Frühwald informiert
17.7K subscribers
21K photos
23.7K videos
170 files
57.6K links
Aktuelle Mitteilungen des Weltgeschehens als Alternatives Infoportal - Wenn Ihr unsere Arbeit unterstützen wollt könnt Ihr das sehr gerne tun - IBAN DE23 3002 0900 5340 4295 27 - BIC: CMCIDEDDXXX
Download Telegram
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?

Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm

In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.

Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.

Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.

👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Mehr zu diesem Fall hier im Video

Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit

👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)

Meine Kanäle:
👉 Telegram-Kanal
👉 YouTube-Kanal
Audio
Nach #Urteil zu #NPD-#Parteifinanzierung - #BVerfg entlässt #Politik und #Gesellschaft nicht aus der Verantwortung - Quelle: MDR Beitrag von #UliHauck 24.01.2024 - Anmerkung von #PeterFrühwald: Ein Märchenkabarettbeitrag vom MDR - Wollen die wirklich noch ernst genommen werden? https://teleg.eu/fruehwaldinformiert
The Psychology of TikTok Duets: Analyzing Collaborative Content