entnehmen der Äußerung, „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“ das Verständnis, dass der Antragsteller, wenn nicht wörtlich, so doch wenigstens sinngemäß gesagt habe, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Wahlprüfungsbeschwerden Erfolg hätten, umso größer sei, je mehr Beschwerden eingelegt würden.
Dies ist prozessual unwahr.“
Vosgerau hatte gerade nicht gesagt, dass der Erfolg von Wahlprüfungsbeschwerden mit steigender Anzahl zunehme. Ganz im Gegenteil sagte er explizit, dass ein massenweises Vorgehen bei Wahlprüfungsbeschwerden nicht sinnvoll sei. Der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde hänge nicht davon ab, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei.

Angeblich geplante Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien: Correctiv stellt schriftsätzlich klar, dass dieser Hauptvorwurf gar nicht Thema des Treffens war
Correctiv hatte durch überspitzt inszenierte Wertungen den falschen tatsächlichen Eindruck hervorgerufen, Thema des Potsdam-Treffens sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gewesen. Hunderttausende gingen völlig zu Recht empört gegen diese vermeintlichen Pläne auf die Straße. Jedoch: es gab sie nie.
Sieben Teilnehmer des Treffens hatten vor Gericht eidesstattlich versichert, dass die vermeintlichen Ausweisungspläne nicht Gegenstand der Diskussion waren. Die medienrechtlich offenbar gut beratenen Correctiv-Aktivisten hatten dies zwar auch nie explizit behauptet. Fast jeder hatte die Andeutungen, Mutmaßungen und Meinungsäußerungen von Correctiv aber so missverstanden, als habe es die Ausweisungspläne tatsächlich gegeben. Dies stellte die Teilnehmer des Treffens vor ein großes prozessuales Problem: Bloße Meinungsäußerungen sind auf Grund des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit auch dann nicht angreifbar, wenn die Öffentlichkeit sie als falsche Tatsachenbehauptungen missversteht. Ein juristisches Vorgehen gegen den Hauptvorwurf von Correctiv war daher nicht möglich. Correctiv äußerte sich also zwar in manipulativ fragwürdiger Art und Weise, aber in Form einer juristisch gerade noch zulässigen Meinungsäußerung. Es war den Teilnehmern der Veranstaltung dennoch wichtig, öffentlich klarzustellen, dass die von Correctiv geschickt insinuierten konkreten Ausweisungspläne nie Thema der Veranstaltung waren. Denn genau dieser Vorwurf hatte zu Recht die Menschen zu Massendemonstrationen auf die Straßen getrieben. Daher legten wir im Verfahren sieben eidesstattliche Versicherungen vor, die klarstellten, dass die Darstellung von Correctiv falsch ist. Correctiv hat sich wie erwartet hierzu geäußert und in einem Schriftsatz an das Gericht ausdrücklich bestätigt, dass Correctiv gar nicht behauptet habe, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien besprochen worden. Das bestätigt Correctiv gleich dreimal, Zitate aus dem Schriftsatz von Correctiv:
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