Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
220104 von ArbG Aalen VfG_geschwärzt.pdf
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Es stellt sich in Verfahren wie hier vor dem Arbeitsgericht Stuttgart durchaus die Frage, wie der zuständige Richter, der für Prozessbeteiligte eine FFP2-Maskenpflicht anordnet und die Öffentlichkeit durch eine "3G-Regel" faktisch ausschließt und sich darüber hinaus die Anordnung weiterer zusätzlicher Auflagen vorbehält, objektiv urteilen will. #Befangenheit?
"Das Arbeitsgericht darf erst 10 Minuten vor Beginn der Verhandlung betreten werden. Unmittelbar nach Betreten des Arbeitsgerichts sind die Hände an dem dafür vorgesehenen Spender zu desinfizieren. Nach Ende der Sitzung ist das Arbeitsgericht sofort zu verlassen. Es besteht für alle am Verfahren Beteiligten die Verpflichtung, eine FFP2 Maske zu tragen. Für Besucher gilt zusätzlich die 3G Regel. Je nach Pandemielage können auch noch kurzfristig vor dem Termin zusätzliche Auflagen zu Coronaschutzmaßnahmen angeordnet werden."
"Das Arbeitsgericht darf erst 10 Minuten vor Beginn der Verhandlung betreten werden. Unmittelbar nach Betreten des Arbeitsgerichts sind die Hände an dem dafür vorgesehenen Spender zu desinfizieren. Nach Ende der Sitzung ist das Arbeitsgericht sofort zu verlassen. Es besteht für alle am Verfahren Beteiligten die Verpflichtung, eine FFP2 Maske zu tragen. Für Besucher gilt zusätzlich die 3G Regel. Je nach Pandemielage können auch noch kurzfristig vor dem Termin zusätzliche Auflagen zu Coronaschutzmaßnahmen angeordnet werden."
Teil 4 von 4
Dort, wo wir grobe Unsachlichkeit erfahren und prozessuale Rechte mit der Brechstange den Geschädigten abgeschnitten werden, sehen wir Anhaltspunkte dafür einmal nach dem Grund zu fragen, indem wir um dienstliche Auskunft bitten, ob sich die mit der Sache befassten Richter mit dem streitgegenständlichen Impfstoff impfen ließen und wie oft. Die Kombination aus Unsachlichkeit, Verletzung prozessualer Rechte und der Verweigerung der Auskunft gibt dann erst Anlass für die Besorgnis der Befangenheit.
Leider haben wir dies nun schon bei 4 Landgerichten (also eine kleine Minderheit) so erlebt. Düsseldorf wird am Montag folgen, was für Anwälte am Heimatgericht besonders schwer fällt, weil man es dort als Anwalt in der Regel einfach nicht tut, weil man als örtlicher ansässiger Rechtsanwalt auch die Richter noch viele Jahre wiedersehen wird und es den eigenen Stand am Gerichtsort keinesfalls bessert.
Auf der anderen Seite verbessert es auch nicht das Ansehen, wenn grobe Unsachlichkeit und prozessuales Fehlverhalten in Kombination mit mangelndem Auskunftswillen nicht tatsächlich mit der einzigen Roten Karte, die der Anwalt hat, geahndet wird, dem Antrag die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. In der Regel wissen die Richter genau, dass sie es sich redlich verdient haben.
#Befangenheit #Richter #Deutschland #geimpfteRichter #Impfung #Schadenersatz #Klagen #Impschaden #Selbstanzeigepflicht #rechtlichesGehör #Unsachlichkeit #Neutralität
9:59 nachm. · 15. März 2024 · 2.311 Mal angezeigt
Kommentar:
Da klingt inzwischen RA Ulbrich schon anders als anfangs, wo er sich siegesgewiß gab und den Impfopfern falsche Hoffnungen machte, so als sie mit einem fairen Verfahren rechnen könnten:
https://teleg.eu/impfen_nein_danke/153533
https://teleg.eu/impfen_nein_danke/152642
RA Ulbrich beklagt bei seinen Richtern dieselbe Unsachlichkeit, Verdrehungen, die er selbst gegenüber Samuel Eckert an den Tag legte. Auch bei eindeutigen Nebensächlichkeiten wie der fehlenden Unterschrift, was Samuel ganz leicht beweisen konnte, indem er Ulbrichs Schriftsatz ohne Unterschrift nur in die Kamera zu halten brauchte.
https://teleg.eu/impfen_nein_danke/134876
https://teleg.eu/impfen_nein_danke/133267
https://teleg.eu/impfen_nein_danke/135451
Das bestätigt die alte Erkenntnis: In der Justiz wird einem das Wort im Mund herumgedreht. Aus einem Problem machen sie zwei oder drei. Man sollte Geld und Nerven lieber in die schwierige Heilung und Linderung stecken (wo genau so viel gelogen wird), wer aber Geld und Nerven hat, kann trotzdem klagen, sollte aber nicht seine Hoffnungen daran festmachen, sonst gibt es noch einen burn-out obendrauf.
Dort, wo wir grobe Unsachlichkeit erfahren und prozessuale Rechte mit der Brechstange den Geschädigten abgeschnitten werden, sehen wir Anhaltspunkte dafür einmal nach dem Grund zu fragen, indem wir um dienstliche Auskunft bitten, ob sich die mit der Sache befassten Richter mit dem streitgegenständlichen Impfstoff impfen ließen und wie oft. Die Kombination aus Unsachlichkeit, Verletzung prozessualer Rechte und der Verweigerung der Auskunft gibt dann erst Anlass für die Besorgnis der Befangenheit.
Leider haben wir dies nun schon bei 4 Landgerichten (also eine kleine Minderheit) so erlebt. Düsseldorf wird am Montag folgen, was für Anwälte am Heimatgericht besonders schwer fällt, weil man es dort als Anwalt in der Regel einfach nicht tut, weil man als örtlicher ansässiger Rechtsanwalt auch die Richter noch viele Jahre wiedersehen wird und es den eigenen Stand am Gerichtsort keinesfalls bessert.
Auf der anderen Seite verbessert es auch nicht das Ansehen, wenn grobe Unsachlichkeit und prozessuales Fehlverhalten in Kombination mit mangelndem Auskunftswillen nicht tatsächlich mit der einzigen Roten Karte, die der Anwalt hat, geahndet wird, dem Antrag die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. In der Regel wissen die Richter genau, dass sie es sich redlich verdient haben.
#Befangenheit #Richter #Deutschland #geimpfteRichter #Impfung #Schadenersatz #Klagen #Impschaden #Selbstanzeigepflicht #rechtlichesGehör #Unsachlichkeit #Neutralität
9:59 nachm. · 15. März 2024 · 2.311 Mal angezeigt
Kommentar:
Da klingt inzwischen RA Ulbrich schon anders als anfangs, wo er sich siegesgewiß gab und den Impfopfern falsche Hoffnungen machte, so als sie mit einem fairen Verfahren rechnen könnten:
https://teleg.eu/impfen_nein_danke/153533
https://teleg.eu/impfen_nein_danke/152642
RA Ulbrich beklagt bei seinen Richtern dieselbe Unsachlichkeit, Verdrehungen, die er selbst gegenüber Samuel Eckert an den Tag legte. Auch bei eindeutigen Nebensächlichkeiten wie der fehlenden Unterschrift, was Samuel ganz leicht beweisen konnte, indem er Ulbrichs Schriftsatz ohne Unterschrift nur in die Kamera zu halten brauchte.
https://teleg.eu/impfen_nein_danke/134876
https://teleg.eu/impfen_nein_danke/133267
https://teleg.eu/impfen_nein_danke/135451
Das bestätigt die alte Erkenntnis: In der Justiz wird einem das Wort im Mund herumgedreht. Aus einem Problem machen sie zwei oder drei. Man sollte Geld und Nerven lieber in die schwierige Heilung und Linderung stecken (wo genau so viel gelogen wird), wer aber Geld und Nerven hat, kann trotzdem klagen, sollte aber nicht seine Hoffnungen daran festmachen, sonst gibt es noch einen burn-out obendrauf.
X (formerly Twitter)
Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) on X
Thema heute: "Besteht eine Selbstanzeigepflicht in Impfschadensfällen für den Richter, wenn er mit dem gleichen Impfstoff geimpft ist?"
Ist die Anzeige und Selbstablehnungspflicht eines Richters nach § 42 ZPO verletzt, wenn er nicht offenbart, dass er mit…
Ist die Anzeige und Selbstablehnungspflicht eines Richters nach § 42 ZPO verletzt, wenn er nicht offenbart, dass er mit…