Forwarded from Diplomateninterviews (riobravo)
11.04.2022
3. Antrag auf Beweismittelvorlage
zur Klärung der Rechtslage
Hiermit wird beantragt, daß der betreibende Richter unter seinem Begebungsvertrag sowie der betreibende Staatsanwalt den Nachweis einer Prokuraberechtigung und/oder einer Nutzungsberechtigung des Vertrages „StGB“ (von 1876) besitzen bzw. ihnen dieses Recht rechtsverbindlich erteilt wurde. Es wird auf eine notariell beglaubigte Kopie dieser, mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehenen Nachweise/Dokumente bestanden. Das Ausfertigungsdatum des StGB-Vertrages ist maßgeblich. Proklamatorische Nachweise werden nicht akzeptiert.
Begründung:
Der Vertrag StGB wurde im Jahre 1876 unter der Verfassung von 1871 herausgegeben. Eine der zeichnungsberechtigten Parteien war das Preußische Kaiserhaus. Die andere Prokura-Partei war der damalige Gesetzgeber. Die Verfassung von 1871 wurde im Jahre 1919 durch die Weimarer Verfassung abgelöst, die heute noch geltend ist. Die Prokuraübertragung des Kaiser-Hauses an die Weimarer Republik ist historisch, international umstritten. Alle Gesetze, die in der Zeit von 1919 bis 1945 herausgegeben wurden, wurden unter der Weimarer Verfassung herausgegeben, werden heute noch angewendet und sind deshalb anscheinend noch rechtsverbindlich. Alle Gesetze, die nach 1949 herausgegeben wurden, wurden unter einem Grundgesetz herausgegeben, das unter der Weimarer Verfassung herausgegeben wurde. Denn das Grundgesetz hat „nur“ ein Ausfertigungsdatum. Wie alle anderen Gesetze dieses Rechtskreises auch. Somit ist das Grundgesetz gleichranging gegenüber allen anderen Gesetzen, die ebenfalls unter der Weimarer Verfassung herausgegeben wurden.
Somit ist die Weimarer Verfassung heute, als behauptete Rechtsnachfolgerin der Verfassung von 1871, gültig und rechtsverbindlich. Wer ist der zeichnungsberechtigte Gesetzgeber für den StGB von 1871? War der Gesetzgeber bis Anfang 2019 der gleiche, wie damals 1919? 100 Jahre Vertragslaufzeit?
Dies ist die Rechtsauffassung des Antragstellers. Dies könnte eventuell den Eindruck einer Autorisierung beim AG BS erwecken, den StGB rechtsverbindlich anwenden zu dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, daß alle nachträglichen Veröffentlichungen nach der Herausgabe eines Gesetzes rein proklamatorischer sind und an den originären Rechtsverhältnissen nichts ändert. Aber wer ist heute, im Jahre 2022, die prokuraberechtigte Partei für ein Gesetz von 1876? Die im Frühjahr 2019 gegründete Gesetzgebende Körperschaft mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“? Dies wird ernsthaft angezweifelt. Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht inne hat.
Es wird eine eindeutige, rechtsverbindliche juristische Stellungnahme des AG BS bezüglich seiner Autorisierung zur Anwendung des Vertrages StGB erwartet. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaft Ravensburg.
So lange die Rechtslage unklar ist, verweigert ulrich michael schulz in seiner aktuellen Eigenschaft als gutgläubiger Nutzer der Personen „ULRICH SCHULZ“ und „Herr Ulrich Schulz“ jegliche Haftungsübernahme für die unversicherte Anwendung des StGB auf diese Person.
Falls die Vorlage dieser Beweismittel in DE verweigert wird, müßte dies vor dem ICJ in Den Haag geklärt werden, um die Rechtssicherheit auf deutschem Boden wieder zu garantieren. So lange keine juristische Grundlage für die Anwendung des StGB besteht, erkennt ulrich michael schulz den StGB als disziplinarisches Rechtsmittel nicht an, da keine Rechtsverbindlichkeit für die Anwendung besteht.
Der Antrag erfolgt ohne Präjudiz zur Rechtslage.
Ravensburg 11.04.2022
Unterschrift
Die anderen Anträge werden später erst veröffentlicht
3. Antrag auf Beweismittelvorlage
zur Klärung der Rechtslage
Hiermit wird beantragt, daß der betreibende Richter unter seinem Begebungsvertrag sowie der betreibende Staatsanwalt den Nachweis einer Prokuraberechtigung und/oder einer Nutzungsberechtigung des Vertrages „StGB“ (von 1876) besitzen bzw. ihnen dieses Recht rechtsverbindlich erteilt wurde. Es wird auf eine notariell beglaubigte Kopie dieser, mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehenen Nachweise/Dokumente bestanden. Das Ausfertigungsdatum des StGB-Vertrages ist maßgeblich. Proklamatorische Nachweise werden nicht akzeptiert.
Begründung:
Der Vertrag StGB wurde im Jahre 1876 unter der Verfassung von 1871 herausgegeben. Eine der zeichnungsberechtigten Parteien war das Preußische Kaiserhaus. Die andere Prokura-Partei war der damalige Gesetzgeber. Die Verfassung von 1871 wurde im Jahre 1919 durch die Weimarer Verfassung abgelöst, die heute noch geltend ist. Die Prokuraübertragung des Kaiser-Hauses an die Weimarer Republik ist historisch, international umstritten. Alle Gesetze, die in der Zeit von 1919 bis 1945 herausgegeben wurden, wurden unter der Weimarer Verfassung herausgegeben, werden heute noch angewendet und sind deshalb anscheinend noch rechtsverbindlich. Alle Gesetze, die nach 1949 herausgegeben wurden, wurden unter einem Grundgesetz herausgegeben, das unter der Weimarer Verfassung herausgegeben wurde. Denn das Grundgesetz hat „nur“ ein Ausfertigungsdatum. Wie alle anderen Gesetze dieses Rechtskreises auch. Somit ist das Grundgesetz gleichranging gegenüber allen anderen Gesetzen, die ebenfalls unter der Weimarer Verfassung herausgegeben wurden.
Somit ist die Weimarer Verfassung heute, als behauptete Rechtsnachfolgerin der Verfassung von 1871, gültig und rechtsverbindlich. Wer ist der zeichnungsberechtigte Gesetzgeber für den StGB von 1871? War der Gesetzgeber bis Anfang 2019 der gleiche, wie damals 1919? 100 Jahre Vertragslaufzeit?
Dies ist die Rechtsauffassung des Antragstellers. Dies könnte eventuell den Eindruck einer Autorisierung beim AG BS erwecken, den StGB rechtsverbindlich anwenden zu dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, daß alle nachträglichen Veröffentlichungen nach der Herausgabe eines Gesetzes rein proklamatorischer sind und an den originären Rechtsverhältnissen nichts ändert. Aber wer ist heute, im Jahre 2022, die prokuraberechtigte Partei für ein Gesetz von 1876? Die im Frühjahr 2019 gegründete Gesetzgebende Körperschaft mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“? Dies wird ernsthaft angezweifelt. Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht inne hat.
Es wird eine eindeutige, rechtsverbindliche juristische Stellungnahme des AG BS bezüglich seiner Autorisierung zur Anwendung des Vertrages StGB erwartet. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaft Ravensburg.
So lange die Rechtslage unklar ist, verweigert ulrich michael schulz in seiner aktuellen Eigenschaft als gutgläubiger Nutzer der Personen „ULRICH SCHULZ“ und „Herr Ulrich Schulz“ jegliche Haftungsübernahme für die unversicherte Anwendung des StGB auf diese Person.
Falls die Vorlage dieser Beweismittel in DE verweigert wird, müßte dies vor dem ICJ in Den Haag geklärt werden, um die Rechtssicherheit auf deutschem Boden wieder zu garantieren. So lange keine juristische Grundlage für die Anwendung des StGB besteht, erkennt ulrich michael schulz den StGB als disziplinarisches Rechtsmittel nicht an, da keine Rechtsverbindlichkeit für die Anwendung besteht.
Der Antrag erfolgt ohne Präjudiz zur Rechtslage.
Ravensburg 11.04.2022
Unterschrift
Die anderen Anträge werden später erst veröffentlicht
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11.04.2022
4. Antrag auf Beweismittelvorlage
zur Herstellung von Transparenz in der Verwaltung
Hiermit wird beantragt, die Ernennungsurkunde oder auch Bestallungsurkunde genannt, der im oben genannten Verfahren erwähnten sog. Vollstreckungsbeamten als Kopie in notariell beglaubigter Form vorzulegen.
Begründung:
Ein großer Teil des oben genannten Strafverfahrens beinhaltet die Aussagen der Staatsanwaltschaft, daß es sich u sog. Vollstreckungsbeamte handelte. Dies impliziert staatlich hoheitliche Rechte. Dies wird ohne Beweismittel bestritten. Aus diesem Grunde werden Beweismittel für die Behauptung der Staatsanwaltschaft eingefordert. So lange diese Beweismittel nicht vorliegen, wird weiterhin davon ausgegangen, daß es sich bei den schwarz Uniformierten mit der irreführenden Aufschrift POLIZEI (eingetragene Wortmarke) um Mitarbeiter der US-Firma ACADEMI handelt. ACADEMI, Teil der Constellis Holding Inc., ist Dienstleiser und Anbieter von militärischer Ausrüstung und Militärpersonal und hat den Status einer Private Security. Nach Genfer Abkommen handelt es sich bei den als POLIZEI gekennzeichneten Uniformierten um sog. Kombatanten. Bezahlte private Soldaten, auch Söldner genannt. Ohne jegliche staatlich hoheitliche Befugnisse. Verträge, die ein Auftragsverhältnis zwischen ACADEMI und der Organisation, die sich „Bundesrepublik Deutschland“ nennt (Vertragshoheit), nachweisen sind irrelevant, da sich die Staatsanwaltschaft auf den Begriffen „Vollstreckungsbeamte“ bezieht und damit staatlich hoheitliche Rechte vortäuscht.
Denn Beamte (staatlich) haben ein signifikantes Merkmal. Und dieses Merkmal – die Bestallungsurkunde – wird als Beweis von behaupteten staatlich hoheitlichen Rechten eingefordert.
So lange diese Beweismittel nicht vorliegen, werden die als POLIZEI gekennzeichneten Mitarbeiter der Private Security ACADEMI, als Söldner ohne jegliche staatlich hoheitlichen Rechte eingestuft und behandelt. Ebenso, wie die Staatsanwaltschaft die hoheitlichen Befugnisse von ITC Ulrich M. Schulz ohne Beweise anzweifelt.
Der Antragsteller behält sich an dieser Stelle Regressansprüche wegen unangemessener Gewaltanwendung gegen das US-Unternehmen ACADEMI sowie gegen den in Delaware registrierten Auftraggeber dieses Einsatzes in den USA vor.
Der Antrag erfolgt ohne Präjudiz zur Rechtslage.
Ravensburg 11.04.2022
Unterschrift
4. Antrag auf Beweismittelvorlage
zur Herstellung von Transparenz in der Verwaltung
Hiermit wird beantragt, die Ernennungsurkunde oder auch Bestallungsurkunde genannt, der im oben genannten Verfahren erwähnten sog. Vollstreckungsbeamten als Kopie in notariell beglaubigter Form vorzulegen.
Begründung:
Ein großer Teil des oben genannten Strafverfahrens beinhaltet die Aussagen der Staatsanwaltschaft, daß es sich u sog. Vollstreckungsbeamte handelte. Dies impliziert staatlich hoheitliche Rechte. Dies wird ohne Beweismittel bestritten. Aus diesem Grunde werden Beweismittel für die Behauptung der Staatsanwaltschaft eingefordert. So lange diese Beweismittel nicht vorliegen, wird weiterhin davon ausgegangen, daß es sich bei den schwarz Uniformierten mit der irreführenden Aufschrift POLIZEI (eingetragene Wortmarke) um Mitarbeiter der US-Firma ACADEMI handelt. ACADEMI, Teil der Constellis Holding Inc., ist Dienstleiser und Anbieter von militärischer Ausrüstung und Militärpersonal und hat den Status einer Private Security. Nach Genfer Abkommen handelt es sich bei den als POLIZEI gekennzeichneten Uniformierten um sog. Kombatanten. Bezahlte private Soldaten, auch Söldner genannt. Ohne jegliche staatlich hoheitliche Befugnisse. Verträge, die ein Auftragsverhältnis zwischen ACADEMI und der Organisation, die sich „Bundesrepublik Deutschland“ nennt (Vertragshoheit), nachweisen sind irrelevant, da sich die Staatsanwaltschaft auf den Begriffen „Vollstreckungsbeamte“ bezieht und damit staatlich hoheitliche Rechte vortäuscht.
Denn Beamte (staatlich) haben ein signifikantes Merkmal. Und dieses Merkmal – die Bestallungsurkunde – wird als Beweis von behaupteten staatlich hoheitlichen Rechten eingefordert.
So lange diese Beweismittel nicht vorliegen, werden die als POLIZEI gekennzeichneten Mitarbeiter der Private Security ACADEMI, als Söldner ohne jegliche staatlich hoheitlichen Rechte eingestuft und behandelt. Ebenso, wie die Staatsanwaltschaft die hoheitlichen Befugnisse von ITC Ulrich M. Schulz ohne Beweise anzweifelt.
Der Antragsteller behält sich an dieser Stelle Regressansprüche wegen unangemessener Gewaltanwendung gegen das US-Unternehmen ACADEMI sowie gegen den in Delaware registrierten Auftraggeber dieses Einsatzes in den USA vor.
Der Antrag erfolgt ohne Präjudiz zur Rechtslage.
Ravensburg 11.04.2022
Unterschrift
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Wenn der "Staat" die Elternrolle bei uns einnimmt.
Eltern haften für ihre Kinder!
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die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden der Politik gegenüber...daher wurde ja auch der EU Haftbefehl aus D verboten...bei Ulrich wurde der EU Haftbefehl ja vom direktor ausgestellt. Das Finanzamt würde nun sagen, das ist ein Umgehungstatbestand.