Das #BVerfG hat auch fertig! Statement von "Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V". (ÄFI)
#Masernschutzgesetz #MasernImpfpflicht #KitaKinder #Tageskinder #FreieImpfentscheidung #KeinImpfzwang
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Das BVerfG hat auch fertig! Dr. med. Alexander Konietzky
Statement von Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. (ÄFI):
„Nun ist es endlich soweit - das BVerfG hat auch fertig. Am 18. August 2022 wurde der Beschluss zum Masernschutzgesetz kundgetan und als verfassungskonform eingestuft. Dabei…
„Nun ist es endlich soweit - das BVerfG hat auch fertig. Am 18. August 2022 wurde der Beschluss zum Masernschutzgesetz kundgetan und als verfassungskonform eingestuft. Dabei…
Hunderte Bußgelder für Impfverweigerer
#MasernImpfpflicht
Am 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit sollen vor allem Schul- und Kindergartenkinder vor der hochansteckenden und fieberhaften Virus-Erkrankung mit Komplikationen wie Gehirnentzündungen geschützt werden.
Bereits bis zum 31. Juli 2022 mussten Betroffene einen Impfnachweis oder eine medizinische Ausschlussindikation vorlegen. Doch Hunderte haben bis heute nicht reagiert.
Passiert weiterhin nichts, folge eine Anhörung mit Androhung eines Bußgeldes bis zu einer Maximalhöhe von 2500 Euro.
"Außerdem kann laut Paragraf 20 des Infektionsschutzgesetzes betroffenen Kindern ein Hort-Verbot auferlegt werden – allerdings kein Schulverbot, weil Schulpflicht vor Impfpflicht geht. Angestellte Lehrer und Kita-Betreuer müssen mit einem Betretungsverbot rechnen", erklärt Dr. Melz.
Anmerkung:
Interessant ist, daß kein Schulverbot ausgesprochen werden kann, weil "Schulpflicht vor Impfpflicht" steht, das sollten wir uns Alle merken in Bezug auf die "Corona-Giftsuppe"
Weiterlesen hier
https://www.tag24.de/amp/nachrichten/regionales/sachsen/bussgelder-fuer-impfverweigerer-dieses-mal-geht-es-um-masern-rest-18-19-3008282
@eltern_fuer_ihre_kinder_nrw
#MasernImpfpflicht
Am 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit sollen vor allem Schul- und Kindergartenkinder vor der hochansteckenden und fieberhaften Virus-Erkrankung mit Komplikationen wie Gehirnentzündungen geschützt werden.
Bereits bis zum 31. Juli 2022 mussten Betroffene einen Impfnachweis oder eine medizinische Ausschlussindikation vorlegen. Doch Hunderte haben bis heute nicht reagiert.
Passiert weiterhin nichts, folge eine Anhörung mit Androhung eines Bußgeldes bis zu einer Maximalhöhe von 2500 Euro.
"Außerdem kann laut Paragraf 20 des Infektionsschutzgesetzes betroffenen Kindern ein Hort-Verbot auferlegt werden – allerdings kein Schulverbot, weil Schulpflicht vor Impfpflicht geht. Angestellte Lehrer und Kita-Betreuer müssen mit einem Betretungsverbot rechnen", erklärt Dr. Melz.
Anmerkung:
Interessant ist, daß kein Schulverbot ausgesprochen werden kann, weil "Schulpflicht vor Impfpflicht" steht, das sollten wir uns Alle merken in Bezug auf die "Corona-Giftsuppe"
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https://www.tag24.de/amp/nachrichten/regionales/sachsen/bussgelder-fuer-impfverweigerer-dieses-mal-geht-es-um-masern-rest-18-19-3008282
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TAG24
Hunderte Bußgelder für Impfverweigerer in Sachsen!
Masern-Impfpflicht: Hunderte Kita- oder Schulkinder, Lehrer und Angestellte im Gesundheitssystem verweigern die Pflichtspritze. | TAG24