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- Daniel T.

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Was der Vater eines getöteten Sohnes von den Behörden erleben mußte.

Zitat: "#Gerechtigkeit ist uns bis heute nicht widerfahren. Auch nach vier Jahren Todestag erlebe ich Erniedrigung im Kampf mit einer Justiz in #SachsenAnhalt, der ein deutsches Menschenleben nur eine Bewährungsstrafe wert ist.“
- Karsten Hempel, Vater des Opfers.
https://gloria.tv/post/UWDGfQqQRVEF3fVmWFxpFZ1CU

Kommentar, Zitat:
"Auch ich habe mittlerweile 4 Fehlurteile erlebt!
Fall 1: Verkehrssache: Mir wurde vorgeworfen, quietschend gebremst zu haben; 3x. Tatsächlich hatte mein PKW ein ABS-Bremssystem, so daß ein quietschendes Bremsen unmöglich war. Zeugen beschrieben meinen PKW als blau, kein Kombi. Mein PKW war ein roter Kombi. Ich verlor für 3 Monate den Führerschein und 1500 € Geldstrafe.

Fall 2: Vorwurf, ich hätte eine Frau geschlagen: Im Vorfeld wurde mir staatsanwaltlich verboten, den wahren Sachverhalt zu schildern, andernfalls Strafanzeige wegen Falschaussage.
Meine Strafanzeige gegen die Angreiferin wurde abgewiesen. Ein objektiver Tatbestand für den Schlag wurde von der Staatsanwaltschaft nicht benannt, sondern in der Strafanzeige gegen mich wurde nur behauptet, ich habe die Frau geschlagen, um ihr Schmerzen zuzufügen. Ich habe die Frau nicht geschlagen! Die Frau hatte auch keine Verletzung und die linken Zeugen widersprachen sich. Das Video der Beweissicherungstruppe der Polizei wurde unterschlagen. 3 Eingaben wurden vom Gericht unterschlagen. Ebenso wurde vom Gericht und der Polizei unterschlagen, daß die Frau ca. 4 Minuten nach dem angeblichen Schlag nachweislich rief: "Ich schwöre bei Gott: Ich bringe ihn um!" Um mich beim Gerichtstermin zum Schweigen zu bringen, wurde mein Hund ermordet und ein Anschlag auf meinen neuen Hund konnte nur durch Zufall gerettet werde. Weiterhin erhielt ich eine telefonische Morddrohung und die Ankündigung eines Brandanschlags auf mein Haus. 6000 € war die Strafe.

Fall 3: Hundebiß: Es erfolge ein Strafbefehl ohne Strafanzeige der Geschädigten. Die Täterbeschreibung war in allen Punkten falsch. Eine polizeiliche Suchanzeige in der Zeitung entsprach nicht der Geschädigtenaussage, aber paßte auf wundersame Weise zu meiner Person, die zufälligerweise von einem Polizisten gelesen und bestätigt wurde, der bei dem Vorfall aber nicht anwesend war. Fotos zeigen Kratzer am Arm der Geschädigten, aber keine Bißwunden, aber als solche von der Staatsanwaltschaft deklariert. 6000 € war die Strafe für die Falschbehauptung der Staatsanwaltschaft für fahrlässige Körperverletzung.

Fall 4: Polizeiliche Falschaussagen: Da hier 4 polizeiliche Falschaussagen der Polizei gegen die richtigen Aussagen meiner Frau und mich stehen, erspare ich die Schilderung."
- Victor Zander
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