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Hatte gerade einen melancholischen Moment und frag mich mal wieder: Wie und wo passiert Aufarbeitung? Wer fühlt sich zuständig für die vielen Impfschäden? Warum sind gewisse Politiker noch nicht zurückgetreten? #dontletthemoffthehook #COVID_19 #BioNTech #pfizer. Danke Giovanna Winterfeldt, Grüße nach Berlin.
Erfahrungsbericht – Verhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg (Teil 1 von 2):

Gestern machte ich mal wieder einen kleinen Ausflug als Prozessbeobachter in ein Amtsgericht. Verhandelt wurde in Ebersberg die „Sache“ einer mutmaßlichen Schwerstverbrecherin. Zumindest konnte man diesen Eindruck gewinnen, wenn man die am Eingang aushängende Verfügung des Richters durchlas, und beobachtete, wie die vielen in der Schlange wartenden Gäste wie potentielle Gewalttäter behandelt wurden. Die Schikanen, versuchten Erniedrigungen, Demütigungen und Durchsuchungen der Menschen, die eigentlich nur ihr Recht in Anspruch nehmen wollten, als Beobachter an einem öffentlichen Prozess teilzunehmen, waren haarsträubend.

Ca. 20 Personen begehrten Einlass. Jedoch überstanden nur ca. 15 von ihnen die Kontrollprozedur. Auf Anweisung des Richters durfte der Gerichtssaal nur mit amtlichem Personalausweis oder Reisepass betreten werden. Führerscheine, etc. wurden nicht anerkannt. Die Ausweise wurden kopiert, so dass eine Teilnehmerliste erstellt werden konnte. Jacken und Gürtel mussten ausgezogen, Taschen in eine Kiste gelegt werden. Alles wurde durchsucht. Die Menschen selbst wurden, nachdem sie eine Schleuse passiert hatten, mit einem Spürgerät untersucht, teilweise auch im Schambereich abgetastet. Handys durften grundsätzlich nicht in den Gerichtssaal mitgenommen werden. Sie wurden zwar in einem Schließfach verstaut, aber den Schlüssel behielt der Justizbeamte.

Obwohl ich selbst 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung vor Ort war, konnte ich aufgrund der Zugangskontrollen nicht pünktlich vor dem Prozessbeginn den Saal betreten. Die Verhandlung hatte bereits begonnen.

Dass das Ganze nicht im Geringsten etwas mit einem Rechtsstaat zu tun hat und auch gegen jegliche Datenschutzbestimmungen und das Persönlichkeitsrecht der Menschen verstößt, dürfte jedem klar sein, der noch den Ansatz von einem gesunden Rechtsempfinden hat. Es ging um Einschüchterung und Demütigung, und nicht um irgendein Sicherheitsbedürfnis.

Gleichzeitig wurde ein berüchtigter Mainstream Journalist, der für seine „neutrale“ Berichterstattung bekannt ist, ohne jede Kontrolle, Wartezeit, Durchsuchung, aber mit Smartphone durch die Nebentür direkt hindurchgelassen. Selbstbewusst saß er während der Verhandlung auf dem Platz des Staatsanwaltes. Normalerweise sitzt die Presse in der ersten Zuschauer-Reihe. Die Presse in der Rolle der Staatsanwaltschaft? Ein Staatsanwalt und Protokollant waren nicht zugegen – Sparmaßnahmen, wie der Richter mitteilte.

Während der Verhandlung konnte ich beobachten, wie der Journalist seine Nachrichten in das Smartphone tippte. Andere würden dafür hart bestraft werden.

Ich war positiv überrascht, dass die Beklagte dort ohne Hand- und Fußschellen saß. Sie hatte es auch vorgezogen ohne Anwalt zu erscheinen.

Es ging um einen mutmaßlichen Maskenverstoß. Die Protagonistin hatte es gewagt, vor inzwischen 2 Jahren ohne Maske einen Aldi-Laden zu besuchen. Einige Kunden drehten daraufhin regelrecht durch, riefen den Filialleiter usw.

Die Dame hatte zwar ein ärztliches Attest, dieses wurde aber von der Filialleitung nicht akzeptiert. Um ihren vollen Einkaufswagen bezahlen zu können, holte sie eine Maske aus dem Auto. Ein Kunde lief ihr nach, fotografierte sie und das Kennzeichen und zeigte sie an. Als sie schon zu Hause war, klingelte die Polizei und konfrontierte sie mit dem Vorwurf. Sie zeigte das Attest, gestattete jedoch nicht, dass es abfotografiert wurde.

Die Beamten waren offensichtlich nicht in der Lage, sich handschriftliche Notizen zu machen, und unterstellten nach Aussage der Beklagten eine Urkundenfälschung. Das Gesundheitsamt blieb trotz Einlassung der Betroffenen und Vorlage des Attestes dabei und übergab das Verfahren der Staatsanwaltschaft.

Nachdem dieser Sachverhalt vorgetragen war, wurde der Denunziant als Zeuge hereingebeten. Der junge Richter fragte ihn, ob er irgendjemanden in dem Saal kennen würde. Er solle auch nach links zur Angeklagten schauen. Er verneinte dies, und betonte, dass er niemanden erkennen würde.
Erfahrungsbericht – Verhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg (Teil 2 von 2):

Der Richter wollte dann „seinem Erinnerungsvermögen etwas nachhelfen“ und erwähnte ein Maskenvergehen im Aldi, woraufhin beim Zeugen jedoch keine Erinnerung aufkam, außer dass er vor dem Aldi der Polizei seine Personalien gegeben hätte. Die versuchte Beeinflussung des Zeugen war schon sehr grenzwertig.

Auf Nachfrage der Protagonistin wurde sie anschließend vom Richter darüber aufgeklärt, dass es hier nicht um den Straftatbestand der Urkundenfälschung ging, sondern ausschließlich die fehlende Diagnose auf dem Attest.

Der Richter wollte daraufhin wissen, welche Diagnose dem Attest zu Grunde lag. Die Beklagte sagte, dass sie ihm das gerne mitteilen würde, aber nicht so lange der Journalist im Raum anwesend sei, denn sie wolle die sensiblen Daten ihrer Krankengeschichte nicht am nächsten Tag im Münchener Merkur der ganzen Welt mitteilen. Dieses Spiel wiederholte sich im Laufe der Verhandlung noch etwa fünfmal.

Die Beklagte schlug dem Richter vor, dass er den Journalisten kurz hinausschicken könnte. Der Richter sah jedoch keinen Grund, die Presse auszuschließen. Deshalb blieb die Beklagte standhaft, selbstbewusst und konsequent und nannte die Diagnose nicht.

Jeder Journalist mit einem Funken Respekt hätte von sich aus kurz den Raum verlassen. Dieser jedoch blieb empathielos sitzen und rollte nur mit den Augen.

Der Richter meinte nun, damit verschlechtern sich ihre Chancen, den Prozess zu gewinnen nicht unerheblich. Er wollte wissen, was denn ihr Ziel sei – weniger zahlen oder gar nichts zahlen? Sie sagte, dass sie nicht bereit sei, irgendwas zu zahlen, weil sie sich an alle Regeln gehalten hätte. Der Richter: „Eigentlich muss ich sie jetzt verurteilen.“

Der Wendepunkt war vermutlich die Tatsache, dass die Beklagte, nachdem der Richter Reue von ihr wollte, den Inzidenzwert des betreffenden Tages vorweisen und klarmachen konnte, dass in der damaligen Situation keine wirkliche Gefahr bestand. Außerdem zitierte sie aktuelle Studien, die besagten, dass Masken keinerlei Wirkung auf das Infektionsgeschehen hatten und sich rückblickend die Situation vollkommen verändert hätte.

Schließlich das für einige überraschende Urteil: Er sagte, eigentlich müsste ich sie verurteilen, aber sie haben Glück. Er werde das Verfahren wegen zu langer Verfahrensdauer auf Kosten der Staatskasse einstellen. Ein Verfahren, dass über ein Jahr dauert, ist in dieser Sache nicht mehr angemessen, um den eigentlichen Zweck zu verfolgen. Außerdem haben sich inzwischen die Umstände verändert.

Das Verfahren zeigt, wie wichtig es ist, selbstbewusst aufzutreten und sich stets treu zu bleiben, nicht immer gleich auf Angriff und Konfrontation zu gehen, sondern zunächst einen respektvollen und sachlichen Umgang zu suchen. Auch Richter sind Menschen. Wenn es die Sache erfordert, und man während der Verhandlung feststellt, dass ein Richter vollkommen voreingenommen ist, kann man immer noch härtere Bandagen ansetzen.

Die Verhandlung zeigt auch, wie wichtig es ist, dass man möglichst viele Prozessbeobachter bzw. Zeugen der Verhandlung hat. Das hilft nicht immer, aber sehr oft. Ein Richter, der im öffentlichen Fokus und unter Beobachtung steht, reagiert normalerweise anders.

Auch die Entscheidung, keinen Anwalt hinzuzuziehen, kann sich in solchen Fällen als Vorteil erweisen. Das erfordert zwar etwas eigene Einarbeitung, zeugt aber von Selbstbewusstsein und spart erhebliche Kosten. Anwälte sind Teil des Systems, die normalerweise nicht die Interessen ihres Mandanten vertreten, sondern ihre eigenen.

Zunächst schien der Richter ja zu einer Verurteilung zu tendieren. Aber es ist hier positiv anzumerken, dass er nicht nur belastende Gründe, sondern auch entlastende Gründe selbst gesucht hat. So sollte ein Richter eigentlich arbeiten. Dies führte dann letztendlich zur Einstellung des Verfahrens. Die Spielchen am Anfang gehörten wohl zur Show.

(Erfahrungsbericht sinngemäß aus dem Gedächtnis, aber nicht wortgetreu, da eine Aufnahme bei Gericht unzulässig ist.)
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Die Einschätzung des Prozessbeobachters bezüglich der Empfehlung keinen Rechtsanwalt zu einem Prozess hinzuziehen kann überhaupt nicht geteilt werden.

Es ist IMMER sinnvoll einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu beauftragen. Natürlich nicht irgendein Anwalt, sondern ein Anwalt der etwas von seinem Fach versteht.

In dem Fall oben wären auch die Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen worden, da die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt wurden.

Es gibt selten Fälle bei denen sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nicht lohnt.
🔺 Ihren Fingerabdruck, bitte🔺

Der Fingerabdrucksensor auf dem Handy ist eine bequeme Sache. Aber wie weit reicht der Schutz, wenn wenn die Polizei an die Daten im Handy gelangen möchte? Keinen Zentimeter, wie eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Ravensburg zeigt.
Ein Beschuldigter hatte sich geweigert, sein Handy zu entsperren. Er war vor allem nicht bereit, den passenden Finger auf den Fingerabdrucksensor zu legen. Der Ermittlungsrichter ordnete an, dass dem Mann Fingerabdrücke abgenommen werden. Mit den Prints entsperrte die Polizei selbst das Handy.
Diese Maßnahme ist nach Auffassung des Landgerichts Ravensburg durch § 81b Abs. 1 StPO gedeckt. Dieser Paragraf lässt die Abnahme von Fingerabdrücken zu, soweit dies für das Strafverfahren notwendig ist. Natürlich war die Vorschrift nie und nimmer dafür gedacht, biometrische Sperren zu umgehen. Als sie in Kraft trat, war das Leben noch 100 % analog, und es ging um den Vergleich von Tatortspuren oder Identifizierung von Personen.
Doch für die Ravensburger Richter ist das kein großes Problem. Sie meinen, der „statische Wortlaut“ sei eben „technikoffen“ formuliert. Der Gesetzgeber habe ja schon mehrfach Gelegenheit gehabt, die Vorschrift zu begrenzen. Mit anderen Worten: Passt was nicht, wird es passend gemacht.

Hier lesen Sie den vollständigen Bericht:

👉https://www.lawblog.de/archives/2023/03/10/ihren-fingerabdruck-bitte/
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Das ist "die Demokratie" in den Niederlanden.

Polizeihunde werden auf friedliche Demonstranten gehetzt und als Waffe eingesetzt.

Frauen, alte Menschen und Kinder werden mit Schlagstöcken verprügelt.

Dies ist die Situation in den westlichen "Demokratien".
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Auf der Insel wurde ein neues Überwachungssystem aufgebaut.

Bereits in der ersten Nacht nach der Inbetriebnahme meldete das System ernsthafte Störungen 😭
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Macrons Schlägertruppen in Frankreich agieren wie die Berliner Polizei.
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Die Prager Polizei hat sich auch einiges abgeschaut bei ihren Berliner Kollegen.
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Polizeigewalt in den Niederlanden. Ganz Europa scheint von der Berliner Polizei zu lernen.
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Polizeigewalt in Israel.

Es scheint, dass momentan Polizeigewalt weltweit auf dem Vormarsch ist.
Forwarded from Grundrechte.jetzt.
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Ralf Ludwig in Stuttgart Stammheim
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Der Erfinder des Impfstoffes und Eigentümer von Biontech ist selbst nicht geimpft.

Er weiß warum.
Man sollte nicht mit der Deutschen Bahn fahren.

Nicht nur wegen der fast schon planmäßigen Verspätungen der Züge, nein auch wegen dem Service und dem teilweise unverschämten Personal.

Dies sollte eigentlich Julian Reichelt bekannt sein, ist er doch seit langem ein Kritiker des Staatsunternehmens.

https://www.berliner-zeitung.de/news/spiegel-julian-reichelt-hat-zoff-mit-der-deutschen-bahn-und-der-polizei-li.326788
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