Forwarded from Corona Rebellen - BW Info
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🔥2 TRILLERPFEIFEN vs STAAT🔥
Das Drama in 5 Akten vor dem Amtsgericht Göppingen wegen 2 Trillerpfeifen auf einer Demo vor dem staatlichen Oberschulamt im Frühjahr 2021.
-Staatsanwaltschaft ermittelt
-Nicht abgesagte Verhandlungen
-Große Polizeieinsätze
-Eine überforderte Richterin
-Rechtsbeugung des AG Direktors
-4000 Anreisekilometer
-Spontanversammlungen
-Falsch geladene Zeugen
-Einlaßkontrollen wie bei Terroristen Prozessen
WAS GESCHIEHT IM LETZTEN AKT❓😉
Mittwoch, 8. März 2023
8:00 🕗
Amtsgericht Göppingen
Schloßplatz 1
73033 Göppingen
✌️✌️✌️✌️✌️✌️✌️✌️✌️✌️✌️
#BW #Mi0803 #Göppingen
◇ Demotermine
○ WiderstandAktiv
● Infokanal
🔥2 TRILLERPFEIFEN vs STAAT🔥
Das Drama in 5 Akten vor dem Amtsgericht Göppingen wegen 2 Trillerpfeifen auf einer Demo vor dem staatlichen Oberschulamt im Frühjahr 2021.
-Staatsanwaltschaft ermittelt
-Nicht abgesagte Verhandlungen
-Große Polizeieinsätze
-Eine überforderte Richterin
-Rechtsbeugung des AG Direktors
-4000 Anreisekilometer
-Spontanversammlungen
-Falsch geladene Zeugen
-Einlaßkontrollen wie bei Terroristen Prozessen
WAS GESCHIEHT IM LETZTEN AKT❓😉
Mittwoch, 8. März 2023
8:00 🕗
Amtsgericht Göppingen
Schloßplatz 1
73033 Göppingen
✌️✌️✌️✌️✌️✌️✌️✌️✌️✌️✌️
#BW #Mi0803 #Göppingen
◇ Demotermine
○ WiderstandAktiv
● Infokanal
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.
Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.
Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.
👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Mehr zu diesem Fall hier im Video
Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit
👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)
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👉 Telegram-Kanal
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Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.
Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.
Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.
👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Mehr zu diesem Fall hier im Video
Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit
👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)
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Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden?
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen #Berufungsverhandlung bestätigte die kleine #Strafkammer die #Verurteilung der #Mandantin durch das #AG #Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein #Video einer #polizeilichen…
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen #Berufungsverhandlung bestätigte die kleine #Strafkammer die #Verurteilung der #Mandantin durch das #AG #Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein #Video einer #polizeilichen…
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Erfolgreiche „Revanche“ - Freispruch in Ulm
Dienstag, 26.September 2023
Landgericht Ulm
Die heutige „Revanche“ vor dem Landgericht Ulm konnte nach der Verurteilung in der vergangenen Woche bei derselben Strafkammer tatsächlich erfolgreich gestaltet werden.
Der Mandantin wurde einen Verstoß gegen § 26 Nr. 2 VersG (sog. „faktische Leitung“ einer nicht angemeldeten Versammlung vorgeworfen.
Abermals konnte man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass auf den „Montagsspaziergängen“ - hier in Göppingen - mit allen Mitteln Versammlungsteilnehmer strafrechtlich verfolgt werden sollten.
Denn erst in der heutigen Berufungsinstanz, in der ich erstmals tätig war, konnte der Fall endlich als das beurteilt werden, was von Anfang an erkennbar war: das Verhalten der Mandantin stellte keine Straftat dar.
Dieser Fall hätte bei korrekter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG niemals vor Gericht landen dürfen.
Leider kein Einzelfall…
👉 Mehr im Video 👈
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Erfolgreiche „Revanche“ - Freispruch in Ulm
Dienstag, 26.September 2023
Landgericht Ulm
Die heutige „Revanche“ vor dem Landgericht Ulm konnte nach der Verurteilung in der vergangenen Woche bei derselben Strafkammer tatsächlich erfolgreich gestaltet werden.
Der Mandantin wurde einen Verstoß gegen § 26 Nr. 2 VersG (sog. „faktische Leitung“ einer nicht angemeldeten Versammlung vorgeworfen.
Abermals konnte man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass auf den „Montagsspaziergängen“ - hier in Göppingen - mit allen Mitteln Versammlungsteilnehmer strafrechtlich verfolgt werden sollten.
Denn erst in der heutigen Berufungsinstanz, in der ich erstmals tätig war, konnte der Fall endlich als das beurteilt werden, was von Anfang an erkennbar war: das Verhalten der Mandantin stellte keine Straftat dar.
Dieser Fall hätte bei korrekter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerfG niemals vor Gericht landen dürfen.
Leider kein Einzelfall…
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Erfolgreiche Revanche - Freispruch in Ulm
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dienstag, 26.09.2023
Landgericht Ulm
Die heutige „Revanche“ vor dem #Landgericht #Ulm konnte nach der #Verurteilung in der vergangenen Woche bei #derselben #Strafkammer tatsächlich #erfolgreich gestaltet werden.
Der #Mandantin…
Dienstag, 26.09.2023
Landgericht Ulm
Die heutige „Revanche“ vor dem #Landgericht #Ulm konnte nach der #Verurteilung in der vergangenen Woche bei #derselben #Strafkammer tatsächlich #erfolgreich gestaltet werden.
Der #Mandantin…
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Die merkwürdigen Vorgänge am AG Göppingen
Dienstag, 17. Oktober 2023
Amtsgericht Göppingen
In einem Bußgeldverfahren gegen den Geschäftsführer eines ortsansässigen Gastronomiebetriebes erließ die Ordnungsbehörde der Stadt Göppingen fünf Bußgeldbescheide (vier davon aus 2020) mit einer Gesamtgeldbuße von sage und schreibe 12.000 EUR zuzüglich Auslagen und Gebühren.
Gegenstand des Vorwurfs war, dass dem Mandanten die Verletzung einer dem Betrieb obliegenden Pflicht vorgeworfen wurde, was nach Paragraph 130 OWiG mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht soll sich daraus ergeben haben, dass der Mandant es in fünf Fällen es unterlassen haben soll, Sorge dafür zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine Mund-Nasenbedeckung gemäß der seinerzeit geltenden Coronaverordnung tragen.
Nach dem heutigen zweiten Handlungstag konnte ich mich wie so häufig in derartigen Fällen nicht nicht des Eindrucks erwehren, dass offenbar ein hohes Maß einer Motivation zur Sanktionierung von Kritikern besteht, die hier am AG Göppingen dann nicht nur meinen Mandanten sondern auch dessen Mitarbeiter besonders hart tu spüren bekommen.
Der Mandant lehnte das heutige Angebot des Gerichts ab, bei Einstellung von vier der fünf Verfahren einen Bußgeldbescheid i.H.v. 2.000 EUR zu akzeptieren.
Die Verhandlung wurde vertagt.
Ein weiterer Fall aus der Kategorie „Aufräumarbeiten aus der Cornazeit“, der wie so viele einer juristischen Aufarbeitung in der Zukunft bedarf.
Hintergründe und Details wie immer
👉 hier im Video 👈
Meine Kanäle:
👉 YouTube
👉 Telegram
Die merkwürdigen Vorgänge am AG Göppingen
Dienstag, 17. Oktober 2023
Amtsgericht Göppingen
In einem Bußgeldverfahren gegen den Geschäftsführer eines ortsansässigen Gastronomiebetriebes erließ die Ordnungsbehörde der Stadt Göppingen fünf Bußgeldbescheide (vier davon aus 2020) mit einer Gesamtgeldbuße von sage und schreibe 12.000 EUR zuzüglich Auslagen und Gebühren.
Gegenstand des Vorwurfs war, dass dem Mandanten die Verletzung einer dem Betrieb obliegenden Pflicht vorgeworfen wurde, was nach Paragraph 130 OWiG mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht soll sich daraus ergeben haben, dass der Mandant es in fünf Fällen es unterlassen haben soll, Sorge dafür zu tragen, dass seine Mitarbeiter eine Mund-Nasenbedeckung gemäß der seinerzeit geltenden Coronaverordnung tragen.
Nach dem heutigen zweiten Handlungstag konnte ich mich wie so häufig in derartigen Fällen nicht nicht des Eindrucks erwehren, dass offenbar ein hohes Maß einer Motivation zur Sanktionierung von Kritikern besteht, die hier am AG Göppingen dann nicht nur meinen Mandanten sondern auch dessen Mitarbeiter besonders hart tu spüren bekommen.
Der Mandant lehnte das heutige Angebot des Gerichts ab, bei Einstellung von vier der fünf Verfahren einen Bußgeldbescheid i.H.v. 2.000 EUR zu akzeptieren.
Die Verhandlung wurde vertagt.
Ein weiterer Fall aus der Kategorie „Aufräumarbeiten aus der Cornazeit“, der wie so viele einer juristischen Aufarbeitung in der Zukunft bedarf.
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Die merkwürdigen Vorgänge am AG Göppingen
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dienstag, 17. Oktober 2023
Amtsgericht Göppingen
In einem #Bußgeldverfahren gegen den #Geschäftsführer eines #ortsansässigen #Gastronomiebetriebes erließ die #Ordnungsbehörde der #Stadt #Göppingen fünf #Bußgeldbescheide (vier…
Dienstag, 17. Oktober 2023
Amtsgericht Göppingen
In einem #Bußgeldverfahren gegen den #Geschäftsführer eines #ortsansässigen #Gastronomiebetriebes erließ die #Ordnungsbehörde der #Stadt #Göppingen fünf #Bußgeldbescheide (vier…