Dr.Daniel Langhans, Kommunikationstrainer & Aktivist für die Menschenwürde
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Die Anwälte für Aufklärung demonstrieren wieder vor dem Bundesverfassungsgericht, so lange, bis Präsident Harbarth zurücktritt.

Rechtsanwalt Dirk #Sattelmaier, 1. Vorsitzender der #AnwältefürAufklärung, kündigt auf einem #Spaziergang in #Karlsruhe, #KA3101 an, dass die Anwälte für Aufklärung in Kürze erneut vor dem #Bundesverfassungsgericht demonstrieren werden, solange bis Präsident #Harbarth zurücktritt.

Geschnitten und optimiert für Twitter, #RausausderBlase

https://twitter.com/haintz_markus/status/1488533531877941253?s=20&t=v2c8PTi9RFg2QgK8KLJr6w
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⚠️ Die Akte Stephan Harbarth📁 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes⚖️

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https://www.kla.tv/21609

Am 10. Februar 2022 lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen Eilantrag gegen die Aussetzung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen ab. Bereits 2020 gab das BVG lediglich 3 von hunderten Klagen gegen die Coronamaßnahmen statt. Zeit für einen Blick hinter die Kulissen des BVG: „Die Akte Harbarth“

Mehr dazu hier: #Deutschland #Politik #Akte #Bundesverfassungsgericht #Coronavirus

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Forwarded from Friedemann Däblitz
Vor mehr als einem Jahr hat Karl Lauterbach eingeräumt, dass #Maskenpflicht im Freien „Schwachsinn“ ist. Vor einem Jahr wurde mein Mandant Wolfgang Greulich für die im Video dokumentierte „Straftat“ vom 17.11.2020 zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Kurz vor der Tat wurde im RKI-Krisenstab erörtert, dass FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung durch ungeschulte Personen keinen Mehrwert haben, wie wir dank #RKIFiles wissen. Dann musste das für Alltagsmasken ja wohl erst Recht gelten, wie man auch außerhalb des RKI wissen konnte. Die Masken waren ein Zeichen der Unterwerfung unter die Staatsgewalt.

Diese Meinung musste man zwar nicht teilen. Das Schlimme aber war: Man durfte diese Meinung nicht einmal auf einer #Versammlung im Freien demonstrieren. Es herrschte in Deutschland eine Mentalität von Befehl und Gehorsam. Mein Mandant musste für die Ausübung seiner #Grundrechte teuer bezahlen. Nachdem der Sachverständige Gerhard Scheuch in erster Instanz noch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen davon überzeugen konnte, dass Masken im Freien nutzlos sind, hat das Landgericht München II dieses Urteil aufgehoben, weil ein Virologe die Masken im Freien nützlich fand. Eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung zur Übertragungsmöglichkeit im Freien wollte und konnte dieser indes nicht einmal näherungsweise angeben.

Wichtiger: Auch die Versammlungsbehörde konnte ihre Gefahrenprognose nicht auf irgendeine Evidenz, sondern nur auf bloße Vermutungen stützen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bräuchte es für Auflagen zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit aber immer eine unmittelbare Gefahr. Hieran haben wir in der beim #Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2385/23 aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen die vom Bayerischen Obersten Landesgericht als unbegründet verworfene Revision erneut erinnert.

https://x.com/dablitz_f/status/1772736174768918605?s=20 @RA_Friede
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